…15/0049; VwGH 15.12.2004, 2004/13/0146), die Entstehung von Abgabenforderungen beim Vertretenen etwa durch Betriebseinstellung zu vermeiden (zB VwGH 17.8.1998, 97/17/0096). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehören insbesondere die Abgabenentrichtung aus den Mitteln, die der Vertreter verwaltet (vgl. § 80…
…eingebracht werden können, insbesondere im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, dass die Pflichtverletzung kausal für die Schwierigkeiten der Einbringung der Steuerschuldigkeit ist, dass im Zeitpunkt der (erstinstanzlichen) Haftungsinanspruchnahme die Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) noch nicht eingetreten ist. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehört vor allem, dass die…
…und ist ab 1. Juli 2014 anzuwenden. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben. 1. Bisherige Vorgangsweise Die derzeitige Praxis der Finanzämter ist nicht einheitlich und…
1. Allgemeines 1.1. Übermittlung von Anbringen Abgabenrechtliche Anbringen zur Geltendmachung von Rechten und Pflichten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen sind grundsätzlich schriftlich einzubringen (§ 85 Abs. 1 BAO). Das bedeutet, dass sie mit einer eigenhändigen Unterschrift des Einschreiters versehen sein müssen. Von der Unterschrift des…
…Z 1 Bundesabgabenordnung - BAO) im abgabenrechtlichen Bereich sowie durch das Amt für Betrugsbekämpfung bzw. durch das Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde, sofern die Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vollzogen werden. Mit diesem Erlass werden keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründet. Das Kontenregister- und…
…Partei (§ 78 BAO) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Auf rückwirkende Ereignisse im Sinn des § 295a BAO nehmen folgende Bestimmungen der BAO Bezug: § 120 Abs. 3…
…rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtung die abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabe- oder Abfuhrpflichtigen wahrzunehmen haben und diese auch bloß faktisch wahrnehmen. Beispiel: Buchhalter, Geschäftsführer bzw. Steuerberater, der (die) mit der Erledigung der Kommunalsteuererklärung betraut ist (sind); Gemäß §§ 119 ff BAO trifft diese Pflicht zunächst den Abgabepflichtigen selbst…
…BAO) die Pflichtverletzung und die Verkürzungseignung erkennt. "Nachträglich" bedeutet hier nach Einreichung des Anbringens (insbesondere der Abgabenerklärung). Ein nachträgliches Erkennen ist angeschlossen, wenn die Unrichtigkeit bereits im Zeitpunkt der Einreichung des Anbringens bekannt war. Daher ist § 139 BAO insbesondere dann unanwendbar, wenn abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen…
…Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten berechtigen nur dann zur Haftungsinanspruchnahme, wenn die Verletzung schuldhaft erfolgte. Eine bestimmte Schuldform ist hiefür nicht erforderlich. Der Vertreter hat darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge getragen habe, dass der Vertretene die Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung…
… 140 Abs. 1 UGB stattgegeben, scheidet mit Rechtskraft des Urteils der beklagte Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Bis dahin behält er sämtliche Rechte und Pflichten mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust. Nach § 140 Abs. 2 UGB ist für die Auseinandersetzung zwischen der Gesellschaft…
1. Anwendungsbereich Der wesentlichste Teil des Spruches des Auskunftsbescheides besteht in der die Abgabenbehörde bindenden abgabenrechtlichen Beurteilung eines im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklichten Sachverhaltes. Der Auskunftsbescheid ist eine Zusage. Gegenstand von Auskunftsbescheiden sind nach § 118 Abs. 2 BAO Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen…
…Schritt 2 die GB-LSt gleich selbst an. Durch unterschiedliche Bemessungsgrundlagen und Tarife verbleibt eine kleine restliche LSt-Zahllast zur Abfuhr an das österreichische Finanzamt. Für die DN besteht ein/kein Grund zur Pflicht- oder Antragsveranlagung. 3.3.2. BMF/FB Werden von österreichischen Arbeitgebern…
… 92 Abs. 1 lit. b BAO sieht für die Feststellung abgabenrechtlich bedeutsamer Tatsachen die Möglichkeit der Erlassung eines (eigenen) Feststellungsbescheides vor. Derartige Feststellungsbescheide können über Antrag erlassen werden, wenn die Partei ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat und es sich um ein notwendiges Mittel…
…Der zur Haftung herangezogene vertretungsbefugte (eingetragene handelsrechtliche bzw. "formelle") Geschäftsführer wird dadurch nicht von seiner Verantwortung frei, dass er seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt oder die Geschäftsführung faktisch anderen Personen zusteht. Für Abgabenschuldigkeiten einer GmbH sind somit zur Haftung nach § 9 Abs…
…war, spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates in einem Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen (§ 79 Abs. 1 EStG 1988). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die er verwaltet, entrichtet werden (…
…§ 7 Abs. 1a bzw. 8 Abs. 6 VersStG Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten des Fiskalvertreters Sachverhalt: Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, dem Fiskalvertreter alle für die Erhebung der Versicherungssteuer bedeutsamen Umstände unverzüglich bekannt zu geben (§ 7 Abs. 1a VersStG). Genauso sind ausländische Versicherer gemäß § 8 Abs…
…0008), d) der Umstand, ob der Abgabepflichtige nur ausnahmsweise oder bereits wiederholt säumig war (zB VwGH 17.5.1999, 98/17/0265), e) die Neigung des Abgabepflichtigen zur Missachtung abgabenrechtlicher Pflichten (VwGH 21.1.1998, 96/16/0126), f) die persönlichen, insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse…
…der Einhebung in der Regel nicht entscheidungserheblich sein. Die Abweisung eines Nachsichtsantrages zwecks "Sanktionierung" der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten kommt somit im Allgemeinen nicht in Betracht. 6.1.3 Antrag Die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten setzt einenAntrag des Abgabepflichtigen voraus. Wegen der Antragsgebundenheit darf die Nachsicht nicht…
…liegen die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 BAO nicht vor - die abgabenrechtlichen Rechte und Pflichten des Verstorbenen sind nicht auf den Einzelrechtsnachfolger übergegangen. Bei Einzelrechtsnachfolge bleibt die Verlassenschaft als juristische Person weiter bestehen. Die Einzelrechtsnachfolge bewirkt nicht die Befugnis zur gesetzlichen Vertretung der Verlassenschaft und…
…dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass des BMF vom 5.11.2003, BMF 05 0701/1-IV/5/03, AÖF…