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2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…zu Fragen der Doppelbesteuerung Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (vgl. § 1 Abs. 2 EStG 1988). Einen Wohnsitz in Österreich haben Personen, die im Bundesgebiet über eine Wohnung verfügen, die sie offensichtlich längerfristig als solche nutzen (werden…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…es dem Gast ermöglichen, ohne umfangreiche eigene Vorkehrungen an einem Ort vorübergehend Aufenthalt zu nehmen (vgl. Ruppe , Kommentar zum UStG 1994, 2. Aufl., Tz. 72 ff zu § 10). Im vorliegenden Fall wird die Beherbergungsleistung an den Gast durch jenes Reisebüro erbracht, das das Hotel pauschal…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Wohnsitzfinanzamt ist zuständig für die Erhebung der Einkommensteuer bei unbeschränkter Steuerpflicht. Ein Obdachlosenheim stellt keinen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar. Die Frage nach dem gewöhnlichen Aufenthalt kann nur anhand des jeweiligen Sachverhaltes ermittelt…

BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

…unter Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt zu verstehen ist. 1.3.2.3. Für die Erhebung der Umsatzsteuer Dem Finanzamt Graz-Stadt obliegt für das gesamte Bundesgebiet die Erhebung der Umsatzsteuer von Unternehmern, die ihr Unternehmen vom Ausland aus betreiben und im Inland weder eine Betriebsstätte…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…des § 26a GGG die allgemeine Bemessungsgrundlage "Gegenleistung, mindestens Grundstückswert"; innerhalb des Familienverbandes ist immer der Grundstückswert heranzuziehen. Die Information zur "Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014" (BMF 11.11.2014, BMF-010206…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…dem Recht jenes Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ergibt sich ausnahmsweise aus der Gesamtheit der Umstände, dass der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen als dem Staat hatte, dessen Recht nach…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…bei Inhaftierung aufrecht. Gemäß § 20 AVOG 2010 geht der Wohnsitz dem gewöhnlichen Aufenthalt vor, daher ergibt sich keine Änderung der Zuständigkeit. Ist jedoch aufgrund der Dauer der Inhaftierung (im Extremfall lebenslänglich) auf eine Aufgabe des Wohnsitzes zu schließen, so ändert sich die Zuständigkeit. 6. Zustellung …

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

… 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 ergibt sich, dass Österreich Ärzte, Dentisten, Psychotherapeuten, Hebammen sowie diverse freiberuflich Tätige im Bereich medizinischer Spezialdienste (das sind der Krankenpflegefachdienst iSd § 52 Abs. 4 des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 102/1961 idF BGBl. Nr. 872/1992 , sowie die medizinisch…

BMF-010221/2575-IV/4/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2575-IV/4/201018.10.2010

…bestätigen die abkommensrechtliche Ansässigkeit im Sinne des jeweils anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens und ermöglichen die Geltendmachung von Abkommensvorteilen. Gemäß Art. 4 Abs. 1 OECD-MA bedeutet eine in einem Vertragsstaat ansässige Person "eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts…

BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…des Abnehmers hin. Sein Schweizer Reisepass enthält keinen Hinweis auf einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Ist die Voraussetzung des § 7 Abs. 1 Z 3 lit. a UStG 1994 (kein Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Abnehmers im Gemeinschaftsgebiet) für die Steuerfreiheit erfüllt? Die…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…3 Gewöhnlicher Aufenthalt Den gewöhnlichen Aufenthalt (im Sinn der Abgabenvorschriften) hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt (§ 26 Abs. 2 erster Satz BAO). Der gewöhnliche Aufenthalt verlangt…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…Geschenkgeber (bzw. Zuwendender oder Beschwerter) zum Zeitpunkt der Zuwendung einen Wohnsitz (auch Zweitwohnsitz ist ausreichend) oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Wenn es sich um eine juristische Person handelt, muss der Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland sein. Was ist von der Anzeigepflicht befreit?…

BMF-010102/0001-IV/2/2007Information zur Barbewegungsverordnung und ergänzende Ausführungen zum Durchführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0001-IV/2/200703.08.2007

…offene Verkaufsbude Räder hat, fällt sie unter § 2 der Barbewegungsverordnung ("kalte Hände Regelung"). Wenn bei einem Verkaufsbus der Verkauf und das Inkasso im Freien vor dem Bus stattfindet, der Bus lediglich als Lagerraum dient und ein Aufenthalt im Bus nicht zumutbar ist, kommt § 2 der…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…in denen ein Aufenthalt für den Unternehmer oder seinen Mitarbeitern während der unternehmerischen Tätigkeit zumutbar ist. Dieses Merkmal würde etwa auf bloße Abstellräume, Gerätekammern (zB von Friedhofsgärtnern vor Friedhöfen, Maronibrater) und dergleichen nicht zutreffen. 6.2.1.4. Umsätze im Freien in Verbindung mit einer…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…138 BAO, anzuwenden. Ergeht an den Steuerpflichtigen eine Aufforderung, die Dauer des Aufenthalts im Ausland nachzuweisen, so wird idR im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht auch die Vorlage von Beweisen zumutbar sein, die über bloß händisch geführte Eigenaufzeichnungen hinausgehen (zB Hotelbestätigungen). Ein einfacher Weg, das Überschreiten…

BMF-010315/0001-IV/6/2014Einbringung und Verwendung von Mietfahrzeugen durch österreichische Soldaten
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010315/0001-IV/6/201424.09.2014

…für die Dauer des Mietvertrages (maximal 30 Tage) verlängert werden. Der Inhaber des Mietvertrages muss nicht notwendigerweise der Verwender (Fahrer) des Mietfahrzeuges sein. Die Bediensteten des österreichischen Bundesheeres haben den Zollbehörden im Kontrollfall den Mietvertrag und den Urlaubsschein vorzuweisen. Bundesministerium für Finanzen, 24. September 2014

BMF-010221/3392-IV/4/2010Zusammenfassung der im Ergebnisprotokoll vom 9./12. Juli 2010 abgestimmten Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3392-IV/4/201021.12.2010

…im Augenblick der Darbietung kein Publikum anwesend ist. Auch die Darbietung von Studiomusikern zielt darauf ab, zur Unterhaltung des Schallplattenpublikums beizutragen. Schließt zB ein inländischer Musikproduzent mit ausländischen Studiomusikern (ohne inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) Werkverträge ab, auf Grund derer die Musiker sich verpflichten, im…

BMF-010000/0010-IV/2005Abgabenrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Flutwellenkatastrophe Asien
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010000/0010-IV/200519.01.2005

…1.3 Außergewöhnliche Belastungen Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden können im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes gemäß § 34 Abs. 6 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Unter Glaubhaftmachung des Aufenthalts in einer von der Flutwellenkatastrophe besonders stark betroffenen Region können als…

2020-0.517.106Sechste erweiterte Information zur Vorgangsweise der Zollämter betreffend Zollrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus/COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2020-0.517.10613.08.2020Teil 1/2

…dass er nicht für die Verspätung verantwortlich ist. Zur Verfahrensvereinfachung kann, im Falle der pandemiebedingten Fristüberschreitung, eine einfache Erklärung des Frachtführers oder des Verfahrensinhabers der Bestimmungszollstelle (auch nachträglich) vorgelegt werden. Beispiel: Versandverfahren MRN …………………………………

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…folgt aus: Befinden sich die Kunden im Gemeinschaftsgebiet, wird die Leistung gemäß § 3a Abs. 9 lit. c in Verbindung mit § 3a Abs. 10 Z 15 UStG 1994 am Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Leistungsempfängers erbracht. Bei Kunden im Drittland richtet sich der Leistungsort nach …