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Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010102/0002-IV/2/2009

Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gemäß §§ 131 und 132 BAO (Ergänzung zu BMF 03.07.2000, 02 2251/3-IV/2/00)

geltende FassungErlassBMF-010102/0002-IV/2/2009vom 20.03.2009

Wortlaut laut Findok

1. Standard Audit File - Tax 1.1. Einleitung Seit dem Jahr 2000 besteht die Verpflichtung, elektronisch erstellte Buchhaltungsdaten in Form von Druck- oder Exportdateien zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2005 hat die OECD (www.oecd.org) eine standardisierte Prüfdatei entwickelt, die neben formalen auch inhaltliche Vorgaben enthält. Dieser Standard Audit File - Tax (kurz: SAF-T) wurde von der österreichischen Finanzverwaltung an nationale Anforderungen angepasst und ergänzt als zusätzlich erlaubtes Datenformat die bestehenden Möglichkeiten. Die Daten der Buchführung und Aufzeichnungen bzw. auch der vor- und nachgelagerten Systeme (zB Kassensystem, Lagerbuchführung) können der Finanzverwaltung als Standard Audit File - Tax zur Verfügung gestellt werden. Die Verpflichtung der Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern gemäß §§ 131 und 132 BAO, jeweils Abs. 3 letzter Satz - siehe Erlass des BMF vom 3. Juli 2000, 02 2251/3-IV/2/00 - wird, insoweit die Daten in Form des Standard Audit File - Tax der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden, aufgehoben. Dazu müssen alle im Rechnungswesen des Unternehmens erfassten Daten, soweit sie inhaltlich im Standard Audit File - Tax Deckung finden, zur Verfügung gestellt werden. 1.2. Datenformat Beim Standard Audit File - Tax handelt es sich um eine Exportdatei im Datenformat XML - mit definiertem Dateninhalt. 1.3. Inhalt Der Inhalt des Standard Audit File - Tax ist in der entsprechenden Schema-Datei (XSD-Datei) genau definiert. Der grundsätzliche Aufbau enthält folgende Daten: Unternehmensstammdaten Stammdaten (Kontenpläne, Stammdaten Kreditoren/Debitoren, Produktstammdaten, etc.) Buchungsjournal Inventurdaten Quelldaten (Fakturierung, Warenbewegung) Anlagenverzeichnis Bezüglich der Beschreibung der inhaltlichen Vorgaben wird auf das Handbuch verwiesen. Abbildung 1: Gliederung Standard Audit File - Tax [Grafik] Weiters wird im Bezug auf den Datenumfang auf die Bestimmungen der §§ 131 Abs. 3 und 132 Abs. 3 BAO jeweils letzter Satz ("Werden dauerhafte Wiedergaben erstellt, so sind diese auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen.") verwiesen. Die Erstellung des Standard Audit File - Tax kann sowohl aus einem System (ERP-System), als auch durch eine Zusammensetzung der Daten aus mehreren Systemen (zB Finanzbuchhaltung, Fakturierung, Lagerbuchhaltung in getrennten Systemen) erfolgen. In diesem Fall setzt sich der Standard Audit File - Tax aus mehreren Standard Audit File - Tax-Dateien zusammen. Die XSD-Schemadatei, der erforderliche Kontenrahmen sowie das dazugehörige Handbuch werden auf der Homepage des BMF im Bereich "Steuern | Fachinformation | Weitere Steuern | Bundesabgabenordnung | Zurverfügungstellung von Daten auf Datenträgern" zur Verfügung gestellt. Bundesministerium für Finanzen, 20. März 2009

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Normen und Schlagworte

DruckdateiExportdateiDatenträgerStandard Audit File - Tax

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
BMF-010102/0002-IV/2/2009
Stammnummer
39844
Gültig
20.03.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF