…die Bezeichnung des rückwirkenden Ereignisses sowie die für die Ermessensübung maßgebenden Umstände und Erwägungen. Unterliegt die Abänderung der Bemessungsverjährung und erfolgt sie nach Ablauf der im § 207 Abs. 2 BAO genannten Frist (zB Fünfjahresfrist für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vertragsgebühren, Grunderwerbsteuer), so ist in der Begründung darzulegen…
…EStR 2000 Rz 7503). Die Durchführung der Veranlagung für einen (unterjährigen) Zeitraum, für den noch keine Veranlagung vorgenommen wurde, benötigt keinen Verfahrenstitel zur Abänderung eines bereits ergangenen und in Rechtskraft erwachsenen Abgabenbescheides, weil dadurch kein Eingriff in eine bereits bestehende Rechtskraftwirkung eines Bescheides vorgenommen wird.
…Grunderwerbsteuer, Sicherheitsbeitrag, Versicherungssteuer, Feuerschutzsteuer, Kammerumlage, Elektrizitätsabgabe und Erdgasabgabe. Nach dem vom Nationalrat beschlossenen Abgabenänderungsgesetz 1998 kann bzw. muss die Selbstberechnung unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Hundertsatzgebühren und damit verbundenen festen Gebühren nach dem Gebührengesetz sowie bei der Gesellschaftsteuer vorgenommen werden (zur Entrichtung siehe Punkt 7…
…nicht erreichen. Die Beschwerdezinsen sind gemäß § 204 Abs. 4 BAO mit einem Tageszinssatz zu berechnen. Aufgrund der Antragsgebundenheit dürfen Beschwerdezinsen nicht über den beantragten Betrag hinaus festgesetzt werden, auch wenn diese in einem höheren Betrag zustehen würden. 3.3.3. Abgabenbescheid Beschwerdezinsen sind mit Abgabenbescheid (…
…Vertretenen Die Geltendmachung der Haftung (mit Haftungsbescheid) setzt ua voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden ist und dass sie noch nicht (zB durch Entrichtung) erloschen ist (vgl. zB VwGH 22.9.1999, 96/15/0049). Die Abgabenschuld muss dem Primärschuldner (Erstschuldner) gegenüber nicht bereits geltend gemacht…
…vorgelegten Gesellschaftsvertrag ersichtlich war, dass er im Falle seines Ausscheidens nicht an den stillen Reserven samt Firmenwert beteiligt ist (VwGH 22.12.2004, 2004/15/0126). Sofortige gewinnmindernde Absetzung der Grunderwerbsteuer an Stelle der Aktivierung als Anschaffungsnebenkosten (UFS 23.05.2005, RV/0544-W/03…
…Selbstberechnung erfolgen; eine spätere Erklärung geht wegen der bereits vorgenommenen Selbstberechnung ins Leere. Die Voraussetzungen für die erstmalige Festsetzung der Grunderwerbsteuer (§ 201 Abs. 1 iVm Abs. 2 BAO) liegen nicht vor, weil die bekannt gegebene Selbstberechnung richtig ist. Wird die Grunderwerbsteuer nicht selbst berechnet, kann…
…wird die Grunderwerbsteuer auf Antrag nicht festgesetzt oder die Festsetzung entsprechend abgeändert (§ 17 Abs. 4 GrEStG 1987), wenn der Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird. Gemäß § 17 Abs. 3 GrEStG 1987 wird bei der Herabsetzung der Gegenleistung die Grunderwerbsteuer der Herabsetzung "entsprechend" festgesetzt.…
…in das Grunderwerbsteuergesetz übernommen, die Tatbestände, die zu einer Erstattung oder Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer führen, somit erweitert. Muss ein von Todes wegen erworbenes Grundstück herausgegeben werden und stellt dieses beim Empfänger einen Erwerb von Todes wegen dar, wird die Steuer auf Antrag nicht festgesetzt oder…
…Ware, die sich zollrechtlich und steuerrechtlich nicht im freien Verkehr befindet, bereits Gegenstand einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist? Kann bei einer einzigen Warenbewegung sowohl Erwerbsteuer als auch Einfuhrumsatzsteuer anfallen? Für die Lieferung des amerikanischen Unternehmers US an M bestimmt sich der Lieferort nach § 3 Abs. 8…
…GVG übermittelt, ist im Rahmen der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht auf diese geänderten Umstände hinzuweisen, damit das FA GVG gemäß § 6 Abs. 3 GrEStG 1987 einen besonderen Einheitswert zum grunderwerbsteuerlich maßgeblichen Stichtag ermitteln kann, der der Besteuerung zu Grunde zu legen ist. 6.5. Erwerbe durch…
…steht bereits im Zeitpunkt der Antragstellung der Erlassung bzw. Abänderung der Kommunalsteuerbescheide entgegen. Bei der Festsetzung des Zerlegungsmaßstabes haben die Abgabenbehörden eine billige, globale Abwägung der konkreten Verhältnisse des Einzelfalles vorzunehmen (zB VwGH 27.8.2002, 96/14/0148). Es hieße die Möglichkeiten der Behörden…
…gelten für die nachträgliche Beibringung der Vollmacht die Bestimmungen des § 85 Abs. 2 BAO sinngemäß (§ 85 Abs. 4 BAO). § 85 Abs. 4 BAO dient nicht dazu, eine nachträgliche Vollmachtserteilung zu ermöglichen, sondern lediglich den Nachweis einer bereits erfolgten Bevollmächtigung (allenfalls durch nachträgliche Beurkundung) nachzureichen (zB…
… 135 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde Abgabepflichtigen, die die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahren, einen Verspätungszuschlag bis zu 10% der festgesetzten bzw. selbstberechneten Abgabe auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar war. Voraussetzungen für die Festsetzung eines Verspätungszuschlages sind: Ein Abgabepflichtiger (§ 77 BAO…
…1.3. Mietzinswerte | Anpassung der Verweise und Beträge | 1.1. Bewertung unverzins-licher Kapitalforderungen und Schulden (zB nach dem Wohnhaus-Wiederaufbau-gesetz) | 1.4. Bewertung unverzinslicher oder niedrig verzinster Kapital-forderungen und Schulden (zB Wohnbaudarlehen) | Änderung der Rechtslage durch BGBl. I…
…300 Abs. 1 BAO fällt. Der Jahresbescheid ergeht daher wirksam (und nicht nichtig). Im Hinblick darauf gilt für die gegenständliche Fragebeantwortung betreffend Finanzamtszuständigkeit im Beschwerdeverfahren bei im Wesentlichen unveränderter Rechtlage die bereits zum Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO, im BMF-Erlass vom 14.10.2011, BMF…
…so fallen keine Anspruchszinsen an. Gegenstand der Anspruchszinsen sind Nachforderungen (Nachforderungszinsen) Gutschriften (Gutschriftszinsen). Nachforderungen Nachforderungen ergeben sich vor allem aus erstmaligen Veranlagungen (Zinsenbemessungsgrundlage: Differenz zwischen festgesetzter Abgabe und allfälligen Vorauszahlungen) Bescheidänderungen, aus denen sich eine höhere Festsetzung gegenüber dem bisherigen Bescheid ergibt, zB Änderung gemäß …
…nach Durchführung der Jahresveranlagung für 2001 mit Umsatzsteuerbescheid vom 4. Februar 2003, also mit Ablauf des 4. Februar 2013, eingetreten. 20. Berufungsverfahren - unrichtige Einkunftsart 20.1. Bezughabende Norm §§ 198, 245 BAO 20.2. Sachverhalt Ein Abgabepflichtiger bringt Berufung ein und beantragt eine Änderung der Einkunftsart…
…IV UmgrStG ein Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung rückwirkend zum Umgründungsstichtag beitreten und nimmt daher bereits ab dem Zusammenschlussstichtag an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft mit steuerlicher Wirkung teil. Bei den vorliegenden atypisch stillen Gesellschaftsverhältnissen werden neu eingetretene atypisch stille Gesellschafter an den ab dem…
…B. ein Sozialhilfeverband). Wird die Rückzahlung daher durch denjenigen beantragt, der im Beschluss unter den genannten Voraussetzungen dazu ermächtigt ist, ist sie zu bewilligen. Ebenso kann bei bereits auf dem Abgabenkonto vorhandenen Guthaben derjenige einen Rückzahlungsantrag stellen, dem in einem Beschluss gem. § 153 AußStrG die…