… 209 Abs. 1 BAO) sind beispielsweise Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO (zB VwGH 28.02.1995, 95/14/0021; VwGH 04.07.1995, 95/14/0036), abgabenbehördliche Prüfungen (§ 147 BAO) bezüglich Feststellungen von Einkünften (zB VwGH 22.11.2001, 98/15/0056), sonstige derartige Feststellungsverfahren betreffende…
…Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gewährt werden kann? 5. Hat nun das Beteiligtenfinanzamt zu prüfen, welche der Voraussetzungen nach den EStR 2000 Rz 5875 und Rz 5878 bei der Kommanditgesellschaft gegeben sind? Lösung Zu 1.: § 188 Abs. 1 lit. d BAO sieht eine Feststellung von…
…A nichts von dem Umstand, dass er im Feststellungsverfahren weiterhin ab 2005 als Beteiligter geführt wurde. 16.2. Frage Wie ist die Berufung zu behandeln? 16.3. Lösung Das Feststellungsverfahren nach § 188 BAO dient der gemeinschaftlichen Feststellung von Einkünften, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen…
…einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) ist nicht nur die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB KG, GesBR) antragsbefugt, sondern auch jeder, der als Beteiligter im Feststellungsbescheid genannt ist (somit auch jeder Kommanditist). Der Antrag ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im…
…von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, die nachträgliche Abänderung, Aufhebung oder Erlassung eines solchen Feststellungsbescheides, dass sich die Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides auf den Spruch des abgeleiteten Bescheides auswirkt. Feststellungsbescheide sind vor allem Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO…
…des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt auch für einen Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung nicht zu erfolgen hat. Auch negative Feststellungsbescheide (Nichtfeststellungsbescheide) müssen somit die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen, denen gegenüber das Unterbleiben einer Feststellung von Einkünften ausgesprochen wird. Mangelt es dem…
…des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt auch für einen Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung nicht zu erfolgen hat. Auch negative Feststellungsbescheide (Nichtfeststellungsbescheide) müssen somit die Gesamtheit der Rechtssubjekte erreichen, denen gegenüber das Unterbleiben einer Feststellung von Einkünften ausgesprochen wird. Mangelt es dem…
…zulässig. Würde sich die Berichtigung allerdings nicht mehr auswirken, weil beispielsweise einer Anpassung aller abgeleiteten Abgabenbescheide an eine nachträgliche Änderung von Bescheiden über die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) der Eintritt der Bemessungsverjährung entgegenstehen würde, so wird die Berichtigung im Allgemeinen aus Ermessensüberlegungen zu unterlassen…
…6 lit. b, d und e BAO) in seinem Spruch zu enthalten: die zugesagte abgabenrechtliche Beurteilung, die Bezeichnung der Abgaben oder der Feststellungen (insbesondere Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO), für die der Bescheid wirken soll, die Bezeichnung der Zeiträume, für die der Bescheid wirken…
…wenn von der Erledigung einer gegen einen Bescheid über die Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO gerichteten Beschwerde die Höhe von Einkommensteuerschuldigkeiten eines an der gemeinsamen Einkunftsquelle Beteiligten abhängt. Die Beschwerde richtet sich gegen die Verfügung der Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO…
…Höhe der einzelnen Umsatzsteuervorauszahlungsbeträge und deren Fälligkeitszeitpunkte abzusprechen, wenn dies aus Rechtsschutzgründen (insbesondere wegen Säumniszuschlägen) erforderlich ist. 2. Im Bescheid über die Feststellung von Einkünften ( § 188 BAO ) fehlt der Abspruch, ob die dort ausgewiesenen Verluste vortragsfähig sind. 3. Im Beschwerdeverfahren gegen einen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid sind die…
…sie betreffen (vgl. zB VwGH 18.10.1984, 83/15/0085). Dies gilt auch für Beschwerdevorentscheidungen. Feststellungsbescheide (zB Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO) verlängern die Verjährungsfristen für die von ihnen abgeleiteten Abgaben (vgl. zB VwGH 28.2.1995, 95/14/0021). Dies gilt auch…
…2013 - BAO, BMF Erlass vom 8.10.2013, BMF-010103/0180-IV/2013), wurde entsprochen. Obwohl nicht alle Einkünftebezieher im Feststellungsbescheid aufscheinen (drei Erben fehlen), liegt daher nach der hg. Rechtsprechung ein wirksam erlassener Feststellungsbescheid vor. Nach herrschender Auffassung erscheint eine erstmalige Zurechnung von Einkünften…
…am praktikabelsten. Bei großen Publikumsgesellschaften und bei Vorliegen einer Erbengemeinschaft erscheint Variante 3 zweckmäßig. 2. Feststellung von Verlusten (§§ 92, 188 BAO) 2.1. Sachverhalt Im Jahr 1998 wurden beim Steuerpflichtigen hohe Verluste festgestellt. Aufgrund einer durchgeführten Außenprüfung wird jedoch im Jahr 2008 entdeckt, dass Einnahmen…
…BAO hinaus) Nichtigkeitsgründe vorliegen (vgl. § 96 BAO; etwa fehlende Behördenbezeichnung oder fehlende Unterschrift, wenn es sich nicht um eine ADV-Ausfertigung handelt). Auch die einheitliche und gesonderte Nichtfeststellung von Einkünften (wegen Liebhaberei) ist eine solche nach § 188 BAO (vgl. § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO…
…Die Feststellung nach § 188 BAO setzt die Beteiligung mehrerer Personen an den Einkünften voraus. Der Bescheid ergeht während aufrechten Bestands an die Beteiligtengemeinschaft (§ 191 Abs. 1 lit. c BAO) und wird idR ihrer vertretungsbefugten Person (§ 81 Abs. 2 BAO) mit Wirkung für alle Beteiligten zugestellt…
…der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) E 107 - Beilage zur Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/Personen-gemeinschaften (Beilage zu E 106) E 106b-F - Beilage zur Feststellungserklärung (bei Beteiligung an einer weiteren Gemeinschaft) Ab der Feststellung für das Jahr 2006 gibt es im Feststellungsverfahren (§ 188 BAO…
…hohe Überschüsse der Werbungskosten über die Einnahmen, die ua. die "beteiligten Kommanditisten" anteilsmäßig mit ihren positiven Einkünften ausgleichen. Fraglich ist, wie bei der einheitlich und gesonderten Feststellung (§ 188 BAO) der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorgegangen werden soll? Weiters, ob eine Prüfung auf Basis und…
…BAO (idF BGBl. I Nr. 180/2004) ist für die Erhebung der Dienstgeberbeiträge das Finanzamt örtlich zuständig, dem die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Abgabepflichtigen oder, wenn dieser eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist, dem die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte (§ 188…
…die Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO und für die Umsatzsteuer) sowie Jahresabgabenerklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Elektrizitätsabgabe, die Erdgasabgabe und die Kohleabgabe in Anspruch genommen werden. § 134a Abs. 2 BAO schließt bloße "Arbeitnehmerveranlagungen" von der automationsunterstützten Quotenregelung aus: § 134a Abs. 1 BAO ist auf…