Findok · Erlässe & Informationen
BMF-010221/0020-IV/4/2006
Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen an Personengesellschaften
geltende FassungErlassBMF-010221/0020-IV/4/2006vom 06.02.2006
Wortlaut laut Findok
Der Erlass vom 23. August
2004, AÖFV. Nr. 230/2004, über die Erteilung von
Ansässigkeitsbestätigungen wird wie folgt geändert:
1. Nach Absatz 5 wird als
neuer Absatz 6 angefügt:
(6) Wird glaubhaft
vorgebracht, dass für Einkünfte einer inländischen
Personengesellschaft im DBA-Ausland keine abkommenskonforme Entlastung von der
Abzugsbesteuerung zu erlangen ist, weil dort bei Zahlungen an die
Personengesellschaft Ansässigkeitsbestätigungen der
Personengesellschafter ignoriert werden, bestehen keine Bedenken, aus
Vereinfachungsgründen Ansässigkeitsbestätigungen auch für
inländische Personengesellschaften über deren Verlangen zu erteilen.
Es muss jedoch gewährleistet sein, dass für alle in der
Personengesellschaft zusammengeschlossenen Gesellschafter die
Abkommensberechtigung bereits länger als zwei Jahre besteht. Wird
solcherart um Ausstellung einer Ansässigkeitsbestätigung an die
Personengesellschaft ersucht, müssen sämtliche Gesellschafter eine
schriftliche Erklärung abgeben, dass sie für die zu entlastenden
Einkünfte der Personengesellschaft bislang weder eine eigene
Ansässigkeitsbestätigung erhalten bzw. beantragt haben noch
künftig einebeantragen
werden.
2. Der bisherige Absatz 6
wird Absatz 7.
Bundesministerium für Finanzen, 6. Februar
2006
Normen und Schlagworte
- AVOG, Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 18/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0020-IV/4/2006
- Stammnummer
- 20662
- Gültig
- 06.02.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF