…Gemäß § 15 Abs. 3 GebG sind Rechtsgeschäfte, die unter anderem unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, von der Gebührenpflicht ausgenommen. Die bloße Einräumung des Fruchtgenussrechtes - als Gegenleistung für die Übertragung des Grundstückes - fällt unter das GrEStG 1987, die vertragliche Vereinbarung einer Gegenleistung für die Einräumung des Fruchtgenussrechtes…
…Da gemäß § 36 Abs. 2 Privatstiftungsgesetz iVm § 213 Aktiengesetz 1965 das Vermögen vor Ablauf eines Jahres nach dem Gläubigeraufruf nicht verteilt werden darf, erfolgt die tatsächliche Herausgabe des Vermögens an den Stifter erst im Jahr 2009. Die Erstattung der Schenkungssteuer gemäß § 33 lit. a ErbStG…
…Formale Voraussetzung für die Erlangung der Begünstigung ist ein Antrag beim Finanzamt am Sitz der investierenden Körperschaft. Die XY d.o.o. hat die entsprechenden Voraussetzungen erstmals im Wirtschaftsjahr 2007 erfüllt. In Serbien wird vom zuständigen Finanzamt bzw. einer anderen Behörde kein Bescheid oder eine…
…neuerlich wegen Begehung eines weiteren Finanzstrafverfahrens (das in keiner Weise mit der Firma M AG in Zusammenhang steht) angeklagt. Variante: Die Verurteilung zu einer Geldstrafe ist nicht nur wegen eines Finanzdeliktes, sondern auch wegen anderer strafrechtlich relevanter Delikte (zB schwerer Betrug, Urkundenfälschung) erfolgt. 1.2…
…Abtretung von Ansprüchen aus einer Nachschussverpflichtung entfaltet gegenüber den jeweiligen Gläubigern Wirksamkeit. Im Sinne des oben genannten Erkenntnisses des VwGH vom 21.02.2001, 2000/14/0127 , werden sie als ernst gemeinte Haftungserklärungen anzusehen sein, es sei denn, dass sachverhaltsmäßig eine andere Beurteilung geboten wäre…
…zuzuordnen sind, beispielsweise dann, wenn ein Arzt die Kassenpatienten in seiner Allgemeinpraxis und die Privatpatienten in einer neben der Allgemeinpraxis betriebenen Praxis für eine andere ärztliche Fachrichtung behandelt (vgl. EStR 2000 Rz 5594 Absatz 1 zu einer neben einer Allgemeinpraxis betriebenen Zahnarztpraxis). 1.5. Zurückbehaltung…
…6 Mantelzessionsvertrag Als Pflichtverletzung kommt auch der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages in Betracht, durch den das Kreditinstitut begünstigt und andere andrängende Gläubiger (zB Abgabengläubiger) benachteiligt werden. Der Abschluss eines solchen Zessionsvertrages ist dann eine haftungsrelevante Pflichtverletzung, wenn der Vertreter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses damit rechnen musste…
…die mit dem Trustee vergleichbare Person ist darüber hinaus verpflichtet, Informationen über die Identität der Personen eines allfälligen Begünstigtenkreises einzuholen, für welche eine zukünftige Begünstigung nach Überzeugung des Trustees bzw. der dem Trustee vergleichbaren Person wahrscheinlich ist ("objects of a power") und gemäß § 3 Abs…
…aus der gleichen oder anderen Einkunftsarten ausgeglichen. Seine Höhe ergibt sich aus der Summe der Schuldnachlässe, abzüglich der mit dem Nachlass wirtschaftlich in Zusammenhang stehenden Sanierungskosten (Nettogröße)." § 36 EStG 1988 sieht für den Fall von Schuldnachlässen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eine steuerliche Begünstigung vor: Die…
…einmalige) Begünstigungen von solchen Stiftungen oder Fonds erhalten, so sind diese nicht zu melden. Zudem ist gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit. d WiEReG verpflichtend bei der Meldung anzugeben, wenn ein Funktionsträger (zB. Gründer oder Stiftungs-/Fondsvorstand) oder eine Person, die "Kontrolle auf andere…
…Sinne des § 47 Abs. 2 erster und zweiter Satz EStG 1988 anzunehmen, zB Fremdsprachenkurs bzw. anderer Unterricht während der Ferien (vgl. LStR 2002 Rz 992). Bezüge an Vortragende (Lehrende und Unterrichtende) einer unternehmerischen Bildungseinrichtung sind kommunalsteuerpflichtig, wenn sie sämtliche Kriterien eines Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs…
…Volksbelustigung und Unterhaltung entweder auf gelegentlich stattfindenden Jahrmärkten, Volksfesten, Messen udgl. oder im Rahmen von ortsgebundenen Rummelplätzen in Gemeinschaft mit anderen Schaustellern erbracht werden. Dies trifft zB nicht zu für den Betrieb einer Sommerrodelbahn, für eine "Peep Show", für das Aufstellen von Kinderreitautomaten im örtlichen…
…VereinsR 2001, insbesondere die Rz 6 bis Rz 9 und Rz 105 bis Rz 135, sind zu beachten. 8.1.2 Ausgestaltung der Satzung bzw. einer anderen Rechtsgrundlage Zur Erlangung der Spendenbegünstigung ist es erforderlich, dass die Rechtsgrundlage der antragstellenden Organisation den allgemeinen Anforderungen der §§…
…Bewertung 1.1 §§ 10 und 13 Abs. 2 BewG 1955 - Gemeiner Wert (Wiener Verfahren) Sachverhalt: Eine Holding GmbH hält als einzige Vermögenswerte Beteiligungen an anderen Firmen. Vorwiegend sind dies Aktien an einer börsenotierten AG, welche durch Fremdfinanzierung (Fremdwährungskredit) erworben wurden. Der Gesellschafter der Holding GmbH…
…liegt dann vor, wenn der Miteigentumsanteil mit einem Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohneinheit derart verbunden ist, dass dieses Nutzungsrecht eine dem Wohnungseigentum ähnliche Stellung verschafft, die unter anderem dann anzunehmen ist, wenn Vereinbarungen vorliegen, die für eine künftige Begründung von Wohnungseigentum sprechen bzw. eine solche…
…steuerbare Umsätze handelt. Dies gilt im Übrigen auch für durchlaufende Posten, die sich aus einer freiwilligen Erfassung auf einem signierten Beleg befinden. In allen anderen Fällen genügt eine Anmerkung "inkl. USt" bzw. sollte beispielsweise der Hinweis "Nettobetrag und MwSt auf Bon ungültig, korrekte Angaben auf…
Aus gegebenem Anlass wird im Interesse der bundeseinheitlichen Anwendung des Vertrages vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 249/1955, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Bezug auf die Anwendung dieses Vertrages im Insolvenzverfahren folgendes eröffnet: Nach…
…an einen der Gesamtschuldner einen (weiteren) Bescheid an einen vorerst nicht zur Abgabenleistung herangezogenen Gesamtschuldner zu richten. Durch die Rechtskraft des in einem anderen Verfahren erlassenen Bescheides ist der später herangezogene Gesamtschuldner dabei in seinen Verteidigungsmöglichkeiten nicht beschränkt (VwGH 14.5.1992, 92/16/0013)…