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BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…264 Abs. 1 BAO folgender Satz angefügt: "Der Vorlageantrag hat die Bezeichnung der Beschwerdevorentscheidung zu enthalten." Ob die Beschwerdevorentscheidung ausreichend genau bezeichnet ist, beurteilt sich danach, ob aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels klar entnommen werden kann, wogegen es sich richtet (vgl. Althuber/ Thorbauer, ÖStZ…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Erfordernissen entspricht, dh. wenn Zweifel darüber bestehen, welche Bescheide angefochten werden, am Inhalt des Antrages oder an der Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird, oder die Berufung nicht begründet ist, dem Berufungswerber die Behebung dieser inhaltlichen Mängel mit dem Hinweis aufzutragen, dass die…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…Erlass des BMF, GZ BMF-010103/0019-VI/2006 vom 03.03.2006 mit Verweis auf OGH 23.05.1996, 8 Ob A 2045/96k und VwGH 03.09.1996, 96/04/0134 ). Der Wiedereinsetzungsantrag ist binnen drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses beim Finanzamt…

BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

…0128). Ein Wiedereinsetzungsantrag ist (dem § 309 BAO zufolge) weiters nur rechtzeitig, wenn er innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende der versäumten Frist eingebracht wird. Beide Fristen sind gesetzliche Fristen im Sinn des § 110 Abs. 1 BAO. Sie sind nicht verlängerbar. Der Wiedereinsetzungsantrag hat die…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…Fall zwischen Verfügungsbefugnis über ein Sparbuch und Eigentum des Inhalts eines Sparbuches. Da die Ehegatten keine Vereinbarung dahingehend getroffen haben, dass alle Einzahlungen auf das Sparbuch in das Eigentum beider Ehegatten übergehen, ist davon auszugehen, dass Eigentum des jeweiligen Ehegatten nur hinsichtlich der Beträge besteht…

BMF-010220/0133-III/11/2019Information zur Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erkenntnis des VwGH vom 27. März 2019, Ro 2019/13/0006
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0133-III/11/201917.07.2019

…vorliegt, ist das Zollamt an den Inhalt des Feststellungsbescheides gebunden, selbst wenn dieser unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung des VwGH feststellt, dass eine beitragspflichtige Tätigkeit wegen unzulässiger Lagerung vorliegt. Somit ist der Inhalt des Feststellungsbescheides (und nicht die geänderte Rechtsprechung) bei der Bescheiderlassung bzw…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Das Gebot, "in der Sache selbst zu entscheiden", setzt voraus, dass die Sache, also jene, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (vgl. Ritz, BAO5, § 279 Tz 10), mit der Sache identisch ist, die in die Sachentscheidung der…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…2005, 2001/15/0160). Die Nennung des Bescheidadressaten im Adressfeld reicht (vgl. zB VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). An rechtlich nicht oder nicht mehr existente Bescheidadressaten gerichtete Erledigungen sind rechtsunwirksam (nichtig). Rechtsunwirksam sind somit beispielsweise nach Form und Inhalt von Bescheiden gestaltete Schriftstücke…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…ergibt sich, dass Auskünfte nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich oder telefonisch erfolgen dürfen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen (Inhalt des in der Anfrage dargestellten Sachverhaltes sowie der Auskunft) wird der Schriftform der Vorzug zu geben sein. Als Beweismittel über mündliche oder telefonische Auskünfte kommen Niederschriften (§…

06 0101/3-IV/6/02Körperschaftsteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/3-IV/6/0226.11.2002

Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen Finanzlandesdirektion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2002 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

  Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen Finanzlandesdirektion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2002 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…Interesse an der Zusage haben, wenn der dem Antrag zugrunde liegende Sachverhalt durch eine im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht existente juristische Person oder Personenvereinigung (Personengemeinschaft) verwirklicht werden soll. 3. Form und Inhalt des Antrages Der Antrag muss gemäß § 118 Abs. 1 BAO schriftlich gestellt…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…0128, 0129, 0130). 13.2. Zuständigkeit für die Erlassung von Nichtfeststellungsbescheiden § 54 BAO gilt sinngemäß für die Erlassung von Bescheiden des Inhaltes, dass Feststellungen der Einkünfte zu unterbleiben haben. Dies ergibt sich aus § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO (siehe auch Abschnitt 5.). 13.3…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…wenn sie unter gleichen Voraussetzungen wie die Vermittlungsleistung des ersten Vermittlers erfolgt und ihre "Tätigkeit darin besteht, alles Erforderliche zu tun, damit zwei Parteien einen Vertrag oder ein Rechtsgeschäft abschließen, ohne dass der Vermittler ein eigenes Interesse am Inhalt des Vertrages hat". Sofern dies auf…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…Ergänzungen und Klarstellungen zu den EStR 2000 und den bestehenden Erlässen zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen FLD Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2003 mit Erlassverteiler wird verzichtet…

06 5004/2-IV/6/03Körperschaftsteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 5004/2-IV/6/0317.07.2003

…Ergänzungen und Klarstellungen zu den KStR 2001 und den bestehenden Erlässen zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise dar. Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen FLDion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Körperschaftsteuerprotokolls 2003 mit Erlassverteiler wird verzichtet…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…dieses Rechtsträgers und der Umstand gemeldet werden, dass auf dieses Compliance-Package verwiesen wird. Die Verantwortung für den Inhalt des verwiesenen Compliance-Packages trägt der Rechtsträger auf den verwiesen wurde. Davon unberührt bleibt die Notwendigkeit zur Übermittlung jener Dokumente, die den meldenden Rechtsträger selbst bzw…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…Abkommensberechtigten, Zustimmung und Rechtsmittelverzicht Dem Abkommensberechtigten ist der Inhalt der Verständigungsvereinbarung so bald wie möglich zur Kenntnis zu bringen. Wurde die Einigung in einem Verständigungsverfahren nach EU-BStbG getroffen, so sind die Zustimmung des Abkommensberechtigten und ein Rechtsmittelverzicht für die Wirksamkeit der Verständigungslösung notwendig. Der…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…des Rechts zur Festsetzung der Beschwerdezinsen siehe Abschnitt 7. 2.6.4. Inhalt des Antrages Der Antrag auf Festsetzung von Beschwerdezinsen hat gemäß § 205a Abs. 2 BAO zu enthalten die Bezeichnung der Bescheidbeschwerde, von deren Erledigung die Abgabenhöhe unmittelbar oder mittelbar abhängt, die Bezeichnung des…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…Einlangen des Verlangens beim BFG. Das BFG entscheidet über jedes einzelne Auskunftsverlangen mit Beschluss. Der Beschluss hat auszusprechen, ob das Auskunftsverlangen bewilligt wird. Das Auskunftsverlangen ist dabei als solches zu bewilligen oder nicht zu bewilligen. Der Beschluss kann weder den Umfang oder Inhalt des Auskunftsverlangens…