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BMF-010220/0026-IV/9/2007Mineralölsteuerfreie Abgabe von Schiffsbetriebsstoffen an Donauschiffe – Erlass GZ. VS-1131/13-III/11/96 - Änderung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0026-IV/9/200713.02.2007

…ist als Teil dieses Steuerlagers zu bewilligen. 2. Weil das "Bunkerboot" Teil des Steuerlagers ist, entsteht die Steuerschuld mit der Abgabe von Treibstoff durch das "Bunkerboot" an andere Schiffe (und nicht bei der Bebunkerung des "Bunkerbootes"). Zur Steuerschuldentstehung kommt es daher auch in jenen Fällen…

2024-0.291.617Erstreckung der Toleranzfrist zur Einbringung von Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter/innen für das Veranlagungsjahr 2022 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.291.61716.04.2024

…genannte Toleranzfrist von einem Monat (30. April) auf drei Monate (bis einschließlich 30. Juni 2024) für die Einreichung der Abgabenerklärungen durch Quotenvertreter/innen für das Veranlagungsjahr 2022 einmalig erstreckt. Abgabenerklärungen 2022 von vertretenen Fällen, welche nicht bis zum 31. März 2024 eingereicht wurden und bei…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…festgelegt, dass die Übermittlung der Abgabenerklärungen gemäß § 10 GrEStG 1987 - abgesehen von den unter 4.2 dargestellten Ausnahmen - ausschließlich durch befugte Parteienvertreter auf elektronischem Weg zu erfolgen hat. 1.1.3 Rechtsgrundlage für die Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer durch Parteienvertreter sind die Regelungen des durch das…

BMF-010222/0018-VI/7/2013Information zu dem ab 01.01.2013 gültigen amtlichen Vordruck (NeuFö 2) im Zusammenhang mit dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0018-VI/7/201320.02.2013

…BGBl. II Nr. 216/2005 idF BGBl. II Nr. 507/2012. Eine Angabe der Abgaben, Gebühren oder Beiträge, bei denen die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG eintreten sollen, muss in diesen Fällen nicht erfolgen. Hinweis: Mit 19.02.2013 wurde der amtliche…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…1. § 201 Abs. 3 Z 1 BAO (Antrag innerhalb eines Monates) 1.6.2. § 201 Abs. 3 Z 2 BAO (Wiederaufnahmsgründe) 1.7. Zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben (§ 201 Abs. 4 BAO) 1.8. Aufhebung des § 201 Abs. 2 Z 4 BAO 2. Haftung für Abfuhrabgaben (…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…Renten (§ 29 Abs. 1 ErbStG 1955) Hat ein Abgabepflichtiger für die Zuwendung von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen statt der Entrichtung der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom Kapitalbetrag die Entrichtung jährlich im Voraus vom Jahreswert gewählt, sind die jeweiligen nach dem 31. Juli 2008…

BMF-010103/0030-VI/2006Erlass zum Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0030-VI/200610.04.2006

…4 ElektrizitätsAbgG, § 6 Abs. 4 ErdgasAbgG, § 6 Abs. 4 KohleAbgG, § 11 NoVAG, § 4 Abs. 3 WerbeAbgG. Keine Abgabenerklärungen (im Sinn des § 135 BAO) sind beispielsweise: Anzeigen gemäß den §§ 15, 120 und 139 BAO, Anzeigen gemäß § 31 GebG, Anzeigen gemäß § 43 UmgrStG, Anzeigen gemäß § 6 Abs…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

2.2.1.3.4. Erwerb eines Grundstückes im Sonderbetriebsvermögen gemeinsam mit einem Mitunternehmeranteil Siehe Pkt. III.1.2.1.3.4. 2.2.1.3.5. Erwerb von teilweise betrieblich genutzten Grundstücken Wird ein Grundstück, das sich im Eigentum eines Unternehmers und eines Nichtunternehmers…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

1. Zuständigkeit Die Abgabenbehörden erster Instanz sind zur Aufhebung von ihnen erlassener Bescheide befugt. Dies sind nicht nur Finanzämter, sondern auch Finanzlandesdirektionen (zB für Bescheide nach § 44 Abs. 2 BAO oder nach § 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988) und das Bundesministerium für Finanzen (zB…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2

…allenfalls bis 30.6. des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres gesetzten Nachfrist bei diesem Finanzamt nicht zu 100% erfüllt oder die Quote wurde vor Ablauf von Abgabetermin 5 bei diesem Finanzamt nicht zu 100% erfüllt und eine Nachfrist bis 30.6. des auf den Veranlagungszeitraum…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…die Inanspruchnahme 2.1. Zeitlicher Anwendungsbereich (Inkrafttreten) Gemäß § 323 Abs. 77 BAO ist die Quotenregelung nach § 134a BAO "erstmalig auf Abgabenerklärungen anzuwenden, die einen Veranlagungszeitraum betreffen, der nach dem 31. Dezember 2022 endet". Bei direkten Steuern ist der Veranlagungszeitraum grundsätzlich mit dem Kalenderjahr ident (vgl. …

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

  Die folgenden Ausführungen zu § 205a BAO in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2022, BGBl. I Nr. 108/2022, stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder…

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

…der dadurch entstandenen Zweifel, inwieweit dieser Erlass überhaupt noch Anwendung findet, wird dieser Erlass außer Kraft gesetzt und durch die nachstehenden Ausführungen ersetzt. Ergänzend wird auf die Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG…

BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 1/2

…Sachverhalt: Eine körperbehinderte Person hat ein Wunschkennzeichen für 1 Kraftfahrzeug. Sie beantragt ein EU-Kennzeichen mit neuer Nummer. Es wird eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Frage: Ist hier neuerlich eine Abgabenerklärung KR 21 vorzulegen? Lösung: Nein, da hier weder ein Wechsel des Versicherers noch des Kraftfahrzeugs…

BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 2/2

…§ 7 Abs. 1a VersStG Pflichten des Fiskalvertreters Fragen: Welche konkreten abgabenrechtlichen Pflichten hat der Fiskalvertreter zu erfüllen? Wie kann er bei Nichterfüllung belangt werden? Lösung: Der Fiskalvertreter hat für die Richtigkeit der Steuererhebung zu sorgen und auf Anforderung des Finanzamtes alle für die Erhebung der…

BMF-010203/0438-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Ergebnisunterlage Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0438-VI/6/201221.09.2012

…80% der Sozialversicherung und zu 20% den lohnabhängigen Abgaben zugeordnet. Der Haftungsbetrag wird vom DLZ in weiterer Folge an den Krankenversicherungsträger des beauftragten Subunternehmers (80%) sowie dessen Finanzamt (20%) weitergeleitet. Der an das Finanzamt weitergeleitete Haftungsbetrag wird auf dem Abgabenkonto des Subunternehmers "auf Saldo" gebucht…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG-NoAG) vom jeweils zuständigen Finanzamt nach den Abgabenvorschriften der BAO vollzogen. Die Aufgabe der Entscheidung über Förderanträge werden weiterhin im Zivilrechtsweg vollzogen (2. Abschnitt COFAG-NoAG). A…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…3 KStG 1988 in Verbindung mit § 42 EStG 1988), Umsatzsteuererklärungen (§ 21 Abs. 1 bzw. Abs. 4 UStG 1994), Grunderwerbsteuererklärungen (§ 10 GrEStG 1987), Anmeldungen gemäß § 13 Abs. 1 GrEStG 1987, Abgabenerklärungen gemäß § 10 KVG, Jahresabgabenerklärungen gemäß § 5 Abs. 4 Elektrizitätsabgabegesetz, § 6 Abs. 4 Erdgasabgabegesetz, § 6 Abs…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

Die Begründung hat den Sachverhalt, den die Abgabenbehörde als erwiesen annimmt, anzuführen (vgl. zB VwGH 17.5.2006, 2004/14/0102; VwGH 27.1.2011, 2007/15/0226). Aus der Begründung hat hervorzugehen, aus welchen Erwägungen die Behörde zur Ansicht gelangt ist, dass gerade der…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…eine bestimmte Person als den eines Finanzvergehens Verdächtigen, Beschuldigten oder Angeklagten gerichtete Amtshandlung (Verfolgungshandlung) eines Gerichtes, einer Staatsanwaltschaft, eines Organs der Abgaben- oder Finanzstrafbehörde oder eines Organs des öffentlichen Sicherheitsdienstes anhängig. Ebenso bei Anordnung einer Prüfung gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG durch die Finanzstrafbehörde. 4…