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BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…ausgeführt wie das Hauptgebäude). 4.12. Aufteilung des Abschlages für Gebäudeart Wie ist der Ansatz des Baukostenfaktors gemäß § 2 Abs. 3 Z 3 GrWV anzuwenden, wenn Teile eines Gebäudes/mehrere Gebäude innerhalb einer wirtschaftlichen Einheit die Voraussetzungen für unterschiedliche Gebäudearten erfüllen? Lösung: Jedes Gebäude bzw…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…Holzlagerplätze. (3) Die Bauflächen der Forstdienstgebäude, der forstlichen Wirtschaftsgebäude und der Nebenbetriebe werden einschließlich des jeweiligen Umgriffs zu den Nichtholzbodenflächen hinzugerechnet. Abschläge für Lagenachteile § 13. Befindet sich mehr als ein Viertel der Forstbetriebsfläche in räumlich getrennter Lage oder ist die Forstbetriebsfläche überwiegend aus Riemenparzellen zusammengesetzt…

BMF-010219/0156-VI/4/2010Anwendung der UStR 2000 Rz 265 bei Vermietungen von historischen Gebäuden
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0156-VI/4/201001.07.2010

…für Mietverhältnisse, die vor dem 1.1.2009 begründet wurden, ist der im Jahr 2009 geltende Sachbezugswert gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008 heranzuziehen. Abschläge gemäß § 8 Abs. 2 der genannten Verordnung sind nicht zu berücksichtigen. b) Die…

BMF-010216/0001-VI/6/2016BMF-Info zum Wechsel von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts zur Gemeinnützigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0001-VI/6/201603.02.2016

…5 (Hochrechnungsfaktor für die Gemeinde laut Anlage zu § 2 Abs. 2 Z 2 der GrWV) = 280.800 Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 : 280.800 * 0,14 = 39.312 Gebäude: Ermittlung des Gebäudewertes: 360 (Nutzfläche) * 71,25% (Abschlag für sonstige…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

… 15 erhält die Bezeichnung als Abs. 1 und es wird folgender Abs. 2 angefügt: "(2) § 3 Abs. 2, § 9a und § 14 zweiter bis vierter Satz sind erstmals für Stichtage ab dem 1.1.2021 anzuwenden. Wird ein solcher Abschlag im Rahmen einer Wertfortschreibung zum Stichtag…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…Zu Frage 3: Werden Genossenschaftswohnungen parifiziert und an Interessenten abverkauft, so ist für diese Eigentumswohnungen kein Abschlag zu gewähren. Wird im Rahmen der landesgesetzlichen Wohnbauförderung über 15 Jahre ein Nutzungsentgelt entrichtet, so entfällt nach Ablauf dieser Frist dieser Abschlag, weil die Beschränkung erlischt. § 56 Abs…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…der Körperschaft öffentlichen Rechts ersetzte Aktivbezüge für dienstzugeteilte Arbeitskräfte; nicht dazu gehören die vom lohnsteuerlichen Dienstgeber zu tragenden Lohnnebenkosten (Rz 17 ff). Ist die Höhe der ersetzten Aktivbezüge für dienstzugeteilte Arbeitskräfte nicht bekannt, kann vom in Rechnung gestellten Betrag ein Abschlag von 30% erfolgen (vgl…

BMF-010203/0492-VI/6/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisprotokoll Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0492-VI/6/201303.10.2013

…200 €, ist als Abschlag zu berücksichtigen. Der gesamte Zuschlag gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 beträgt daher 3.600 € (4.800 € abzüglich 1.200 €). Für die Jahre 2003 bis 2005 werden damit im Ergebnis 1.200 € aufwandswirksam, was…

08 1426/2-IV/8/01Euroumstellung der luf Bewertungsrichtlinien ab dem 1. 1. 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1426/2-IV/8/0120.12.2001

…8078 | starrer Abschlag/Zuschlag | 1.500 | 109,0093 | Königinnenproduktion | 1.600 1.200 800 | 116,2765 87,2074 58,1383 | Mindestertragswert bei Zucht- und Vermehrungsbetrieben | 8.000 | 581,3827 3.7 Richtlinien für die Bewertung des…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…Ausübungspreis für die neuen Aktien wird nach dem durchschnittlichen Börsepreis innerhalb der letzten drei Monate vor der jährlichen Einräumung der Aktienoption und einem Abschlag von 25% bemessen, wobei der Ausübungspreis jedenfalls zumindest den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals ausmacht. Die Optionen…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…1955), ist auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld ein besonderer Einheitswert gemäß § 19 Abs. 3 ErbStG 1955 festzustellen, da die Voraussetzungen für eine Artfortschreibung gegeben sind (vgl. Twaroch/Wittmann/Frühwald - Kommentar, Seite 139). Anmerkung: Im Abgabenänderungsgesetz 2004 - AbgÄG 2004, BGBl. I Nr. 180 vom…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

…Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 17. Dezember 2003, 08 0104/2-IV/8/03, über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem BBG 2003 und der ErlWS-VO 2004, insbesondere für Bewertungsstichtage vor…

08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…Rentenbarwert für Frauen wird daher mit Hilfe der Tabelle B wie folgt berechnet: B = J ä y   2.3.3 Abschläge wegen Unterjährigkeit und Nachschüssigkeit 2.3.3 Abschläge wegen Unterjährigkeit und Nachschüssigkeit Werden Renten einmal jährlich in nachschüssiger Zahlungsweise geleistet, fällt die…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…von landwirtschaftlichen auf forstwirtschaftlichen Betrieb. 2. Die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirkt idR keine Änderung der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen gemäß § 32 Abs. 3 Z 2 BewG 1955; daher bleiben die Abschläge bzw. Zuschläge für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen unverändert, sofern nicht eine Aktualisierung auf Grund geänderter tatsächlicher…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

…sich ein Grund für Zu- oder Abschläge nach Abschnitt 4.8 ergeben. (3) Bei der Ermittlung des Ertragswertes kann auch das Ausscheiden eines Betriebes oder Teilbetriebes entsprechend zu berücksichtigen sein. 4.8 Gemeiner Wert bei Besonderheiten in Einzelfällen In der Regel wird die Ermittlung des…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…ist für die angemessene Berücksichtigung der laufenden privaten Kosten bei in Österreich nicht nur berufsbedingt wohnhaften Personen ein monatlicher Betrag von 3.000 Euro zu berücksichtigen. 2.Im Betrachtungszeitraum besteht zumindest überwiegend ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot aufgrund von COVID-19. 3.Im Betrachtungszeitraum liegt ein…

BMF-420100/0024-III/6/2016Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Annahme von fremden Währungen und die Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen durch die Zollämter (Zollentrichtungsverordnung 2016 – Zollentrichtungskurse)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-420100/0024-III/6/201628.04.2016

… 65 Abs. 1 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen   Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet: I. Die Zollentrichtungsverordnung 2002, GZ 14 0210/12-V/8…

2026-0.807.573Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 (Zollentrichtungskurse) mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 geändert wird
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.57328.09.2026

… 65 Abs. 1 Z 3 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes - ZollR-DG, BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2023, wird verordnet: Die Zollentrichtungsverordnung 2016, GZ BMF-420100/0024…

BMF-010102/0034-IV/2/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0034-IV/2/201630.10.2016

…inklusive Aufschlag für nachträglich entdeckte Schäden, Verkehrsstrafen, Mautgebühren etc.) "eingezogen". 2.3. Fragestellung Handelt es sich bei der Bezahlung mit Kreditkarte um eine Barzahlung iSd § 131b Abs. 1 Z 3 BAO? 2.4. Lösung Ist der Abbuchungsbetrag nicht mit dem reservierten Betrag ident, stellt die…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…und Verpachtung (Rz 3204 EStR 2000), da steuerlich der nicht zum Betriebsvermögen des Landwirtes gehörige Bodenschatz verpachtet wird (Schotterabbauvertrag). Daran ändert auch die Vereinbarung eines Pauschalpreises für den Abbau des gesamten Schottervorkommens nichts. Da nur der Schotter, nicht jedoch der Grund und Boden verkauft wird…