…die Abgabenbehörde die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist. Die Vorläufigkeit ist Spruchbestandteil, eine Bescheidaufhebung ist zulässig. 17. Abänderungen von Erkenntnissen des BFG 17.1. Bezughabende Normen …
…Nach Erstattung des Abschlussberichtes durch die Finanzstrafbehörde ist Akteneinsicht nur mehr durch die Staatsanwaltschaft zu gewähren. Ab Eingang der Anklageschrift bei Gericht ist für die Akteneinsicht ausschließlich das Gericht zuständig. Auch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren kann bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens aus Gründen der Gefährdung der…
…Ungewissheit im Sinn des § 200 Abs. 1 BAO ("... wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist") ist. Für die Anzeigepflicht ist die Nennung der Ungewissheit in der Begründung des vorläufigen Bescheides…
…7.2. Sachverhalt Anbringen per E-Mail 7.3. Frage Welche Willenserklärungen und Dokumente (zB Vorhaltebeantwortung) sind per E-Mail zulässig? 7.4. Lösung Anbringen sind - abgesehen von den Ausnahmen des § 85 Abs. 3 BAO - schriftlich einzureichen (Eingaben). Dazu gehören jedenfalls auch Anträge, Vorhaltsbeantwortungen etc…
…für eine Kontenregistereinsicht sind konkrete Anhaltspunkte anzuführen, warum die vorliegenden Unterlagen, bisherigen Angaben des Steuerpflichtigen oder Ergebnisse der Prüfung Zweifel an der Sachlage zurücklassen. Zweifel können entstehen durch Vorhaltsbeantwortung aber auch durch andere Informationen. Beispielsweise wären konkrete Anhaltspunkte anzuführen, warum von einer nicht vollständigen Vorlage…
…alle Beteiligten in einer Weise zu ermitteln, die ein gleichartiges Ergebnis gewährleistet und die Abführung von Parallelverfahren in den Abgabenverfahren der Beteiligten vermeidet. Im gegenständlichen Fall haben die Beteiligten in der Feststellungserklärung angegeben, dass sie Teil des Feststellungsverfahrens sind, und die Abgabenbehörde hat diesen Annahmen…
…zu erlassen. Inhalt des Bescheides ist die Feststellung, dass der Anteil (zB Verlust) des betreffenden Gesellschafters am Ergebnis der Gesellschaft nicht in die Feststellung der Einkünfte der Gesellschaft einzubeziehen ist. Der Feststellungsbescheid hat an die Gesellschaft und an den betreffenden Gesellschafter zu ergehen. Er ist…
…Nachforderung oder Gutschrift). Die sinngemäße Anwendung des § 293b BAO hat allerdings zur Folge, dass der Abgabenbescheid nur hinsichtlich der offensichtlichen Unrichtigkeit vom Ergebnis der Selbstberechnung abweichen darf. Festsetzungen nach § 201 Abs. 2 BAO liegen im Ermessen. Für die Ermessensübung bei sinngemäßer Anwendung des § 293b BAO…
…sind (insbesondere weil sie bei der Bekanntgabe der Selbstberechnung vom Abgabepflichtigen nicht offengelegt wurden), wenn die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden (vom bekannt gegebenen selbst berechneten Betrag abweichenden) Bescheid herbeigeführt hätte. § 201 Abs…
…Bundesgesetz müssen vollständig und wahrheitsgetreu erfolgen. (5) Die Abgabenbehörden haben für Personen, deren Einkommen zur Beurteilung der Bedürftigkeit im Sinne des § 3 heranzuziehen ist, im Rahmen ihres Wirkungsbereiches im Ermittlungsverfahren festgestellte und für die Abgabenfestsetzung bedeutsame Daten den in § 13 angeführten Behörden bekannt zu geben…
…4 BAO sehen eine Wiederaufnahme des Verfahrens dann vor, wenn ein Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde. Gemäß § 116 Abs. 1 BAO sind Abgabenbehörden berechtigt, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen…
…in abkommenskonformer Weise einer Besteuerung unterzogen werden, dann bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken, wenn - bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen - zur Vermeidung einer unterjährigen Doppelbesteuerung der Lohnsteuerabzug gänzlich unterbleibt (siehe hiezu die Ergebnisse des Salzburger Steuerdialogs 2007). Ist das Steuerniveau im DBA-Ausland deutlich…
…werden. Im Rahmen einer allfälligen Vor- und Nachbescheidkontrolle hat der StPfl. seine Berechnungen samt den dazugehörigen Grundaufzeichnungen offenzulegen. Hinsichtlich der kombinierten Anwendung von Anrechnungs- und Befreiungsmethode wird auf die Ergebnisse des Salzburger Steuerdialogs 2012 verwiesen. 4. Anrechnung ausländischer Steuer bei begünstigter Montageregelung gemäß § 3 Abs…
…erst nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist gemäß § 245 BAO erfolgen kann. B.6.2. Information an die zuständige Abgabenbehörde und Umsetzung der Verständigungslösung Das zuständige Finanzamt wird vom Ergebnis des Verständigungsverfahrens in Kenntnis gesetzt. Ihm obliegt von Amts wegen die Umsetzung der mittels Bescheid gem. …
…Ergebnis § 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 liegt der Gedanke zu Grunde, dass eine Verlustzurechnung nur gerechtfertigt ist, wenn auch eine vermögensmäßige Belastung durch den Verlust vorliegt. Soweit das bei einem beschränkt Haftenden nicht der Fall ist, kommt es durch die Nachversteuerung des negativen…
…entzogen wurden und somit als Vergleichsflächen der Bodenschätzung nicht mehr geeignet sind. Gemäß § 5 Abs. 5 BoSchätzG 1970 werden nach Beratung im Bundesschätzungsbeirat in der nachstehenden Zusammenstellung die Ergebnisse der Schätzung von zwei neuen Bundesmusterstücken im Bereich des Bundeslandes Steiermark kundgemacht. Die gemäß § 8 Abs…
…2 iVm § 24 BewG 1955 (Ehegatteneigentum) anwendbar? Lösung: 1. Fall A - Anerkennung des neuen Einfamilienhauses als Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Superädifikat): Sofern keine berechtigten Zweifel am Vorliegen eines Superädifikates bestehen, sind die wirtschaftlichen Einheiten beizubehalten. Eine Zusammenlegung der wirtschaftlichen Einheiten nach § 2 iVm…
…die Berechnung der Grunderwerbsteuer sind somit die Gesamtinvestitionskosten. Hinsichtlich der Wertsteigerung des Baurechtes durch die Errichtung des Gebäudes kommt die Anwendung des § 17 GrEStG 1987 jedenfalls nicht in Betracht (vgl. Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007, Punkt 4.1 des Erlasses des BMF vom 14…
…Berechnung des Ertragswertes Sachverhalt: Die Berechnung des gemeinen Wertes gemäß Wiener Verfahren 1996 erfolgt grundsätzlich nach der Formel: Vermögenswert plus Ertragswert dividiert durch zwei. Der Ertragswert wird aufgrund der Ergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der letzten drei Wirtschaftsjahre und der Vermögenswert an Hand der Vermögensverhältnisse des…
…der Erbanfall zu versteuern? Lösung: 1. Der der Erbschaftssteuer unterliegende Grundstückserwerb des Pflichtteilsberechtigten errechnet sich wie folgt: X : Gesamteinheitswert (3fach) der vom Pflichtteilsberechtigten erworbenen Grundstücke = Pflichtteilsbetrag : Pflichtteilsbetrag zuzüglich sonstiger Leistungen (zB Barablöse, Einräumung von Rechten, Übernahme von Verbindlichkeiten) X : 19.000 = 30.000…