…kann nur nach der Lage des Einzelfalles beurteilt werden (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 17. 2. 1992, Zl. 90/15/0144). § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 (Rz 2601 UStR 2000) Haftung beim Übergang der Steuerschuld Eine deutsche KG vermietet ein…
…übernommene Darlehen bei der Bemessung der Grunderwerbsteuer mit dem Nominalwert oder mit dem gemäß § 14 BewG 1955 abgezinsten Betrag anzusetzen? Lösung: a) Die Darlehensschuld ist in Anrechnung auf den Übergabspreis zu übernehmen. Eine Abzinsung ist iSd des VwGH nicht vorzunehmen, Bemessungsgrundlage ist der nominale Übergabs-…
…Rahmen eines gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 begünstigten Betriebserwerbes auf mehrere natürliche Personen über, denen der Betriebsfreibetrag entweder anteilig oder - bei (Mitunternehmer-)Anteilen von unter 25% - nicht zusteht. Bezieht sich in diesem Fall die Deckelung gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 lit…
…eine bisher zu leistende und bei der Versteuerung für Entstehen der Steuerschuld vor dem 1.6.2014 zu berücksichtigende Gegenleistung erhöht wird, wirkt sich ab 1.6.2014 im Familienverband steuerlich daher nicht mehr aus. Fall 2: Die Mutter übergab ihrem Sohn 2010 eine Grundstückshälfte…
…Fragestellung Bei welchem Finanzamt können Anbringen eingebracht werden? 3.3. Lösung Gemäß § 6 letzter Satz AVOG 2010 können Anbringen auch noch an die bisher zuständig gewesene Abgabenbehörde gerichtet werden, solange eine Verständigung des Finanzamtes an den Abgabepflichtigen betreffend den Übergang der Zuständigkeit noch nicht ergangen…
…Abgaben, außer bei Erlassung eines Delegierungsbescheides, mit dem Zeitpunkt, in dem eine andere Abgabenbehörde von den ihre Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt. Vom Übergang der Zuständigkeit ist der Abgabepflichtige in Kenntnis zu setzen. Die bloße Änderung der für die Zuständigkeit maßgebenden Voraussetzungen (zB durch Wohnsitzwechsel…
…Abs. 1 Z 11 ErbStG), gemeinnützig (§ 35 BAO). 2.2 Haftung Der Grundsatz von Treu und Glauben ist unter anderem bei der Ermessensübung für die Inanspruchnahme persönlich Haftender bedeutsam. Haftungsinanspruchnahmen liegen nämlich im Ermessen (§ 20 BAO) der Abgabenbehörde (vgl. zB VwGH 30.3.2000, 97…
…Beispiel: Die Haftung bei einer am 30. September 2006 erfolgenden Übereignung besteht zB für die Lohnsteuerbeträge, die nach dem 1. Jänner 2005 fällig werden (somit auch für die am 17. Jänner 2005 fälligen, auf den Lohnzahlungszeitraum Dezember 2004 entfallenden Lohnsteuerbeträge). Die Geltendmachung der Haftung ist…
…Abs. 10 Z 3 lit. a EStG 1988 ist beim Übergang auf die Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988 der Grund und Boden steuerneutral auf den Teilwert im Zeitpunkt des Wechsels auf- oder abzuwerten. Da die steuerneutrale Aufwertung (erst) in jenem Veranlagungsjahr steuerlich wirksam wird, in…
…Bei Spaltungen nach § 1 Abs. 2 Z 2 Spaltungsgesetz (Abspaltung zur Neugründung und Abspaltung zur Aufnahme) geht die bisherige Kapitalgesellschaft (übertragende Gesellschaft) nicht unter, sondern werden Vermögensteile dieser Gesellschaft unter ihrem Fortbestand im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf eine oder mehrere dadurch gegründete neue Kapitalgesellschaften oder…
…Entlastungsmethode. 3. Besonderheiten bei Künstlern und Sportlern (36) Besonderheiten sind zu beachten, wenn Künstler in keine unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit dem österreichischen Veranstalter treten, sondern wenn unmittelbarer Vertragspartner des österreichischen Veranstalters andere Unternehmen (Künstleragenturen, Konzertdirektionen, TheaterAGs, Filmproduktionsgesellschaften) sind. Der Verwaltungsgerichtshof hat die frühere Verwaltungspraxis verworfen, derzufolge…
…auf den Betrieb sich gründenden Abgabenschulden durch den Übergang des Unternehmens (Betriebes) in andere Hände nicht verloren gehen zu lassen (VwGH 12.12.1988, 88/15/0017). Haftungen sind Besicherungsinstitute. Daher ist bei der Ermessensübung insbesondere der Grundsatz der Nachrangigkeit (Subsidiarität) der Haftung zu beachten…
…an die Gemeinde vermietet oder verpachtet (zB bei geplanter Neuerrichtung oder Sanierung). Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) ist die jeweilige Gemeinde. Kommanditisten sind der Bürgermeister und/oder einige Gemeindevorstände, die Bareinlagen bis zu 1.000 Euro leisten, wobei die Haftung mit den bezahlten Einlagen beschränkt ist.…
…den Übergang von Rechten und Pflichten im Abgabenrecht knüpft § 19 Abs. 1 BAO ausschließlich an die Gesamtrechtsnachfolge an: Nur im Fall einer solchen gehen die sich aus den Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Nur der eingeantwortete Erbe (bei Vorliegen…
…werden. Kann der Arbeitgeber die Entlastungsverpflichtung nicht nachweisen bzw. glaubhaft machen, wird er zur Haftung heranzuziehen sein. Es ist Sache des zuständigen Finanzamtes, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich für Internationales Steuerrecht, zu entscheiden, ob bei Vorliegen der in der Anfrage aufgelisteten Nachweisunterlagen, der Arbeitgeber…
…Haftung wesentlich Beteiligter (§ 16 BAO) Stehen Wirtschaftsgüter, die einem gewerblichen oder einem land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen dienen, nicht im Eigentum des Unternehmens, sondern im Eigentum einer an der Körperschaft wesentlich beteiligten Person, so haftet der Eigentümer der Wirtschaftsgüter mit diesen Gütern für die Abgaben, bei…
…Diese erhöht die Beweiskraft der Beglaubigung der Übersetzung, ist aber nicht erforderlich. 7.2.2 Organigramm Gemäß § 5a Abs. 1 Z 1 WiEReG ist bei offenen Gesellschaften, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Europäischen Gesellschaften (SE) und Europäischen wirtschaftlichen Interessensvereinigungen ein Organigramm zu übermitteln…
…Rechts ihre Tätigkeit ein und überträgt ihr gesamtes Betriebsvermögen in einem einheitlichen Rechtsvorgang an die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Erst über Vorhalt des Finanzamtes - der bezeichnete Rechtsvorgang wäre aus den elektronisch eingelangten Erklärung in keiner Weise erkennbar geworden - werden eine Übergangs- und eine Aufgabegewinnermittlung vorgelegt…
…erfasst. Wann ist der Zufluss dieser verdeckten Ausschüttung beim Gesellschafter A anzunehmen? Für diesen Zeitraum ist die KESt-Haftung bescheidmäßig geltend zu machen. Lösung Im Jahr 2006 übernimmt A eine Garantie für die Y-GmbH iHv 700.000 Euro zur Kreditbesicherung gegenüber der Bank und…
…beim Leistungsempfänger Voraussetzung für den Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen ist gemäß § 19 Abs. 1a UStG 1994, dass der Leistungsempfänger seinerseits mit der Erbringung dieser Bauleistungen beauftragt ist oder seinerseits üblicherweise Bauleistungen erbringt. Beispiel 1: Die EDV-Firma A beauftragt den Reinigungsunternehmer B mit der…