…hinausgehen (mehr als 100%), ist dieser Teil als Spende anzusehen und nicht bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen (siehe VereinsR 2001 Rz 387a iVm EStR 2000 Rz 1330a). Besteht neben dem Erwerb von Speisen oder Getränken zusätzlich die Möglichkeit, über separat aufgestellte Spendenboxen unentgeltliche Zuwendungen zu…
…eine Miet- oder Pachtersparnis anzunehmen, die gemäß § 17 Abs. 2 BewG 1955 mit Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzunehmen ist. Es bestehen keine Bedenken, die für die einkommensteuerliche Gewinnermittlung landwirtschaftlicher Betriebe (aufgrund der Verordnung BGBl. II Nr. 471/2010 idF BGBl. II Nr. 4/2011 - LuF-PauschVO…
… 4 Abs. 10 Z 3 lit. a EStG 1988 ist beim Übergang auf die Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988 der Grund und Boden steuerneutral auf den Teilwert im Zeitpunkt des Wechsels auf- oder abzuwerten. Da die steuerneutrale Aufwertung (erst) in jenem Veranlagungsjahr steuerlich wirksam wird…
…Anlagevermögen und den Firmenwert entfallende Anteil ist zu aktivieren. Da der Kaufpreisanteil für das Umlaufvermögen als Betriebsausgabe abgesetzt wird, bleibt kein Raum für den Ansatz eines Übergangsverlustes. Entsprechendes gilt beim Erwerb eines Mitunternehmeranteils bei Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988. EStR 2000 Rz 6002…
Vollpauschalierte Forstwirte können ab 2011 freiwillig nach § 2 Abs. 3 LuF-PauschVO 2011 zur Teilpauschalierung optieren. Es bestehen keine Bedenken, die pauschalen Betriebsausgaben wie folgt zu ermitteln: Der Wirtschaftswald im Kleinstwald (bis 10 ha Waldfläche) wird je nach den Gelände- und Bringungsverhältnissen (GBV) in Bringungslagen…
…1. Bezughabende Norm § 8 EStG 1988, LuF-PauschVO 2011 7.2. Sachverhalt Ein bisher vollpauschalierter Land- Forstwirt geht auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 über und setzt dabei das Betriebsgebäude mit dem Restbuchwert, dh mit den ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich bisheriger AfA, an…
Inhalt: 1. Allgemeines 2. Verfolgung gemeinnütziger Zwecke 3. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende einer Steuerbefreiung 3.1. Gewinnermittlung 3.2. Einnahmen 3.3. Berücksichtigung der Verluste und Aufwendungen 3.4. Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 im Zusammenhang mit Grundstücken 1. Allgemeines…
…Minderung des Vorrates, teilweise auch des Zuwachses, Störung der Nachhaltigkeit und des Waldbauzieles. Da diese Beeinträchtigungen und Schäden im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlungsbestimmungen nicht darstellbar sind, dient der Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs. 6 EStG 1988 für Gewinne aus solchen Holznutzungen sowohl der pauschalen Berücksichtigung dieser…
…Gruppenmitglieds den Ausgangspunkt für die Ergebnisumrechnung auf österreichisches Abgabenrecht dar (vgl. KStR 2013 Rz 1081 ). Diese Information des BMF stellt die wesentlichen Unterschiede in der Bilanzierung von IAS/IFRS und den österreichischen Gewinnermittlungsvorschriften für die bedeutendsten Bilanzpositionen dar und erläutert einen sich daraus ergebenden Korrekturbedarf…
…im Jahr 2011 ausbezahlt. Entsprechend dem für die zeitliche Zurechnung von Einnahmen geltenden Zufluss-Abfluss-Prinzip, das im Rahmen der Gewinnermittlung durch (vollständige) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und für die Teilpauschalierung maßgeblich ist, sind diese das Jahr 2010 betreffenden Förderungen im Kalenderjahr 2011 steuerlich zu erfassen…
…nicht vor, oder umfasst die UVA nicht alle Umsätze, sind Aufzeichnungen, die im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung, der Registrierkassen- oder Belegerteilungspflicht oder für umsatzsteuerliche Zwecke geführt werden, heranzuziehen. Anstelle der Vorlage von Aufzeichnungen des Förderungswerbers kann die Höhe der Umsatzausfälle durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder…
… 18 Abs. 1 Z 4 UmgrStG ist die übernehmende Körperschaft im Rahmen einer Buchwerteinbringung für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung wie ein Gesamtrechtsnachfolger zu behandeln. Durch diese fiktive steuerliche Gesamtrechtsnachfolge ist die übernehmende AB-GmbH daher an die Bilanzansätze der Mitunternehmerschaft gebunden und hat diese fortzuführen…
…Sanierung. Insoweit betrieblich wirksame Verbindlichkeiten betroffen sind, handelt es sich um eine betriebliche (steuerwirksame) Vermögensvermehrung. Da eine Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zum gleichen Totalgewinn führen muss wie ein Betriebsvermögensvergleich, ist auch in diesem Fall dann von Betriebseinnahmen auszugehen, wenn der Schuldnachlass Verbindlichkeiten betrifft, deren…
…sie nicht gemäß §§ 124 und 125 zur Führung von Büchern verpflichtet sind und soweit sie Bücher auch nicht freiwillig führen und soweit sie für die Gewinnermittlung bedeutsame Größen nicht pauschal ermitteln. Von der Aufzeichnungsverpflichtung sind daher jene Abgabepflichtigen betroffen, die den Gewinn gemäß § 4 Abs…
…Wesentlichen der Beilage E 1a (Beilage zur Einkommensteuererklärung für betriebliche Einkünfte). Sie umfasst u.a. Informationen zur Gewinnermittlung und (bei Bilanzierern) zu bestimmten Bilanzposten. Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner stellt sie die standardisierte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dar, es bedarf keiner weiteren Übermittlung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung…
…Z 3 EU-MPfG. e) § 5 Z 4 EU-MPfG - Übertragung von Vermögenswerten mit Bewertungsunterschieden Für die Beurteilung des für den Vermögenswert anzusetzenden Wertes sind die für die ertragsteuerliche Gewinnermittlung relevanten Werte ausschlaggebend. Unter den Tatbestand des § 5 Z 4 EU-MPfG fällt nicht nur…
…jemand diesen Pflichten überhaupt nicht nachgekommen ist, als auch dann, wenn den Pflichten nur unvollständig entsprochen wird. Unter Büchern versteht man solche Aufschreibungen, die eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ermöglichen. Alle anderen Aufschreibungen, die im Interesse der Abgabenerhebung zu führen sind, sind sonstige Aufzeichnungen. Abgabenrechtliche Vorschriften…
…Art und Weise darzustellen. Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass unvollständige und fehlerhafte Nachweise zur Ablehnung des Förderungsansuchens und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Als geeignete Nachweise gelten Aufzeichnungen, die im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung (z.B. teilpauschalierte Bereiche, Teilpauschalierung oder Einnahmen- Ausgabenrechnung), der Registrierkassen-…
…Art und Weise darzustellen. Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass unvollständige und fehlerhafte Nachweise zur Ablehnung des Förderungsansuchens und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Als geeignete Nachweise gelten Aufzeichnungen, die im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung (z.B. teilpauschalierte Bereiche, Teilpauschalierung oder Einnahmen- Ausgabenrechnung), der Registrierkassen-…
…im Zuge der Veranlagung vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass ein solcher Nachweis nur dann als schlüssig anerkannt werden kann, wenn die Besonderheiten der Gewinnermittlung auf Fondsebene (zB Berücksichtigung eines Ertragsausgleichs, Ausschüttungsreihenfolge usw.) enthalten sind. Es ist dabei beim Anleger gelegen, sich in die Lage…