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UFSG RV/0661-G/021.) Rückgängigmachung eines Kaufvertrages auf Grund eines Rechtsanspruches, weil Vertragsbestimmungen nicht erfüllt wurden. 2.) Antragsberechtigt auf Abänderung der bereits festgesetzten Grunderwerbsteuer ist derjenige, der sie entrichtet hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2005

…in dem Zeitpunkt, in dem einer der in den Abs. 1 bis 3 des § 17 GrEStG angeführten Tatbestände verwirklicht bzw. die Freilassung von der Grunderwerbsteuer beantragt wurde, der Abgabenbescheid bereits erlassen (zugestellt), so ist über Antrag eine "Abänderung" im Sinne der Überschrift des § 17 GrEStG…

UFSL RV/0730-L/04Abänderung der festgesetzten Grunderwerbsteuer Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges durch Vereinbarung Anwartschaftsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

…gegen den der Berufungswerber das Rechtsmittel der Berufung erhoben hat, wurde die Steuer in Höhe von 3.906,52 € auch bereits vorläufig gemäß § 200 Abs 1 BAO festgesetzt. Da der Berufungswerber mit Schreiben vom 22. Februar 2005 einen Antrag auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer stellte…

UFSI RV/0211-I/02Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges nach erfolgtem Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Nichtbezahlung der zweiten Kaufpreisrate
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

…Abänderung der bereits festgesetzten Grunderwerbsteuer auf Null S (nunmehr €) zu verstehen. Unter Beachtung obiger Rechtslage wird somit nach § 17 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit Abs. 4 GrEStG auf Antrag die bereits festgesetzte Steuer entsprechend abgeändert, wenn der Erwerbsvorgang aus dem Grund der…

BFG RV/3100816/2015Keine Erstattung gemäß § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 im Fall einer einvernehmlich aufgehobenen Grundstücksschenkung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.05.2016

…2015, Erf.- Nr. Zl./2012, betreffend Abweisung eines Antrages gemäß § 17 GrEStG 1987 hinsichtlich Abänderung der mit Bescheid vom 23. April 2012 bereits festgesetzten Grunderwerbsteuer, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…

BFG RV/7103206/2014Rücktritt wegen Nichterfüllung der Vertragsbedingungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.09.2014

…2 GrEStG sind damit erfüllt, da der Vertragsbruch durch den anderen Vertragsteil geradezu ein Regelfall dieser Ziffer ist (vgl. Fellner, aaO, Rz 35 zu § 17). Eine weitere Voraussetzung für die Nichtfestsetzung oder Abänderung einer bereits festgesetzten Grunderwerbsteuer ist ein entsprechender Antrag. Für die Beurteilung von…

UFSI RV/0325-I/06Liegt "echte Rückgängigmachung" vor, wenn zugleich (uno actu) mit der Vertragsaufhebung die Weiterveräußerung an den neuen Erwerber vereinbart ist ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2007

…3 bereits festgesetzt wurde, auf Antrag entsprechend abzuändern (herabzusetzen). In Abs. 5 wird bestimmt, dass Anträge nach Abs. 1 bis 4 bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres zu stellen sind, das auf das Jahr folgt, in dem das den Anspruch auf Nichtfestsetzung oder Abänderung der…

UFSI RV/0326-I/06Liegt "echte Rückgängigmachung" vor, wenn zugleich (uno actu) mit der einvernehmlichen Vertragsaufhebung die Veräußerung an den neuen Erwerber vereinbart ist ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2007

…3 bereits festgesetzt wurde, auf Antrag entsprechend abzuändern (herabzusetzen). In Abs. 5 wird bestimmt, dass Anträge nach Abs. 1 bis 4 bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres zu stellen sind, das auf das Jahr folgt, in dem das den Anspruch auf Nichtfestsetzung oder Abänderung der…

BFG RV/3101093/2016Anwendbarkeit des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG bei einer einvernehmlich rückgängig gemachten Grundstücksschenkung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2016

…Vater- Tochter) steht außer Streit, dass mit dem Übergabsvertrag eine Grundstücksschenkung vereinbart worden ist und diese Grundstücksschenkung mit der Aufhebungsvereinbarung einvernehmlich aufgehoben und rückgängig gemacht worden ist. Kommt aber bei einer Grundstücksschenkung eine Abänderung der bereits festgesetzten Grunderwerbsteuer nur nach der Spezialbestimmung des § 17 Abs…

UFSI RV/0006-I/08Vorliegen des Tatbestandsmerkmales "rückgängig gemacht" bei gleichzeitigem Abschluss des Stornovertrages und des neuen Kaufvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2008

…A wurde der in Frage stehende Erwerbsvorgang (Kaufvertrag vom 2. Mai 2006) nicht "rückgängig gemacht" im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG, weshalb mangels Vorliegens dieses Tatbestandsmerkmales der Antrag auf Abänderung der festgesetzten Grunderwerbsteuer abzuweisen war. Bei der Beurteilung des streitgegenständlichen Tatbestandsmerkmales "rückgängig…

BFG RV/5101251/2016Antrag gemäß § 17 GrEStG 1987 wegen einvernehmlicher Auflösung des Kaufvertrages ist im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.07.2019

…bereits festgesetzt ist, die Festsetzung auf Antrag entsprechend abzuändern. Nach § 17 Abs. 5 GrEStG 1987 sind Anträge nach Abs. 1 bis 4 bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres zu stellen, das auf das Jahr folgt, in dem das den Anspruch auf Nichtfestsetzung oder Abänderung der…

UFSW RV/3406-W/10Aussetzung der Einhebung anlässlich einer Berufung gegen einen Bescheid, mit welchem ein Antrag auf Abänderung der Festsetzung einer bereits rechtskräftig festgesetzten Grunderwerbsteuer abgewiesen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2012

…1992, II R 120/89). Nur wenn die Grunderwerbsteuer noch nicht rechtskräftig festgesetzt ist, ist ein Antrag nach § 17 GrEStG 1987 im Grunderwerbsteuerverfahren des rückgängig gemachten Rechtsvorganges zu berücksichtigen. Bei einer dem Begehren der Bw. Rechnung tragenden Abänderung der bereits rechtskräftigen Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach …

BFG RV/7102959/2013Gegenstandsloserklärung § 261 Abs.1b BAO, § 17 GrEStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss16.04.2019

…nach der Entstehung der Steuerschuld rückgängig gemacht wurde. Beide Voraussetzungen waren im gegenständlichen Fall erfüllt. § 17 Abs.4 Satz 1 GrEStG enthält Bestimmungen über die Abänderung von rechtskräftigen Grunderwerbsteuerbescheiden. Unter „Abänderung“ wird die teilweise oder gänzliche Aufhebung der bereits mit Bescheid festgesetzten Steuer verstanden. Der…

UFSW RV/1633-W/05Aufhebung der Vorschreibung der Grunderwerbsteuer wegen Vorliegens der Voraussetzungen nach § 17 Abs.1 Z 2 und Abs.2 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2006

…Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer begründende Ereignis eingetreten ist. Die Frist endet keinesfalls jedoch vor Ablauf eines Jahres vor Wirksamwerden der Festsetzung (§17 Abs.5 GrEStG). Ein Antrag auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbssteuer iSd. § 17 GrEStG kann auch während des Rechtsmittelverfahrens hinsichtlich der bereits festgesetzten Steuer…

BFG RV/7102114/2015Die Einräumung eines Baurechts stellt keine Rückübertragung eines der Baurechtseinräumung vorangegangenen Erwerbes der baurechtsgegenständlichen Liegenschaft dar (Grunderwerbsteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.10.2017Teil 3/3

…des § 17 Abs 4 GrEStG auf Abänderung der bereits festgesetzten Steuer anzusehen sein, weil es auf die Bezeichnung der Eingabe nicht ankommen kann (vgl VwGH 20.9.1984, 82/16/0105). Neuerliche (wiederholte) Anträge, denen die materielle Rechtskraft einer bereits vorliegenden Entscheidung entgegensteht, sind unzulässig…

UFSI RV/0316-I/04Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges bei Abschluss uno actu des neuen Kaufvertrages mit dem ehemaligen Lebensgefährten der Erstkäuferin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005

…1 Z 1 GrEStG vorlag, ist der Antrag auf Abänderung der festgesetzten Grunderwerbsteuer gemäß § 17 Abs. 4 GrEStG zu Recht abgewiesen worden." Die Berufungswerberin stellte daraufhin, ohne auf die Begründung der Berufungsvorentscheidung zu replizieren, den Antrag auf Vorlage ihres Rechtsmittels zur Entscheidung durch die Abgabebehörde…

UFSI RV/0491-I/13Anwendbarkeit der Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG im Verhältnis zu § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2013

…dass die Grunderwerbsteuer für den Schenkungsvertrag vom 30. Oktober 2012 nicht festgesetzt und die bereits entrichtete Grunderwerbsteuer auf sein angegebenes Bankkonto rückerstattet wird. Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 17. Juli 2013 den Antrag auf Nichtfestsetzung und Rückerstattung der bereits entrichteten Grunderwerbsteuer abgewiesen und dies…

UFSI RV/0490-I/13Anwendbarkeit der Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z 4 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.12.2013

…dass die Grunderwerbsteuer für den Schenkungsvertrag vom 30. Oktober 2012 nicht festgesetzt und die bereits entrichtete Grunderwerbsteuer auf sein angegebenes Bankkonto rückerstattet wird. Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 17. Juli 2013 den Antrag auf Nichtfestsetzung und Rückerstattung der bereits entrichteten Grunderwerbsteuer abgewiesen und dies…

UFSG RV/0839-G/02Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges durch Vereinbarung bei fast gleichzeitigem Abschluss eines neuen Anwartschaftsvertrages mit der Schwester des Ersterwerbers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2003

…Bescheid der beantragten Abänderung (Herabsetzung) gemäß § 17 Abs. 4 GrEStG der festgesetzten Grunderwerbsteuer auf Null und der Rücküberweisung der bereits bezahlten Grunderwerbsteuer nicht entsprochen. Da der streitgegenständliche Grunderwerbsteuerbescheid voll und ganz den gesetzlichen Bestimmungen, der Lehre und der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes folgt, konnte der…

BFG RV/3100159/2015Antrag nach § 17 GrEStG ist im Zuge der Entscheidung über die Beschwerde vom BFG zu beachten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.12.2015

…festgesetzt wird. In Abs. 5 wird bestimmt, dass Anträge nach Abs. 1 bis 4 bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres zu stellen sind, das auf das Jahr folgt, in dem das den Anspruch auf Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer begründende Ereignis eingetreten ist. Zweck der…

UFSW RV/1810-W/04Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft, in deren Vermögen sich Grundstücke befinden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2008

…Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer begründende Ereignis eingetreten ist. Die Frist endet keinesfalls jedoch vor Ablauf eines Jahres nach Wirksamwerden der Festsetzung (§ 17 Abs. 5 GrEStG). Ein Antrag auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbssteuer iSd. § 17 GrEStG kann auch während des Rechtsmittelverfahrens hinsichtlich der bereits festgesetzten Steuer…