…Ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich? Wie hat die Adressierung des Wiederaufnahmsbescheides zu lauten? 9.3 Lösung Die Rechtswirksamkeit eines Feststellungsbescheides (§ 188 BAO) hängt nicht von seiner Rechtmäßigkeit ab. Feststellungsbescheide, die einen Beteiligten an der Einkunftsquelle nicht berücksichtigen, können daher dennoch rechtswirksam sein. Eine Wiederaufnahme…
…in einer Beilage des Feststellungsbescheides oder auf ihre namentliche Bezeichnung im Spruchteil über die Aufteilung der Einkünfte in Betracht. Zur unechten stillen Gesellschaft siehe ergänzend Abschnitt 6 und 8 der Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung (Salzburger Steuerdialoge 2006, AÖF Nr. 281/2006). 6.4. Miteigentümergemeinschaft Als Adressierung…
…Zulässig wäre es allerdings, bei einer bereits beendeten zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Personengemeinschaft den Feststellungsbescheid "An A und weitere Beteiligte laut Einkünfteaufteilung" zu adressieren oder mit einem Verweis im Adressfeld auf eine dem Feststellungsbescheid beigelegte Liste zu versehen, in der die weiteren Beteiligten (auch im Fall…
…Feststellungsverfahren zuständige Finanzamt einen (neuen) Feststellungsbescheid mit einer nunmehr der Rechtsmeinung der UFS-Entscheidung entsprechenden Adressierung erlassen? Dürfen die Finanzämter der anderen an dem Feststellungsverfahren Beteiligten bei allfälligen Berufungs(vor)entscheidungen betreffend die Einkommensteuer das entsprechende Tangentenergebnis bis zum Ergehen eines (neuen) Feststellungsbescheides nicht berücksichtigen…
…eine Feststellung gemäß § 188 BAO nicht mehr vorliegen (hier: mehrere Beteiligte sind nicht mehr gegeben), so hat der Wiederaufnahmsbescheid und der neue Feststellungsbescheid die frühere Adressierung (An A & B, zH § 81-Vertreter) zu enthalten, da nunmehr die (angeblichen) Beteiligten darüber einen Abspruch erhalten, dass eine…
…der Erlassung eines Haftungsbescheides gemäß § 224 Abs. 3 BAO zu prüfen. 13. Feststellungsverfahren - Einheitlichkeit des Bescheides 13.1. Bezughabende Norm §§ 188, 191 BAO 13.2. Frage Ungeklärt scheinen die Konsequenzen aus dem VwGH-Erkenntnis vom 5.9.2012, 2011/15/0024, betreffend einheitliche Feststellungsbescheide (ganzheitliche…
…im Interesse einer möglichst sachgerechten Gleichbehandlung hinsichtlich der Jahre bis einschließlich 1996; hinsichtlich der Jahre ab 1997 (jährliche Amtshandlungen nach § 209 Abs. 1 BAO vorausgesetzt) einschlagen? 10.3. Lösung Mit Wirkung ab 27. Juni 2006 ist § 191 Abs. 5 BAO in Kraft getreten, wonach Feststellungsbescheide …
…2002/17/0027; VwGH 28.06.2007, 2005/16/0187); allerdings kann mit Berichtigung weder ein (zB mangels zutreffender Adressierung) nichtiger Bescheid in einen Bescheid umgewandelt werden noch der Adressat des Bescheides ausgetauscht werden; Bezeichnung der Behörde (zB VwGH 20.09.1989, 89/03/0202…
…setzt weiters voraus, dass der Feststellungsbescheid ihm gegenüber zugestellt ist oder (nach § 101 Abs. 3 BAO) als zugestellt gilt (vgl. zB VwGH 21.4.2005, 2003/15/0022). Die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO ist nur anwendbar, wenn der Bescheid einer nach § 81 BAO…
…295 Abs. 4 BAO eines Einkommensteuerbescheides 2009 wird am 29.12.2015 eingebracht. Bei der Beteiligung ist noch ein Beschwerdeverfahren für 2009 anhängig. 30.3. Fragestellung Wurde der Antrag rechtzeitig gestellt? Welche Folgen ergeben sich, wenn der angefochtene Feststellungsbescheid als Nichtbescheid angesehen wird, für den…
…1 BAO aufzuhebende Bescheid zu adressieren (an alle in der Feststellungserklärung genannte Personen). Der neu zu erlassende Feststellungsbescheid ist ebenfalls an alle zu adressieren. Er hat Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Beteiligten A und B festzustellen, festzustellen, dass eine Feststellung des C und der…
…Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung enthält. Die Anzeige…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
…03.2009, 2008/17/0212; VwGH 17.11.2008, 2008/17/0163) auch Feststellungsanträge. Ein Feststellungsbescheid hat über Rechte oder Rechtsverhältnisse zu ergehen, wenn dies von einer Partei beantragt wird, diese ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, es sich um ein notwendiges, letztes und…
…der Abgabe vom Einkommen und Vermögen der natürlichen oder juristischen Person zuständige Finanzamt zu erfolgen. Sollte ein DBA-Vertragsstaat eine Überbeglaubigung von finanzamtlich ausgestellten Ansässigkeitsbestätigungen verlangen (wie zB die Russische Föderation), wäre die vom Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung von der oder dem Abgabepflichtigen dem Bundesministerium für…
…Abs. 1 BAO unwirksam und unbeachtlich. Zustellungen sind unmittelbar an den Abgabepflichtigen vorzunehmen. Einzelne eingebrachte Eingaben von einem solchen nicht befugten Vertreter (sofern noch nicht seine bescheidmäßige Ablehnung iSd § 84 BAO erfolgte) sind nach der Rechtsprechung als vom Machthaber selbst (als Einschreiter) eingebracht anzusehen. Mangels…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…3 ZustellG, wenn die durch die Zustellung ausgelöste Frist durch die spätere Rückkehr an die Abgabestelle nicht in größerem Umfang verkürzt wird, als dies bei einem Großteil der Berufstätigen der Fall ist. Insbesondere vom Gesetzgeber festgesetzte Rechtsmittelfristen sollen der Partei grundsätzlich ungekürzt zustehen. Somit hat…
…Rückerstattung (3. Abschnitt des 2. Hauptstückes des COFAG-NoAG) A.1. Allgemeines A.1.1. Entstehen des öffentlich-rechtlichen Rückerstattungsanspruches Soweit ein Vertragspartner (= wer aus einem Fördervertrag gemäß § 2 Abs. 2 COFAG-NoAG vertraglich berechtigt ist, war oder als berechtigt behandelt wurde; auch Rechtsnachfolger…
…mit der Berufung ein Bescheid in Punkten angefochten wird, in denen er nicht von einem Anbringen des Abgabepflichtigen abweicht. Wurden die Ausgaben bereits in der Arbeitnehmerveranlagung beantragt und als Folge der Nichtbeantwortung des Vorhaltes nicht anerkannt, so weicht der Bescheid in diesen Punkten vom Anbringen…