…und Aufzeichnungen nach § 163 BAO und hat in den meisten Fällen eine Schätzung (§ 184 BAO) der Besteuerungsgrundlagen durch die Abgabenbehörde zur Folge. 7.3. Verstoß gegen Belegerteilungspflicht Eine Verletzung der Belegausstellungspflicht nach § 132a BAO ist als Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. d FinStrG mit…
…gehörigen Belegen (§ 132a Abs. 6 Z 2 BAO). Dies ist bedeutsam für: § 132 Abs. 1 BAO (betreffend Verlängerung der Aufbewahrungsfrist), § 132 Abs. 2 und 3 BAO (Aufbewahrung auf Datenträgern), § 51 Abs. 1 lit. d FinStrG (Finanzordnungswidrigkeit). 4.7. Belegentgegennahmepflicht Nach § 132a Abs. 5 BAO hat…
…5 Abs. 2 lit. c KommStG 1993 iVm § 3 Abs. 1 Z 10 und 11 EStG 1988 und § 8 Z 2 KommStG 1993 - zur Gänze der KommSt. Wo der Dienstnehmer des inländischen Unternehmens wohnhaft (ansässig) ist, hat für die KommSt keine Bedeutung. 16.1.3…
…vorhanden gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit. b Variante 1 WiEReG). 5.1 Fristen für die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer Die meldepflichtigen Rechtsträger haben die erstmalige Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer binnen vier Wochen nach der erstmaligen Eintragung in das jeweilige Stammregister (Firmenbuch, Vereinsregister oder…
…Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs. 2 FinStrG (zB VwGH 21.3.2002, 2001/16/0202), Abgabenhehlerei gemäß § 37 FinStrG (VwGH 14.12.1994, 93/16/0011), Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 FinStrG. 5. Haftung der Gesellschafter (§ 12 BAO) 5.1 Haftungstatbestand Nach § 12 BAO haften die…
…Kapitel B.1.3.2. notwendigen Informationen vorliegen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die zuständigen Behörden diese Frist im Einvernehmen mit den beteiligten Unternehmen verlängern oder wenn der Abgabepflichtige von einem innerstaatlichen Rechtsbehelf Gebrauch gemacht hat (siehe Kapitel C.1.2.). Nach Art. 8 Abs…
…15 Abs. 2 lit. c DBA Deutschland Österreich zugeteilt werden und Deutschland wäre gemäß Art. 23 Abs. 1 lit. a conv. cit. verpflichtet, unter Progressionsvorbehalt zu befreien. Sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass weder eine Vertreterbetriebstätte oder Betriebstätte in Österreich vorliegt, noch in wirtschaftlicher…
…bestätigen, dass k.die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen nach Punkt 8.1, insbesondere lit. c, dieser Richtlinie erfüllt sind, l.kein Ausschlusstatbestand nach Punkt 8.2 dieser Richtlinie vorliegt, m.über ihn keine Geldstrafe oder ersatzweise ausgesprochene Freiheitsstrafe aufgrund einer im Betrachtungszeitraum begangenen Verwaltungsübertretung gemäß § 8 Abs…
…1 lit a vorliegt und der Ausschlussgrund Bezug einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung nicht vorliegt. Diese Voraussetzungen sind ausdrücklich zu bestätigen. Der Förderungswerber hat ausdrücklich zu bestätigen, dass die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen nach Punkt 4.1, insbesondere lit. c, dieser Richtlinie erfüllt sind, kein Ausschlusstatbestand nach…
…einzureichen, kann eine Finanzordnungswidrigkeit darstellen (§ 51 Abs. 1 lit. a FinStrG). Werden die Steuererklärungen 2003 entgegen der gesetzlichen Anordnung schriftlich eingereicht, so ist davon auszugehen, dass das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Diese…
…insbesondere bedeutsam für § 33 FinStrG (Abgabenhinterziehung), § 34 FinStrG (fahrlässige Abgabenverkürzung) und § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG (Finanzordnungswidrigkeit). 2. Anzeigepflichten nach § 120 BAO 2.1 § 120 Abs. 1 BAO Die Anzeigepflicht des § 120 Abs. 1 BAO umfasst alle Umstände, die hinsichtlich einer Abgabe vom…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…3. Lösung § 214 Abs. 1 letzter Satz BAO ordnet an, dass die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §…
…2.2.5. Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a und b FinStrG Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich schuldig, wer vorsätzlich lit. a) Abgaben, die selbst zu berechnen sind oder Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn…