Der Europäische Gerichtshof hat mit Vorabentscheidung des EuGH vom 11. Juli 2013, Rs C-273/12, betreffend des Entstehens der Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld beim Raub von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren nachfolgende Rechtssätze ausgesprochen: 1. Art. 203 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92…
…daher der Ort der Leistung des Ö in beiden Fällen in Deutschland. Unter den Voraussetzungen des § 13b dUStG geht die Steuerschuld auf D über. § 4 UStG 1994 (Rz 652 UStR 2000) Verkauf von Mobiltelefonen - Bemessungsgrundlage Ein Elektrohändler liefert ein Handy unter der Bedingung, dass der…
…eine allgemeine Vorgangsweise gibt und dass im Fall der nicht ordnungsgemäßen Erledigung des Verfahrens der zur Sicherheitsleistung verpflichtete Beteiligte für die Abgaben herangezogen wird. Bundesministerium für Finanzen, 4. Mai 2016 [1] Redaktionelle Anmerkung: Im Rahmen einer Korrektur wurde am 20.05.2016 der Verweis "Art…
…mit Gesetzescharakter vorgesehene Verbote der Verwendung von Ersatzwaren in einem delegierten Rechtsakt zu berücksichtigen sind. In konsequenter Auslegung der zugrundeliegenden Befugnisübertragung nennt Art. 169 Abs. 2 UZK-DA daher zunächst nur Fälle, in denen die Verwendung von Ersatzwaren im Falle einer Zollschuldentstehung zu ungerechtfertigten Einfuhrabgabenvorteilen…
…sich die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht bedeutungsvollste Stelle befindet. Dies ist stets eine zu klärende Frage des Sachverhaltes. Dies kann zB mittels Vorhalt an den Geschäftsführer aufgeklärt werden. Erst wenn nachweislich kein Ort der Geschäftsleitung im Inland gelegen ist…
…nur die Leistungserbringung an einen "Vertragstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften", sondern auch Vergütungen von "anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts", so führt die öffentlich-rechtliche Qualifikation der Bildungseinrichtung dazu, dass die Lehrtätigkeit unter die dem Art. 19 OECD-MA entsprechenden Normen österreichischer DBA fällt (Abs…
…einer juristischen Person, die in beiden Vertragsstaaten einen Wohnsitz hat, ihr Wohnsitz iSd Abkommens als in dem Staat gelegen, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. Demnach ist die Gesellschaft ab 01.12.2008 abkommensrechtlich in Österreich ansässig. Daraus folgt, dass ab diesem…
…denkbar, den Ort der Geschäftsleitung als am Ort der Hausverwaltung gelegen anzunehmen (vgl. Ritz, BAO³ Tz 4 zu § 27 BAO). Sollte die örtliche Zuständigkeit nach § 58 BAO nicht feststellbar sein (zB: die GmbH wird auch über die von der Hausverwaltung abgewickelte Vermietung hinaus anderweitig tätig)…
…in welchem Vertragsstaat sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Anmerkung: Die Verständigungsvereinbarung vom 1. 6. 1994 hatte folgenden Wortlaut: "Solange sich keine anderweiten Interpretationserfordernisse aus OECD-einheitlichen Regelungen ergeben, wird im Fall von Geschäftsführern weiterhin der vom BFH und vom VwGH entwickelten…
…Arbeitsortprinzip. Der Ort der Arbeitsausübung ist der Ort, an dem sich der Arbeitnehmer zur Ausführung seiner Tätigkeit persönlich aufhält bzw. wo er körperlich anwesend ist. Konstellation: Person ist weiterhin in der Ukraine ansässig Hält sich eine in der Ukraine ansässige Person (Artikel 4 DBA Ukraine)…
…Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes A gelegenen Ortes der Geschäftsführung. Die Ermittlungen im Zuge der Außenprüfung ergaben, dass sich der Betrieb und somit der Ort der Geschäftsleitung (Bürogebäude, Geschäftsräume, Fertigungshallen usw.) nunmehr im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes B befindet. 4.2. Fragestellung Muss der Prüfungsauftrag neu erlassen werden…
…für die der Lieferort aus österreichischer Sicht nach § 3 Abs. 7 UStG 1994 bestimmt wird, und an jenem Ort steuerbar ist, an dem D die Verfügungsmacht über die Waren verschafft wird, somit am Bestimmungsort in Italien. Durch das Auftreten mit der österreichischen UID gegenüber dem…
…geplant. 9.3. Fragestellung Welches Finanzamt ist für Erlassung der Bescheide zuständig? Sind die Akten abzutreten? Ist ein neuer Prüfungsauftrag auszustellen? 9.4. Lösung Die Zuständigkeit richtet sich bei einer GmbH gemäß § 21 AVOG 2010 nach dem Ort der Geschäftsleitung oder, sofern dieser nicht im…
…innergemeinschaftliche Lieferung der X SE führt für die C-GmbH zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb in Österreich (vgl. Art. 3 Abs. 8 erster Satz UStG 1994 ). Die Lieferung zwischen der C-GmbH und dem österreichischen Kunden ist eine ruhende Lieferung ( § 3 Abs. 7 - Ort der Lieferung…
…Sachverhalt Der Gruppenträger einer Unternehmensgruppe hat seinen Sitz nach Wien verlegt. Zu diesem Zweck wurde in Wien auch ein Büro angemietet, sodass nicht von einem Scheinsitz ausgegangen werden kann. Der Sitz aller Gruppenmitglieder sowie der Ort der Geschäftsleitung von den Gruppenmitgliedern ist jedoch eindeutig im…
…der nichtunternehmerisch tätig ist (Liebhabereivermutung gemäß VereinsR 2001 Rz 463 ff). Der Winzer ist gemäß § 22 UStG 1994 pauschaliert und erhält keinen Anteil vom Package. Er verkauft seine Weine vor Ort im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Das Museum will die auf die anderen…
…1994 heranzuziehen. § 3a UStG 1994 (UStR 2000 Rz 546 und Rz 640n) Ort der einheitlichen Leistung eines ÖSV-Trainers Ein österreichischer Schitrainer ist in verschiedenen Ländern (im In- und Ausland) tätig, ohne dass der Zeitaufwand in einem Land absolut überwiegt. Die Reisekostenaufstellung des Trainers enthält…
…2 AVOG 2010, somit nach dem Ort, von dem aus die sonstige dauernde Tätigkeit ausgeübt wird, worden ist oder werden soll (vgl. zu § 70 Z 2 BAO VwGH 21.02.2001, 2000/14/0127, 0128, 0129, 0130). 14.3. Übergang der Zuständigkeit Nach § 6 AVOG…
…einem Ort vorübergehend Aufenthalt zu nehmen (vgl. Ruppe , Kommentar zum UStG 1994, 2. Aufl., Tz. 72 ff zu § 10). Im vorliegenden Fall wird die Beherbergungsleistung an den Gast durch jenes Reisebüro erbracht, das das Hotel pauschal - unter Miteinbeziehung bestimmter Nebenleistungen - angemietet hat. Da der letztendliche…
…vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union, ABl. L 265/1. 12 Die Beispiele sind den ErlRV 116/ME XXVI. GP, S 2 entnommen. 13 Österreich folgt in Bezug auf den Ort der Antragstellung weiterhin Art. 25 Abs…