…GebG). 3.3 § 14 TP 5 GebG - Mehrfache Ausfertigung von Beilagen Sachverhalt: Einem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung in NÖ werden die erforderlichen Beilagen ohne gesetzliche Verpflichtung in 3-facher Ausfertigung vorgelegt. Eine Ausfertigung ist für den Akt bestimmt, eine zur Dokumentation im Wasserrechtsbuch…
§ 14 Abs. 5 WEG 2002 zu Lebzeiten vor einem Notar oder unter anwaltlicher Mitwirkung schriftlich vereinbaren, dass anstelle des gesetzlichen Eigentumsübergangs an den überlebenden Eigentumspartner eine andere natürliche Person den Anteil des Verstorbenen am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum erwerben soll. Diese Person (Begünstigte) erwirbt hierbei…
1. Unrichtigkeiten 1.1. Allgemeines Nach § 293 BAO können nur Fehler, die der Abgabenbehörde bei Ausfertigung ihres Bescheides unterlaufen sind, berichtigt werden. § 293 BAO ist nicht anwendbar, wenn die Behörde der Partei unterlaufene Fehler (zB offensichtlich unrichtige Angaben in der Abgabenerklärung) übernimmt (zB VwGH 23…
…ungarischen Steuerverwaltung wird eröffnet: Post graduate Stipendien fallen unter Artikel 20 ("Nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte") des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens; das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Stipendien steht daher dem Ansässigkeitsstaat des Stipendienempfängers zu. 11. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…und des Vermögens beigegeben sind, entnehmen lässt. In Entsprechung dieser Ratsempfehlung wird daher bei der Vollziehung der von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die OECD-Kommentarmeinung in dem Maße zu berücksichtigen sein, als sie im Wortlaut der österreichischen Abkommen Deckung findet. Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Steuerbefreiung von Bezügen von Ferialpraktikanten vorliegen. Bei folgenden weiteren Ländern ist die Gegenseitigkeit nicht gewährleistet: Peru Republik Jemen (Rechtsnachfolgerin sowohl der Arabischen Republik Jemen als auch der Demokratischen Volksrepublik Jemen). 11. Februar 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Kommentar zugrundeliegende Bestimmung des Musterabkommens in der jeweils geltenden Fassung mit dem Wortlaut der vergleichbaren Bestimmung des betroffenen bilateralen österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens zumindest sinngemäß übereinstimmt. In Verständigungsverfahren getroffene Abkommensauslegungen bleiben davon unberührt. 27. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bis auf weiteres für die Slowakische Republik und die Tschechische Republik sinngemäß anzuwenden ist. 27. Jänner 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet. 19. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Bedenken, künftighin solche Anträge ungeachtet der in der jeweiligen völkerrechtlichen Vereinbarung oder der Verordnung festgelegten Frist anzuerkennen, sofern sie spätestens vor Ablauf des fünften auf die Fälligkeit der Kapitalerträge folgenden Kalenderjahres eingereicht werden. Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…österreichische Bundesministerium für Finanzen und das italienische Ministero delle Finanze übereingekommen, dass für Pensionen, die vor dem 31. Dezember 1985 ausgezahlt werden, keine Steuer in Österreich erhoben wird, wenn nachweisbar ist, dass diese Pensionen einer endgültigen italienischen Besteuerung unterzogen wurden. Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Nachfolgesteuer der im Abkommen unter Artikel 2 Abs. 2 lit. a Z 3 genannten lokalen Einkommensteuer (Imposta locale sui redditi) in den sachlichen Anwendungsbereich des Artikels 2 des Abkommens fällt. 5. November 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…BGBl. Nr. 249/1955, AÖF Nr. 173/1956) ab 1. Jänner 1991 auch die Gebiete der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Ost-Berlin) umfasst. 20. November 1990 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…gilt im Verhältnis zu Großbritannien: danach fällt die Gebietskörperschaft "Bund" der Republik Österreich nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich des DBA-Großbritannien; sie wird aber nach Völkerrecht in Großbritannien von der Besteuerung freigestellt. 7. Juli 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…werden. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2004 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. 19. November 2004 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner Für die Richtigkeit der Ausfertigung: 1. § 1 Abs…
…im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Einkommensteuerprotokoll 2003 nicht abgeleitet werden. 17. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2003 6. bis 8…
…Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Körperschaftsteuerprotokoll 2003 nicht abgeleitet werden. 17. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Wiesner Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Protokoll über die Bundeskörperschaftsteuertagung 2003 8. Mai 2003 1. …
…Gesellschaften an niederländische Gesellschaften nach Maßgabe der Bestimmungen des § 94a EStG 1988 von der Steuer befreit, wenn die Beteiligung der niederländischen Gesellschaft an der österreichischen Gesellschaft mindestens 10 vom Hundert beträgt. 13. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…direkt an das im Verfahren zuständige Finanzamt auf direktem Weg weiter geleitet. Die dieser Erlassregelung entgegen stehenden Regelungen in bestehenden Erlässen werden hiedurch aufgehoben. Zoll- und verbrauchsteuerrechtliche Zuständigkeitsregelungen bleiben jedoch unberührt. 2. Juli 2003 Für den Bundesminister: Jirousek Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…bei vier Beteiligten anwenden? Nach Ruppe, UStG 1994, Tz 3 zu Art. 25 BMR, liegt ein Dreiecksgeschäft u.a. nicht vor, wenn mehr als drei Unternehmer beteiligt sind. Dieser Rechtsansicht wird gefolgt. 12. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Mag. Scheiner Für die Richtigkeit der Ausfertigung: