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BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…310 Abs. 1 BAO, wonach die Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Behörde obliegt, bei der die versäumte Handlung vorzunehmen war. Da Vorlageanträge ebenso wie Bescheidbeschwerden gemäß § 249 Abs. 1 BAO (worauf in Bezug auf Vorlageanträge im § 264 Abs. 4…

2024-0.673.958Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.673.95816.09.2024

…gewährten Fristverlängerung zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung, die kurz nach dem Katastrophenereignis enden würde. Antrag auf Verlängerung einer Beschwerdefrist. Abgabepflichtige, die eine Frist oder eine mündliche Verhandlung bereits versäumt haben, können einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, wenn die Naturkatastrophe ursächlich für die…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…BAO Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO betreffend ein Zwangsstrafenverfahren gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO betreffend ein Zwangsstrafenverfahren gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO nicht umfasst ist zB: Vertretung in Finanzstrafverfahren gemäß…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 2/2

…abgelaufen. Wie kann der Unternehmer seine Vorsteuern geltend machen? Der Unternehmer kann in diesem Fall der steuerlichen Fehlbeurteilung einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO stellen. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt unter anderem voraus, dass eine Frist versäumt wurde…

BMF-010103/0019-VI/2006Erlass zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0019-VI/200603.03.2006

…UStG 1994), • Frist zur Stellung eines Antrages auf Nichtfestsetzung oder Abänderung der Grunderwerbsteuer nach § 17 GrEStG 1987, • Frist für die Anmeldung gemäß § 22 ErbStG, • Anzeigefrist des § 31 Abs. 1 GebG. 2. Wiedereinsetzungsgründe Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt voraus, dass die Partei glaubhaft macht…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht erstreckbar. Sie ist auch nicht hemmbar. Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt nach Maßgabe des § 308 BAO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Für die Fristenberechnung sind § 108 Abs. 2, 3 und 4 BAO…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…244 BAO). Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Verlängerung einer Frist ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig (§ 110 Abs. 3 BAO). Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Die Fristverlängerung liegt im Ermessen der…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…VwGH 20.2.2004, 2003/18/0034). Wird eine Erklärungsfrist ohne grobes Verschulden versäumt, so kommt nach Maßgabe des § 308 BAO eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. 4. Kriterien für die Ermessensübung Liegen alle tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 135 BAO vor, so kann die…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…wenn der Antrag vor Fristablauf eingebracht ist. Die genannten Antragsfristen sind nicht erstreckbar. Bei nicht grob verschuldeter Versäumnis einer Antragsfrist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Zu diesen Fristen siehe ergänzend Abschnitt 6. 3.4. Erledigung der Anträge Berichtigungsanträge unterliegen…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…Das Vertrauen auf in Erlässen enthaltene Rechtsauslegungen kann auch für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) entscheidungserheblich sein. Wer beispielsweise die Berufungsfrist nur deshalb versäumt, weil er wegen einer Erlassaussage die Geltendmachung abgabenrechtlich bedeutsamer Umstände nicht für aussichtsreich hält, den trifft in der…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. 1.5.4. § 201 Abs. 2 Z 3 BAO (unterlassene Selbstberechnung) Die Festsetzung kann erfolgen, wenn kein selbst berechneter Betrag bekanntgegeben wurde. Eine solche Festsetzung kann von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabepflichtigen…

BMF-010103/0063-VI/2007Richtlinien zum Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0063-VI/200709.10.2007

…Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Verlängerung einer Frist ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig (§ 110 Abs. 3 BAO). Bei nicht grob verschuldeter Versäumung der Frist kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Siehe zB BMF, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…2019 wurde in § 205a BAO ein Abs. 2a eingefügt. § 205a BAO ist demnach auch im Fall von gemäß § 295 Abs. 2a BAO auf Grund eines Bescheides nach § 48 Abs. 2 BAO oder § 48 Abs. 4 BAO herabgesetzten Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen für den Zeitraum…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…Lösung Gegenstandsloserklärungen bzw. Zurücknahmeerklärungen mit Bescheid sind nur in den gesetzlich vorgesehen Fällen (zB Berufung) vorzunehmen. Ansonsten wird ein diesbezüglicher Aktenvermerk ausreichen. Wesentlich ist, dass der Zeitpunkt der Zurücknahme des Anbringens aus der Aktenlage entnommen werden kann. 16. Recht auf neuerliche Veranlagung 16.1. Sachverhalt …

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Ist eine Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens durchzuführen? 21.3. Lösung Der - neuerliche - Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ist zurückzuweisen, da diese Veranlagung bereits rechtskräftig durchgeführt wurde (entschiedene Sache). Soweit in den dargestellten Varianten vom Abgabepflichtigen eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO beantragt wird…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…dieser Bestimmung ab, dass die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung der Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof zur Folge hat, dass auch allen Rechtsakten, die während der Geltung der aufgehobenen Berufungsentscheidung auf ihrer Basis gesetzt wurden und mit ihr in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen, im Nachhinein…