…Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft erscheint im Lichte dieser einschränkenden Judikatur unzulässig. 4. § 9 EStG 1988 Rückstellung für Haftung für Schulden einer Tochtergesellschaft Sachverhalt: Eine österreichische Gesellschaft Ö ist so wie die deutsche Partnergesellschaft DP mit 50% an einer deutschen Vertriebsgesellschaft DT beteiligt. Die eingebrachte Geschäftstätigkeit der…
…faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten ab. Ein de facto Geschäftsführer ist kein Vertreter im Sinn des § 80 Abs. 1 BAO und des § 18 Abs. 1 GmbHG; seine Heranziehung zur Haftung ist daher unzulässig (UFS 3.8.2005, RV/1238-W/04). Maßgebend für die Vertreterhaftung…
…von Anteilen voraus, weshalb die Gründung einer Unternehmensgruppe für sich allein noch nicht zu einer Anteilsvereinigung in der Hand einer Gruppe führt. Durch den Rechtsvorgang vom 1.2.2017 gehen Anteile an der Immo-GmbH im Ausmaß von 25% von G2 an G3 über; es…
…sondern bloß ein mündlicher Vertrag zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer und der GmbH vorliegt. Konkrete Eckpunkte des Vertrages (Laufzeit, Tilgung, Besicherung,...) konnten nicht eruiert werden. Es handle sich nach den Angaben des Gesellschafter-Geschäftsführers um ein rollierendes Konto; für die GmbH wäre es "ein gutes Geschäft"…
…Z 1 GrEStG 1987), die Gegenleistung, wenn die übernommenen Schulden höher sind als das Dreifache des anteiligen Einheitswertes (Steuerberechnung gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987). 2. Anwendbarkeit der Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 7 GrEStG 1987: Eine Anwendungsvoraussetzung für die Befreiung nach § 3 Abs…
…Unsere Verantwortung und Haftung für nachgewiesene Vermögensschäden aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung bei dieser Prüfung ist analog zu § 275 Abs. 2 UGB (Haftungsregelung bei der Abschlussprüfung bei einer kleinen oder mittelgroßen Gesellschaft) gegenüber der Körperschaft und auch gegenüber Dritten mit insgesamt 2 Millionen Euro begrenzt. Gesetzliche…
…ein Wagnis aus der Stellung als Gesellschafter oder auf das Unternehmerwagnis der Gesellschaft an. Bspw. hängt die Übernahme der Haftung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer für einen der GmbH gewährten Bankkredit oder die Übernahme einer Bürgschaft für Verbindlichkeiten der GmbH primär mit der Stellung des Gesellschafter…
…so ist die zivilrechtliche Gestaltung nicht für die steuerliche Würdigung des Sachverhalts maßgeblich. Das kann dazu führen, dass als Gewinnausschüttung behandelte Beträge (teilweise) als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit umqualifiziert werden und damit Kommunalsteuerpflicht gegeben ist. Beispiel An der AB GmbH sind A und B jeweils…
…der Haftung zu Grunde liegende Umsatzsteuerfestsetzung für Jänner 2009 beschränkt. Darüber hinaus kommt dem Haftungspflichtigen kein eigenständiges Berufungsrecht (§ 246 BAO) zu, sondern gegebenenfalls, bei Einbringung einer Berufung durch den Primärschuldner, nur ein Berufungsbeitrittsrecht (§ 257 BAO). 28. Haftung und Insolvenzverfahren 28.1. Sachverhalt Über eine GmbH…
…um eine dritte Person handeln. § 80 Abs. 3 BAO gilt aber nur für die Rechtsform der GmbH und nur für den Fall, dass tatsächlich eine Liquidation gemäß §§ 89 ff GmbHG stattgefunden hat. Keine Liquidation findet in Fällen von Firmenbuchlöschungen gemäß §§ 39, 40 FBG (Bestimmungen über…
…dass im Sinn der §§ 21 ff Bundesabgabenordnung (BAO) in Wahrheit nicht die Gesamtveranstalterin sondern der Subveranstalter "Schuldner" der Einkünfte im Sinn des § 100 Abs. 2 EStG 1988 ist, so wäre die Haftung des Subveranstalters für die Steuerabzugsbeträge gegeben. Die gestellte Frage ist in Folge dessen…
…grundsätzlich noch eine Geschäftstätigkeit für die GmbH ausüben. Dies ist stets eine zu klärende Frage des Sachverhaltes. Dies kann zB mittels Vorhalt an den Liquidator aufgeklärt werden. Auch wenn es sich "nur" noch um etwaige Einhebungs- bzw. Einbringungsschritte handelt, insbesondere Fragen der Geltendmachung einer Geschäftsführerhaftung…
…Derartiger Arbeitslohn von dritter Seite ist im Wege der Veranlagung zu erfassen. Die Haftung des Arbeitgebers kann dann gegeben sein, wenn sich die Leistung des Dritten als "Verkürzung des Zahlungsweges" darstellt, wenn also die Zahlung des Dritten eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer tilgt…
…nicht zur Haftung herangezogen werden könnte. Der zur Haftung herangezogene vertretungsbefugte (eingetragene handelsrechtliche bzw. "formelle") Geschäftsführer wird dadurch nicht von seiner Verantwortung frei, dass er seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt oder die Geschäftsführung faktisch anderen Personen zusteht. Für Abgabenschuldigkeiten einer GmbH sind…
…2 Ob 65/21d). Zur Rückzahlung bereits bestehender Guthaben im Fall der Einzelrechtsnachfolge siehe unten Punkt 5.4.. [Grafik] [Grafik] 5. Abgabeneinhebung bzw. Rückzahlung 5.1. Zur Haftung für Verlassenschaftsverbindlichkeiten Auf den Erben gehen nicht nur die am Todestag des Verstorbenen rechtsbeständigen Abgabenverbindlichkeiten…
…2 ABGB für die Geltendmachung von Abgabenansprüchen ebenso Bedeutung zukommen wie dem Umstand, dass die Haftung des § 25 HGB nicht auf für den Erwerber vorhersehbare Schulden beschränkt ist. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Haftungen hat im Wege der Finanzprokuratur zu erfolgen. Einem der Finanzprokuratur zu erteilenden Klagsauftrag…
…dass die bei Ableben bestehenden Schulden übernommen werden müssen, ist die nachträgliche Erhöhung der Gegenleistung selbständig steuerpflichtig, da der Erwerb nicht im Familienverband erfolgte. Es bleibt aber die Erhöhung der Gegenleistung maßgeblich für diesen nachträglichen Steuertatbestand, nicht der gemeine Wert des Grundstücks. 1.3.2…
…Das Programm wird in Folge entweder von der Schule unentgeltlich auf CD gebrannt oder auf dem Computer installiert, wobei die Freischaltung über eine von S zugesandte Registrierungskarte mit Installationscode erfolgt. Sind diese beiden Erwerbsvorgänge (Computerprogramm für Schulen und Kopierlizenzeinräumung an Schüler) als Lieferung oder als…
…Der an das Finanzamt weitergeleitete Haftungsbetrag wird auf dem Abgabenkonto des Subunternehmers "auf Saldo" gebucht, das heißt, dass die Zahlung nach § 214 Abs. 1 BAO mit der ältesten Schuld verrechnet wird, und damit auch andere Abgabenschulden abgedeckt werden können. Ein Weisungsrecht ( § 214 BAO ) ist für…
…Haftung für den Kredit der Y-GmbH iHv 700.000 Euro aus dem Jahr 2006 zu einem Zeitpunkt ein, in dem sie nicht mehr deren Anteilsinhaberin ist und schließt auch keine Regressvereinbarung mit A ab. Es wird im Jahr 2008 ein "Schadensfall" iZm dieser Haftung…