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BMF-010206/0048-VI/10/2006Gesellschaftsteuer - Großmutterzuschüsse, Ergänzung der Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 14. März 2003, GZ. 10 5004/1-IV/10/03; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG auf Grund des Urteils des EuGH vom 12.01.2006, C-494/03
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0048-VI/10/200628.03.2006

…von einer Kapitalgesellschaft (Tochtergesellschaft) Gesellschaftsteuer für einen Beitrag zu erheben, den ihre Muttergesellschaft (Großmuttergesellschaft) an ihre Tochtergesellschaft (Enkelgesellschaft) geleistet hat.   Diesem Urteil lag folgender Sachverhalt zur Grunde: Die Senior Ltd - eine GmbH englischen Rechts (Großmuttergesellschaft) - hält sämtliche Anteile an der Senior BV - eine GmbH…

10 5004/1-IV/10/03Richtlinie zur Durchführung des Kapitalverkehrsteuergesetzes; Auslegung der §§ 2 und 5 KVG aufgrund der Urteile des EuGH vom 17.10.2002, C-339/89, C-71/00 und C-138/00
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5004/1-IV/10/0314.03.2003

… 2 KVG, insbesondere für Gesellschafterzuschüsse. Ein freiwilliger Zuschuss der Großmuttergesellschaft an ihre Enkelgesellschaft wird aufgrund des angeführten EuGH-Urteiles nicht in jedem Fall Gesellschaftsteuerpflicht auslösen. Der EuGH ist in diesem Urteil vom Grundsatz, dass Gesellschafter iSd RL 69/335/EWG nur die unmittelbar an der…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…825/1992 idF BGBl. I Nr. 142/2004 namentlich angeführten Tochter- und Enkelgesellschaften als ein Unternehmen (ÖBB-Gesellschaften); diese Gesellschaften werden im Bereich der Kommunalsteuer als einheitliches Unternehmen behandelt. Die Befreiung des § 8 Z 1 KommStG 1993 erstreckt sich nicht nur auf den Bahn- und…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…die Kinder der Lebensgefährten oder die Lebensgefährten der Kinder? Lösung: Da Lebensgefährten mit dem Übergeber weder verwandt noch verschwägert sind, § 26a GGG aber auf "Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie" - also auf (Enkel-)Kinder, (Groß-)Eltern usw. - abzielt, sind die Kinder von Lebensgefährten nicht umfasst.…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…KVG - Großmutterzuschuss Sachverhalt: Die GmbH (G) ist zu 100% Gesellschafterin der GmbH (M), die wiederum zu 99% an der Enkel-GmbH (E) beteiligt ist. Mit Schreiben vom 27.3.00 verpflichtet sich G zur Abdeckung des Verlustes der E laut Jahresabschluss 31.1.00 in…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…besteht, zB nach Scheidung), Verwandte in gerader Linie (zB Mutter/Vater - Kind, Großmutter/Großvater - Enkelkind, Urgroßvater/Urgroßmutter - Urenkelin/Urenkel), Verwandte zweiten Grades in der Seitenlinie (Geschwister), Verwandte dritten Grades in der Seitenlinie (Tante/Onkel - Nichte/Neffe), Verwandte vierten Grades in der Seitenlinie (zB Cousine/Cousin)…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…von der Anzeigepflicht befreit? 1. Befreit sind Erwerbe zwischen Angehörigen bis zu einem gemeinen Wert von € 50.000. Der Angehörigenbegriff richtet sich nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung und umfasst neben Eltern, Ehegatten und Kindern ua. auch Großeltern, Urgroßeltern, Enkel, Urenkel, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…zu 100% an der Gesellschaft C (Tochter zu B, Enkel zu A) beteiligt. Mit Schreiben vom 23.12.2004 hat A an C eine Zusage für einen nicht rückzahlbaren Gesellschafterzuschuss in Höhe von 1000 erteilt. Der Zuschuss ist bis zum 31.12.2004 nicht geflossen…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

…Großmutterzuschusses liegen daher steuerlich zwei Einlagenvorgänge vor, einmal durch den Zuwendenden in die formal nicht berührte Zwischenkörperschaft (= Tochterkörperschaft des Zuwendenden) und in der Folge durch die Zwischenkörperschaft in die die Zuwendung tatsächlich empfangende Körperschaft (Enkelkörperschaft). 2.2.3. Tatbestände ohne Einlagenwirkung Nicht zu den…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…Verbindung mit § 7 GrEStG 3.1. Definition Familienverband a) Die Großmutter schenkt an die Tochter ihrer Schwiegertochter ein Grundstück. Diese nicht leibliche Enkeltochter wurde auch nicht adoptiert. Liegt hier ein Erwerb im Familienverband vor? Lösung: Auch Stiefkinder der leiblichen Kinder gehören dem Familienverband des § 26a…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…der Bemessungsgrundlage der Schenkung berücksichtigt werden? Beispiel: Frau K besitzt ein Einfamilienhaus, welches sie ihrer Enkelin L zu Wohnzwecken zur Verfügung stellt. L investiert 50.000 € in die Sanierung des Einfamilienhauses und erneuert den Außenverputz (mit Erhöhung des Wärmeschutzes), tauscht die Heizungsanlage und alle…

BMF-010203/0322-VI/6/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Einkommen- und Körperschaftsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0322-VI/6/201516.10.2015

… 3.3.3. Behandlung von "Enkelgesellschaften" § 2 Z 4 Steuerliche Entlastung von Erträgen aus der int. Schachtelbeteiligung, BGBl. II Nr. 295/2004 sieht vor, dass die Betätigung von Enkelgesellschaften, bei denen für sich genommen die Voraussetzungen der Z 1 bis 3 der VO - Internationale Schachtelbeteiligung…

BMF-010203/0493-VI/6/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage KöSt/UmgrStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0493-VI/6/201303.10.2013

…nicht wie eine einzige konsolidierte Körperschaft zu betrachten, sondern lediglich ihre Tätigkeitsschwerpunkte gegenüberzustellen sind. Da die Gewinne aufgrund der Lizenzvergabe (fast) ausschließlich bei der ausländischen Enkelkörperschaft anfallen und die Vertriebstätigkeit der ausländischen Tochterkörperschaft (fast) keine Gewinne abwirft, wird die Wertschöpfung nachhaltig und überwiegend aus dem…

BMF-010216/0155-VI/6/2008Salzburger Steuerdialog - ESt/KSt/UmgrSt 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0155-VI/6/200805.12.2008

…zurück. In den Erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz findet sich ua. folgende Aussage: "Neben der Geltung für unmittelbar verbundene Körperschaften wird eine solche auch bei mittelbarer Verbindung im Wege einer Großmuttergesellschaft auf die Enkelgesellschaft oder umgekehrt anzunehmen sein, nicht jedoch bei der Verschmelzung zweier Schwesterkörperschaften…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…Kapitalverkehrsteuern 4.1 § 2 Z 3 KVG - Großmutterzuschuss Sachverhalt: Die X-AG (Großmutter) leistet an die Y-GmbH (Enkelgesellschaft) einen Großmutterzuschuss. Inhalt des Schreibens: " Hiermit gewähren wir Ihnen in unserer Eigenschaft als indirekter Gesellschafter einen unwiderruflichen, nicht rückzahlbaren Gesellschafterzuschuss in Höhe von €......" Unbestritten ist…

BMF-010216/0125-VI/6/2007Salzburger Steuerdialog 2007, Ergebnisse Körperschaftsteuer und Umgründungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0125-VI/6/200726.11.2007

…ist nicht zulässig. Nach der Rechtslage vor dem StRefG 2005 hat der Großmutterzuschuss in Verbindung mit der Doppelaktivierung auf die Beteiligung der Großmutter an der Zwischengesellschaft und auf die Beteiligung der Zwischengesellschaft auf die Enkelgesellschaft eine Teilwertabschreibung auf beiden Ebenen grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Der Großmutterzuschuss…