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Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010221/0020-IV/4/2006

Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen an Personengesellschaften

geltende FassungErlassBMF-010221/0020-IV/4/2006vom 06.02.2006

Wortlaut laut Findok

  Der Erlass vom 23. August 2004, AÖFV. Nr. 230/2004, über die Erteilung von Ansässigkeitsbestätigungen wird wie folgt geändert: 1. Nach Absatz 5 wird als neuer Absatz 6 angefügt: (6) Wird glaubhaft vorgebracht, dass für Einkünfte einer inländischen Personengesellschaft im DBA-Ausland keine abkommenskonforme Entlastung von der Abzugsbesteuerung zu erlangen ist, weil dort bei Zahlungen an die Personengesellschaft Ansässigkeitsbestätigungen der Personengesellschafter ignoriert werden, bestehen keine Bedenken, aus Vereinfachungsgründen Ansässigkeitsbestätigungen auch für inländische Personengesellschaften über deren Verlangen zu erteilen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass für alle in der Personengesellschaft zusammengeschlossenen Gesellschafter die Abkommensberechtigung bereits länger als zwei Jahre besteht. Wird solcherart um Ausstellung einer Ansässigkeitsbestätigung an die Personengesellschaft ersucht, müssen sämtliche Gesellschafter eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie für die zu entlastenden Einkünfte der Personengesellschaft bislang weder eine eigene Ansässigkeitsbestätigung erhalten bzw. beantragt haben noch künftig einebeantragen werden. 2. Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7.   Bundesministerium für Finanzen, 6. Februar 2006

Normen und Schlagworte

AnsässigkeitsbestätigungFormularPersonengesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
BMF-010221/0020-IV/4/2006
Stammnummer
20662
Gültig
06.02.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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