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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…für das automatisationsunterstützte Zwangsstrafenverfahren der Tag der (letzten manuell vorgenommenen) Meldung heranzuziehen, damit jedenfalls die gesetzlich vorgesehene Frist gewahrt bleibt. Da grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Vorverlegung der jährlichen Überprüfung bestehen, erfüllt auch eine Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer im Zuge einer Änderungsmeldung die Voraussetzungen der…

04 0101/62-IV/4/92Abkommensberechtigung von Körperschaften des öffentlichen Rechts und von steuerbefreiten Körperschaften
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/62-IV/4/9207.07.1992

…Großbritannien und Luxemburg wurde Einigung darüber erzielt, dass bei Zutreffen der übrigen Voraussetzungen auch Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerfreie Körperschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in einem der beiden Vertragsstaaten abkommensberechtigt sind. (2) Dementsprechend bestehen keine Bedenken, auch im Verhältnis zu den übrigen DBA-Partnerstaaten…

BMF-010203/0197-VI/6/2011BMF-Info zu pauschalen Betriebsausgaben bei Kleinstwäldern
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0197-VI/6/201107.04.2011

…2011 freiwillig nach § 2 Abs. 3 LuF-PauschVO 2011 zur Teilpauschalierung optieren. Es bestehen keine Bedenken, die pauschalen Betriebsausgaben wie folgt zu ermitteln: Der Wirtschaftswald im Kleinstwald (bis 10 ha Waldfläche) wird je nach den Gelände- und Bringungsverhältnissen (GBV) in Bringungslagen eingestuft, wobei die Bringungslage…

BMF-220400/0051-IV/2007FinanzOnline: Vereinfachungsregelung zur Anmeldung von Bundesministerien und anderen Behörden
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0051-IV/200712.12.2007

Soweit sich hier verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Analog zur Vereinfachungsregelung für die Anmeldung von Unternehmern bestehen keine Bedenken, wenn wie folgt vorgegangen wird: Das Anmeldeformular FON 21 der zu FinanzOnline anzumeldenden Behörde (Bundesministerium) wird ausgefüllt und…

50 0501/3-IV/03FinanzOnline: Durchführung der verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Voranmeldungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/3-IV/0306.05.2003

…Anmeldung zu FINANZOnline nach dem in der FOnV 2002 vorgesehenen Verfahren, in dem dann - unter anderem - auch die elektronische Einreichung der UVA durchgeführt wird. 2 Zuständiges Finanzamt Entsprechend dem eben Gesagten bestehen keine Bedenken, die Anmeldung zu FINANZOnline nicht nur bei dem für die Erhebung…

B 621/1/1-IV/4/1980Österreichisch-schwedisches Doppelbesteuerungsabkommen; Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassB 621/1/1-IV/4/198027.05.1980

…von Kapitalertragsteuerrückerstattungsanträgen grundsätzlich auf die maßgeblichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (§ 240) abstellen, bestehen seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Bedenken, künftighin solche Anträge ungeachtet der in der jeweiligen völkerrechtlichen Vereinbarung oder der Verordnung festgelegten Frist anzuerkennen, sofern sie spätestens vor Ablauf des fünften auf die Fälligkeit…

BMF-220400/0004-V/8/2015FinanzOnline: Anmeldung von Unternehmern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0004-V/8/201524.02.2015

…die Zugangskennungen (Teilnehmer-Identifikation - TID, Benutzer-Identifikation - BENID und persönliche Identifikationsnummer - Start-PIN) entweder persönlich übergeben oder mit RSa-Brief an die angegebene Adresse zugestellt wird. Zur Vereinfachung dieser Vorgehensweise bestehen auf Grund der bisherigen Erfahrungen keine Bedenken, wenn abweichend davon wie folgt vorgegangen wird…

SZK-220802/0004-PM/2012Fristverlängerung des Abgabetermins von Lohnzettel der Art 23 und Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988
geltende FassungErlässe & InformationenInfo PMSZK-220802/0004-PM/201209.02.2012

…Lohnzettel bei Beendigung des Dienstverhältnisses bis Ende des Folgemonats zu übermitteln. Für Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988 betreffend das Kalenderjahr 2011 bestehen keine Bedenken, wenn diese bis 31. März 2012 in elektronischer Form übermittelt werden. Hinsichtlich Lohnzettel der Art 23 bestehen keine Bedenken, wenn diese…

BMF-010221/0150-IV/4/2008Beteiligungsertragsbefreiung für Betriebstätten - DBA Liechtenstein
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0150-IV/4/200816.04.2008

…tätig sind und im Betriebstättenvermögen Anteile an liechtensteinischen Kapitalgesellschaften halten, hinsichtlich der Gewinnausschüttung auf der Basis der Gegenseitigkeit von der liechtensteinischen Coupons-/Ertragsbesteuerung frei zu stellen. Im Hinblick auf die solcherart bekundete Gegenseitigkeit bestehen keine Bedenken, liechtensteinischen Unternehmen auf der Grundlage des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des Artikels…

BMF-010203/0531-VI/6/2006Auswirkung des VfGH-Erkenntnisses vom 6. Oktober 2006, G 48/06 betreffend die Verpflichtung zur Wertpapierdeckung von Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0531-VI/6/200614.11.2006

…7 EStG 1988 als verfassungswidrig aufgehoben. In diesen Bestimmungen ist die Verpflichtung zur Wertpapierdeckung der steuerlichen Abfertigungs- und Pensionsrückstellung geregelt. Der VfGH hat zwar gegen die verpflichtende Wertpapierdeckung der Rückstellung keine grundsätzlichen Bedenken; er sieht es aber als verfassungswidrig an, dass die Wertpapierdeckung nicht in…

BMF-010221/0020-IV/4/2006Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen an Personengesellschaften
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0020-IV/4/200606.02.2006

…Entlastung von der Abzugsbesteuerung zu erlangen ist, weil dort bei Zahlungen an die Personengesellschaft Ansässigkeitsbestätigungen der Personengesellschafter ignoriert werden, bestehen keine Bedenken, aus Vereinfachungsgründen Ansässigkeitsbestätigungen auch für inländische Personengesellschaften über deren Verlangen zu erteilen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass für alle in der Personengesellschaft…

BMF-010221/0208-IV/8/2019Änderung des Erlasses über die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0208-IV/8/201909.07.2019

…Einreichung von Rückzahlungsanträgen grundsätzlich auf die maßgeblichen Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (§ 240) abstellen, bestehen seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Bedenken, solche Anträge weiterhin ungeachtet der in der jeweiligen völkerrechtlichen Vereinbarung oder der Verordnung festgelegten Frist anzuerkennen, sofern sie spätestens bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres…

BMF-010203/0108-VI/6/2015Zweifelsfragen iZm der Umqualifikation von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0108-VI/6/201507.05.2015

…EStG 1988 dar; eine allfällige Altvermögenseigenschaft bleibt auf Ebene der Aktie bzw. nunmehr des Anteilscheines erhalten. Entsprechendes gilt für beschränkt steuerpflichtige Investoren. Allerdings ist zu bedenken, dass bei Wegfall einer mindestens 1-prozentigen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft der Tatbestand des § 27 Abs. 6 Z 1…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…Bei länger zurückliegenden Ankäufen können die früheren Kaufpreise dann herangezogen werden, wenn es seither nachweislich (etwa anhand von Immobilienpreisspiegeln) zu keiner Veränderung bei der Wertentwicklung gekommen ist. Andernfalls bestehen keine Bedenken, den früheren Kaufpreis anhand der seither erfolgten Preisentwicklung im jeweiligen Immobiliensegment (unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…Bauplan abweicht) kommt? Lösung: Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich der gemeine Wert der verschobenen Anteile heranzuziehen. Bei Verschiebungen um maximal 15% der gesamten Wohnungseigentumsanteile bestehen keine Bedenken davon auszugehen, dass für die verschobenen Anteile der gemeine Wert mit Null anzusetzen ist, wenn ein …

BMF-010216/0038-VI/6/2014Information zur Einkünftezurechnung bei atypischen Gemeindegutsagrargemeinschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0038-VI/6/201420.10.2014

…Einkünfte, die ab dem 1.7.2014 zufließen. Aufgrund der unterjährigen Zurechnungsänderung bestehen aus verwaltungsökonomischen Gründen keine Bedenken, die im Kalenderjahr 2014 aus dem Substanzwert erzielten Einkünfte in einem Verhältnis von 1 zu 1 auf die beiden Jahreshälften aufzuteilen. Umsatzsteuerlich sind Umsätze der Gemeindegutsagrargemeinschaft zuzurechnen…

BMF-010222/0018-VI/7/2013Information zu dem ab 01.01.2013 gültigen amtlichen Vordruck (NeuFö 2) im Zusammenhang mit dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0018-VI/7/201320.02.2013

…der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, und den in Betracht kommenden Behörden ein ständiger Datenverkehr eingerichtet ist. In diesen Fällen entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines amtlichen Vordruckes. Es bestehen keine Bedenken, wenn in der Übergangsphase, längstens aber bis 31.12.2013 die Datenübertragung mit den…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 2/2

…soweit die Zinsen bereits feststehen. Es bestehen jedoch aus verwaltungsökonomischen Gründen keine Bedenken, wenn die Zinsen generell im Zeitpunkt der Verrechnung an die Wohnungseigentümer versteuert werden. Bei Istbesteuerung ist die gesamte den Wohnungseigentümern jeweils verrechnete Darlehensannuität (Kapital einschließlich Zinsen) im Zeitpunkt der Bezahlung zu versteuern…

BMF-010203/0024-VI/6/2011Info des BMF betreffend die steuerliche Behandlung von verspätet ausgezahlten Förderungen durch die AMA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0024-VI/6/201117.01.2011

…Hand involviert und die verspäteten Auszahlungen letztlich ihr zuzurechnen sind, erscheint eine Erfassung von Vorjahreszuschüssen im Zuflussjahr unbillig. Von Seiten des BMF bestehen daher keine Bedenken, die oben genannten Zuschüsse bei verspäteter Auszahlung aus Billigkeitsgründen nicht dem Kalenderjahr des Zuflusses, sondern jenem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen…

BMF-010203/0596-VI/6/2010Spendencharakter von Charity-Veranstaltungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0596-VI/6/201002.11.2010

…der den gemeinen Wert der Sachspende übersteigt. Kann der gemeine Wert der Sachspende nicht ohne großen Aufwand ermittelt werden, bestehen keine Bedenken, dass die insgesamt von der Organisation erzielte Spende im Verhältnis 50:50 auf die beiden Spender aufgeteilt wird. Zusammenfassung Versteigerungen im Rahmen von…