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2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…teilweise stattgegeben, so führt die Herabsetzung der Abgabe nicht zu einer Abänderung des Haftungsbescheides. Existiert kein Abgabenbescheid (zB bei Berichtigung der Selbstberechnung nach § 11 Abs. 3 Satz 2 KommStG 1993), so ist die Frage, ob ein Abgabenanspruch entstanden ist (sowie in welcher Höhe) als Vorfrage (§…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…keine nachträgliche Änderung der Gestaltung dar. Die Novation iSd § 1376 f ABGB kann als erster Orientierungspunkt dienen. Bei Zinsänderungen stellen die erforderlichen periodischen Anpassungen der Höhe des Basis- bzw. Referenzzinssatzes eine unwesentliche Änderung dar, während eine Anpassung der Zinsmarge immer als wesentliche Änderung anzusehen ist…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Frist mit Bescheidbeschwerde anzufechten. Dem Bescheidadressaten ist somit Kenntnis über den Abgabenanspruch (zweckmäßigerweise durch Übersendung einer Ablichtung des Abgabenbescheides) zu verschaffen. Wurde kein solcher Abgabenbescheid erlassen, so sind das Bestehen und die Höhe des Abgabenanspruches in der Bescheidbeschwerde gegen den Beschlagnahmebescheid anfechtbar. 2.1.2…

BMF-010106/0031-IV/2/2012Erlass über Auskünfte zu sachverhaltsbezogenen Anfragen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010106/0031-IV/2/201217.12.2012

…solche Informationen, die zum Zeitpunkt der Anfrage der Verwaltung bereits bekannt sind und nicht erst von der ersuchten Verwaltungseinheit zum Zweck der Erfüllung der Auskunftspflicht beschafft werden müssen. Unter das Auskunftspflichtgesetz fallen sowohl Tatsachenauskünfte (zB über die Höhe des Abgabenrückstandes) als auch Rechtsauskünfte. 2.3. …

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…3 BAO verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. Verlängerungshandlungen im Feststellungsverfahren gelten auch als Verlängerungshandlungen im abgeleiteten Verfahren. Die Einkommensteuer 2001 und 2002 sind grundsätzlich bereits absolut verjährt und hätte daher eine Anpassung nicht erfolgen dürfen (sofern…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…spätestens am 5. Tag nach ihrer Fälligkeit entrichtet wird und der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages und die Gründe der nicht zeitgerechten Entrichtung nicht bekannt gegeben werden. Subjektive Tatseite Für die genannten Tatbestände der Länder ist Fahrlässigkeit ausreichend; wenn…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…dass der Erwerber Schuldigkeiten in beträchtlicher Höhe entrichtet hat, für die er etwa gemäß § 1409 ABGB oder gemäß § 67 Abs. 4 ASVG als Haftender in Anspruch genommen worden war. Die Begründung (§ 93 Abs. 3 lit. a BAO) des Haftungsbescheides hat die für die Ermessensübung maßgebenden…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…98/17/0192). 3.9. Verjährung 3.9.1. Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 209 Abs. 1 BAO) Beschwerdevorentscheidungen sind Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches, somit Amtshandlungen im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO (vgl. zB VwGH 21.5.2007, 2007/16/0014). Abgabenbescheide verlängern die Verjährungsfristen…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr." Die zehn Jahre betragende "absolute" Verjährungsfrist des § 209 Abs. 3 BAO ist weder hemmbar noch verlängerbar. Amtshandlungen des BFG sind keine Amtshandlungen…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…Sinn des § 236 BAO (BGBl. II Nr. 435/2005) legt in ihrem § 3 an Hand von Beispielen den unbestimmten Rechtsbegriff der sachlichen Unbilligkeit der Einhebung aus. § 3 lautet: "§ 3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…bei Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen), so wird die betreffende Maßnahme im Allgemeinen dann aus Ermessensüberlegungen zu unterbleiben haben, wenn die Bemessungsverjährung der Anpassung aller abgeleiteten Abgabenbescheide entgegensteht. 12.2. Verlängerung der Verjährungsfrist Nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches (im Sinn des …

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Allgemeines Die Festsetzung von Beschwerdezinsen setzt voraus: eine entrichtete Abgabenschuldigkeit, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Bescheidbeschwerde abhängt, die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit als Folge einer Bescheidbeschwerde, einen (rechtzeitigen) Antrag des Abgabepflichtigen. Beschwerdezinsen sind nur insoweit festzusetzen, als ein Bescheid in Punkten angefochten…

BMF-010203/0563-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006, Protokoll Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0563-VI/6/200630.11.2006

…lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis (oder liegen Betriebseinnahmen im Rahmen betrieblicher Einkünfte) in Höhe der ersparten Anschaffungskosten (Listenpreis abzüglich eines handelsüblichen Rabatts) vor. Anschaffungskosten sind in diesem Fall der Listenpreis abzüglich eines handelsüblichen Rabattes. Anschaffungszeitpunkt ist der Zeitpunkt des Gewinnes (Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…BAO) ist und die Zinsen die Zeit vor Eintritt des Ereignisses betreffen. § 205 Abs. 6 BAO ist mit 31. Dezember 2004 in Kraft getreten. Die Bestimmung ist eine Verfahrensbestimmung. Sie ist daher auch anwendbar für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Abgabenansprüche, eingetretene rückwirkende Ereignisse und erfolgte…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…Abgabenanspruches dienen. Gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG sind die Finanzstrafbehörden berechtigt, Außenprüfungen oder Nachschauen zum Zweck finanzstrafrechtlicher Ermittlungen (bei einer Abgabenbehörde) zu beantragen. Die Durchführung solcher von der Finanzstrafbehörde beantragter Prüfungen erfolgt nach den Verfahrensbestimmungen der BAO (es bleiben "Außenprüfungen" oder "Nachschauen" im Sinn des…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

… 1 GrEStG 1987. Gesellschaftsteuer für die im § 2 KVG bezeichneten Rechtsvorgänge auch vor Entstehung des Abgabenanspruches. Es steht den Steuerschuldnern und dem Parteienvertreter bei jedem einzelnen der Grunderwerbsteuer oder der Gesellschaftsteuer unterliegenden Rechtsvorgang frei, ob sie von der Selbstberechnung Gebrauch machen wollen oder diesen Vorgang…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…Selbstberechnung des Dienstgeberbeitrages erweist sich für März, April und Juli 2009 als rechtswidrig. Die Festsetzung darf daher die Monate Mai und Juni 2009 nicht mitumfassen. § 201 BAO gestattet die zusammengefasste Festsetzung von Abgaben nur für Abgaben desselben Jahres (somit für Abgaben, für die der Abgabenanspruch…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…Steuerforderung als Masseforderung nicht auf die Fälligkeit oder das Entstehen der Steuerschuld auf der Grundlage eines abgabenrechtlich relevanten Sachverhalts ankommt; somit eine formale Anknüpfung an § 4 BAO (Entstehung des Abgabenanspruches) nicht stattzufinden hat. Unter Berufung auf § 4 BAO und darauf, dass sich die einzelnen Geschäftsvorfälle…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…16, 18 und 34 EStG 1988. Durch die hohe Anzahl derartiger Anregungen sind insbesondere die Teams der Allgemeinveranlagung großer Arbeitsbelastung ausgesetzt. Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme auf Antrag sind praktisch in keinem der Fälle erfüllt. Derartige Anregungen unterliegen nach der Judikatur des VwGH keiner Entscheidungspflicht…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…2 Z 2 UStG 1994 siehe UStR 2000, Rz 233 ff. Die Haftung der Organgesellschaft besteht lediglich für Abgaben, soweit der Abgabenanspruch während des Bestehens der Organschaft entstanden ist. 7. Erwerberhaftung gemäß § 14 BAO 7.1 Erwerb eines Unternehmens (Betriebes) 7.1.1 Übereignung Die…