…dass der vom Finanzamt gewählten Vorgangsweise einer zweistufigen Bescheiderlassung mit zwei gesonderten Feststellungsverfahren an die KG und an die KG und atypisch Stille die gesetzliche Deckung fehle. Auch sei eine Adressierung eines Feststellungsbescheides an eine "*XY* *GmbH&CoKG* und Mitges." nach der Judikatur nicht ausreichend…
…um die Wohnadresse jenes Miteigentümers, an den die Erledigung zugestellt wurde. Unter Berücksichtigung der oben wiedergegebenen Ausführungen bezüglich der Adressierung eines Feststellungsbescheides an eine Miteigentumsgemeinschaft und des Umstandes, dass die gegenständliche Liegenschaft - nämlich "L-Adresse" - auf die sich die Feststellung bzw Verteilung der Einkünfte bezieht…
…Eine Adressierung an den Geschäftsherren einer atypisch stillen Gesellschaft mit dem Zusatz "& stille Gesellschaft" sei verfehlt, weil es ein derartiges Gebilde nicht gebe. Damit entfalte der so adressierte Bescheid keine Rechtswirksamkeit. Auch hielt das Höchstgericht damals schon fest, dass die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides…
…Die Benennung jener Personen, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist somit konstitutives Bescheidmerkmal. Die Adressierung eines Feststellungsbescheides (§ 188 BAO) hat bei einer unechten (atypisch) stillen Gesellschaft an die Gesellschafter, dh. an den Inhaber bzw…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…
…Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…
…und zwar aus folgenden Gründen: Gemäß § 188 BAO werden ua. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemeinschaftlich festgestellt, wenn an diesen Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Während aufrechten Bestands der Beteiligtengemeinschaft hat die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an die Gemeinschaft zu erfolgen (§ 191 Abs. 1 lit…
…Feststellung bzw. Verteilung der Einkünfte bezieht, in den Erledigungen fehlt. Im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen betreffend die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an eine Miteigentümergemeinschaft und des Umstandes, dass die gegenständliche Liegenschaft in Adr.1 auf die sich die Feststellung bzw. Verteilung der…
…betreffenden Liegenschaft, auf die sich die Feststellung bzw. Verteilung der Einkünfte bezieht, in den Erledigungen fehlt. Im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen betreffend die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an eine Miteigentümergemeinschaft und des Umstandes, dass die gegenständliche Liegenschaft in PLZ-Ort1, Adresse, auf…
…ist gemäß VwGH 7.9.2006, 2006/16/0041 eine nach außen erkennbare Amtshandlung. Die Adressierung eines Feststellungsbescheides ist der nach diesem Erkenntnis geforderten Geltendmachung des Abgabenanspruches zuzurechnen. Es gab 2013 jedoch auch noch weitere Amtshandlungen, die auf die Geltendmachung des Abgabenanspruches gerichtet waren. "Sch…
…Da Berufungsentscheidungen nach § 290 BAO an denselben/dieselben Adressaten wie der angefochtene Bescheid zu ergehen haben, ist die zitierte VwGH-Aussage auch für die nach § 191 BAO ergangenen erstinstanzlichen Feststellungsbescheide maßgeblich. Mit der Adressierung eines Bescheides wird, wie erwähnt, grundsätzlich auch festgelegt, gegen wen sein…
…3 und 3 BAO). Das Fehlen auch nur einer dieser Voraussetzungen steht der Wirksamkeit einer behördlichen Erledigung als Bescheid entgegen (vgl. VwGH vom 30.01.2013, 2012/13/0027). Bezüglich einer Miteigentümergemeinschaft kommen als Adressierung eines Feststellungsbescheides etwa in Betracht "An die Gemeinschaft der Miteigentümer…
…um wirksam zu werden. In seiner Entscheidung vom 20.3.1989, 88/15/0131, legte der Verwaltungsgerichtshof dar, dass ein Feststellungsbescheid, der an eine Personengemeinschaft zu Handen eines der Gemeinschafter gerichtet worden sei, keine Rechtswirkung entfalte, wenn der betreffende Gemeinschafter im Sinne des § 81 Abs…