… 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 siehe die Ausführungen in den LStR 2002 Rz 930 ff. Ein lohnsteuerliches Dienstverhältnis - und damit Dienstnehmereigenschaft iSd KommStG - liegt weiters bei an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich iSd § 22 Z 2 EStG 1988 beteiligten Personen auch dann vor…
…09.2020, Ro 2019/15/0178). Ab 1.1.2017 wird bei Arbeitskräfteüberlassungen erst nach Ablauf von sechs Kalendermonaten in der Betriebsstätte des Beschäftigers eine Betriebsstätte des Arbeitskräfte überlassenden Unternehmens begründet (§ 4 Abs. 3 KommStG 1993 idF des AbgÄG 2016, BGBl. I Nr. 117/2016…
…Ausschüttungen zu verzichten. Bei folgenden Gestaltungen, deren Zweck erkennbar auf die Umgehung bestimmter Abgaben (zB DB, DZ oder KommSt) gerichtet ist, sind auch offene Ausschüttungen in Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 Z 2 EStG 1988) umzuqualifizieren. Wird vertraglich vereinbart, dass ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer…
… diese Gesellschaften werden im Bereich der Kommunalsteuer als einheitliches Unternehmen behandelt. Die Befreiung des § 8 Z 1 KommStG 1993 erstreckt sich nicht nur auf den Bahn- und Busbetrieb, sondern auf alle unternehmerischen Tätigkeiten der ÖBB. Die ÖBB ist mit 66% der Bemessungsgrundlage von der Kommunalsteuer…
…Eventualvorsatz), also dass der Täter die Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet. Fahrlässigkeit Sowohl bewusste als auch unbewusste Fahrlässigkeit sind für die Ahndung gemäß § 15 Abs. 1 KommStG 1993 ausreichend. Bewusst fahrlässig handelt, wer zwar die Gefahr der Verwirklichung eines Sachverhaltes, der…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
…ansässige Unternehmen bekämpfte diese Feststellung. Der VwGH sah in seinem Erkenntnis das Erfordernis des § 1 KommStG 1993 ("...einer im Inland gelegenen Betriebsstätte...") als nicht erfüllt an und gab der Beschwerde Folge. 1. Ist das VwGH Erkenntnis vom 21.10.2015, 2012/13/0085 bei jeder…
1. Körperschaftsteuer § 12 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 1.1. Aufwandsmäßige Geltendmachung von KSt-Nachzahlungen in Form eines Gesellschafterzuschusses Die X-GmbH veräußerte im Wirtschaftsjahr 2000 ihre Anteile an der R-GmbH um 1 ATS an ein Konzernunternehmen. Dabei entstand aus dem Buchwertabgang in…
Inhalt: 1. Allgemeines 2. Verfolgung gemeinnütziger Zwecke 3. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende einer Steuerbefreiung 3.1. Gewinnermittlung 3.2. Einnahmen 3.3. Berücksichtigung der Verluste und Aufwendungen 3.4. Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 im Zusammenhang mit Grundstücken 1. Allgemeines…
…sind, die eine Kapitalgesellschaft dem Geschäftsführer als Vergütung der bei ihm anfallenden Betriebsausgaben gewährt. (Rz 74 und 75 der Info zum KommStG 1993 werden geändert). Verpflichtende Übernahme der Dienstnehmer-Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitgeber Der VwGH stellte im Erkenntnis vom 28.10.2009, 2008/15/0279 klar…
… 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 4.1. Bezughabende Norm § 5 Abs. 2 lit. c KommStG 1993, § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988; LStR 2002 Rz 81 bis 84 4.2. Sachverhalt Der Arbeitgeber gewährt seinen Arbeitnehmern im Rahmen…
§ 12 UmgrStG; § 6 Z 14 lit. b EStG 1988; UmgrStR 2002 Rz 1276, 1279 iVm EStR 2000 Rz 2595 ff und §§ 23, 24 UmgrStG; § 24 Abs. 7 EStG 1988, UmgrStR 2002 Rz 1506, 1507 iVm EStR 2000 Rz 5718. 5.2. Sachverhalt Beispiel a): Seit…
Mit der Novelle zum Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG 1996) vom 14.5.2014, LGBl. Nr. 70/2014, wurde in Umsetzung der bisherigen verfassungsrechtlichen Judikatur die Organisationsstruktur der Tiroler Gemeindegutsagrargemeinschaften neu geregelt. Die neu eingeführten umfassenden Einflussmöglichkeiten der substanzberechtigten Gemeinden mittels des neu eingerichteten Organs des…
…höhere Bezüge, sind diese von der Befreiungsbestimmung nicht umfasst. Die Befreiungsbestimmungen gemäß § 5 Abs. 2 KommStG 1993 sind zu berücksichtigen. 2.3. Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB)/Zuschlag (DZ) Die Kurzarbeitsunterstützung gilt für sonstige Abgaben und Beihilfen auf Grund bundesgesetzlicher Vorschriften als Entgelt (§ 37b Abs. 5…
Die Ausführungen im Körperschaftsteuerprotokoll 2003 stellen Ergänzungen und Klarstellungen zu den KStR 2001 und den bestehenden Erlässen zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen FLDion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung…
Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht Anschaffung einer Villa auf Mallorca durch eine Privatstiftung - Frage der Bemessung der (verdeckten) Zuwendung Bezughabende Norm § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988; StiftR 2009 Rz 77 ff und Rz 252 Sachverhalt Von der R. Privatstiftung wurde in den…
Gestützt auf Artikel 15 Absatz 1 des österreichisch-deutschen Amtshilfevertrags (im Folgenden: "AHV 1954"), haben die zuständigen Behörden der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland folgende Konsultationsvereinbarung getroffen: 1. Diese Konsultationsvereinbarung gilt für die Verwaltungszusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen der Republik Österreich und…
Der Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen durch einen gemeinnützigen Verein stellt einen entbehrlichen Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 1 BAO dar, wenn der Spendensammelzweck eindeutig erkennbar ist. Der Verein ist dann nur hinsichtlich dieses Betriebes steuerpflichtig, ohne dass die Gemeinnützigkeit des Vereines selbst davon berührt ist…
Es bedarf weiters der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Arbeitgebereigenschaft des Gestellungsnehmers nicht nur bei einem im Ausland ansässigen Arbeitskräfteüberlasser, sondern auch bei landesinternen Arbeitskräfteüberlassungen gegeben ist und dass sonach keine Diskriminierung mit diesen vorliegt. Es genügt daher nicht, lediglich eine diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu…