…BAO) treffen. Dies betrifft beispielsweise Umsatzsteuervorauszahlungen, Dienstgeberbeiträge, Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer. Daher können solche Rechtsauslegungen für Anträge auf Herabsetzung oder Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen bedeutsam sein. Erlässen kann für auf § 303 Abs. 1 lit. b BAO gestützte Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens weiters Bedeutung zukommen. Wer beispielsweise…
…zu entsprechen, wenn spätestens zwei Monate nach Eintritt der Naturkatastrophe die Zahlung erfolgt oder ein neues Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung eingebracht wird. Antrag auf Herabsetzung bzw. Nicht-Festsetzung von Säumniszuschlägen, wenn eine fällige Abgabe aufgrund der Naturkatastrophe nicht rechtzeitig entrichtet werden konnte. Die Behörde…
…von der Festsetzung Die Finanzämter werden gemäß § 206 lit. a BAO angewiesen, für Spenden, die an die überlebenden Opfer der Flutwellenkatastrophe 2004 und/oder an ihre Familien ausgezahlt werden, von der Erhebung der Schenkungssteuer Abstand zu nehmen. 1.3 Außergewöhnliche Belastungen Aufwendungen zur Beseitigung von…
…vor der Ausschüttung, kann auf Grund einer solchen ex ante-Kontrolle im Ergebnis die Pflicht zur Abfuhr der Kapitalertragsteuer nach § 94a Abs. 2 EStG 1988 und die Gefahr von Säumniszuschlägen bzw. das Vorliegen einer Finanzordnungswidrigkeit beseitigt werden (siehe EAS 871, 30.04.1996; EAS 1550…
…9 BAO) sowie Säumniszuschläge (§ 217 BAO) betreffen (aus der Sicht des Entstehens der betreffenden Abgabenansprüche) andere (spätere) Zeitpunkte bzw. Zeiträume als die Anspruchszinsen. Daher hat § 205 BAO keine Folgen für die Festsetzung solcher Nebenansprüche sowie auf die Abänderung und Aufhebung von solche Nebenansprüche festsetzenden Abgabenbescheiden…
…anzuwenden. In den meisten Fällen wird jedoch bei der Anwendung des § 48 Abs. 4 BAO eine Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit und damit die Festsetzung von Beschwerdezinsen nicht in Frage kommen. Durch die Einführung des § 295 Abs. 2a BAO soll nach Beendigung eines Verständigungs- oder Schiedsverfahrens, wenn…
…die Zuständigkeit in jedem Festsetzungs- bzw. Veranlagungsverfahren für sich (neu) zu prüfen ist, kann die hier subsidiär zum Zug kommende örtliche Zuständigkeit je "nach der Kenntniserlangung vom allenfalls abgabepflichtigen Sachverhalt" entsprechend wandern, je nachdem, wo der Antrag eingereicht wird (Antragsveranlagungsfälle) oder von wo aus amtswegige…
…und RAE Rz 979 ff (Säumniszuschläge). Aus Änderungen oder Aufhebungen gemäß § 295 BAO resultierende Nachforderungen oder Gutschriften (an Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer) sind Differenzbeträge im Sinn des § 205 Abs. 1 BAO. Sie haben daher (nach Maßgabe des § 205 BAO) die Festsetzung von Anspruchszinsen zur Folge. Ergeben…
…vorgeschalteten Feststellungsbescheid genügt. Eine mittelbare Abhängigkeit von der Berufungserledigung liegt vor, wenn die Abänderung des mit Berufung angefochtenen Bescheides auch Bindungswirkung für die Höhe der auszusetzenden Abgabe entfaltet (zB Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO) und davon abgeleitete Bescheide, für Stammabgabenbescheide und deren Nebenansprüche (zB Anspruchszinsen, Säumniszuschläge)…
…Niederschrift) hervorgeht, dass dem Verzichtenden im Zeitpunkt ihrer Abgabe der Inhalt der zu erwartenden Beschwerdevorentscheidung (bei Abgabenbescheiden die Grundlagen der Abgabenfestsetzung, die Höhe der Abgaben und die Abweichungen von den bisherigen Festsetzungen) bekannt waren. Vorlageanträge, die trotz eines wirksamen und gültigen Verzichts eingebracht werden, sind…
…der Inhalt des zu erwartenden Bescheides, bei Abgabenbescheiden die Grundlagen der Abgabenfestsetzung, die Höhe und die Abweichungen von den bisherigen Festsetzungen, bekannt waren. Weicht der Bescheid von diesen Angaben ab, so wird der Rechtsmittelverzicht dadurch unwirksam. Ein Rechtsmittelverzicht ist nur gültig, wenn keine Willensmängel vorliegen.…
…Abgabenfestsetzung richtig erfolgt. Ein Versuch setzt Vorsatz voraus; bei bloß fahrlässigem Handeln ist ein strafbarer Versuch nicht möglich. 4.3. Berücksichtigung von Ausschließungsgründen Die Festsetzung einer Abgabenerhöhung ist unzulässig bei Nachforderungen im Zusammenhang mit Eingangs- und Ausgangsabgaben sowie mit § 11 Abs. 3 des Mineralölsteuergesetzes 2022 (…
…wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Zur Berücksichtigung der Anspruchszinsen (§ 205 BAO) bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen siehe Abschnitt 10 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 19. September 2001…
…zu bewilligen. 26. Aussetzung der Einhebung - von Anspruchszinsen 26.1. Bezughabende Norm § 212a BAO 26.2. Sachverhalt Berufung/Vorlage gegen den Sachbescheid und Festsetzung von Anspruchszinsen (die Berufung gegen die Festsetzung von Anspruchszinsen ist nur mit der Unrichtigkeit des Sachbescheides begründet). Es wird ein Aussetzungsantrag…
…VfGH 09.03.1987, B 605/85; VwGH 30.01.1991, 90/13/0043) - obwohl in der Bundesabgabenordnung nicht ausdrücklich verankert - mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. 28. VwGH-Entscheidung 28.1. Sachverhalt Wenn der Verwaltungsgerichtshof eine UFS-Entscheidung aufhebt, vergeht bis zum…
…das FVwGG 2012, BGBl. I Nr. 14/2013, regelt § 205a BAO mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2014 Beschwerdezinsen anstelle von Berufungszinsen. Die Höhe der Beschwerdezinsen liegt 2% über dem Basiszinssatz. [4] Gemäß § 323c Abs. 13 BAO idF BGBl. I Nr. 228/2021, betragen die Stundungszinsen…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…Abgabenvorschriften keine abweichenden Regelungen treffen, ab 2009 bei allen bundesrechtlich geregelten Abgaben für Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten anzusetzen. Im Anhang werden die sich aus diesen Erlebenswahrscheinlichkeiten ergebenden Rentenbarwerte für Männer (Tabelle A) und für Frauen (Tabelle B), sowie die für die…
…Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus dem Erlass abgeleitet werden. Dieser Erlass ersetzt den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 3. Februar 2003, 05 2001/1-IV/5/02, Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO), AÖF Nr. 64/2003. 3.2…
…Die Wahrscheinlichkeit des Anfalls wird an Hand von Sterbewahrscheinlichkeiten bestimmt. Diese Sterbewahrscheinlichkeiten wurden durch die auf Grund des § 16 Abs. 2 BewG 1955 ergangene Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur verbindlichen Festsetzung von Erlebenswahrscheinlichkeiten zum Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten (ErlWS-VO…