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BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…Bescheides, weil sich sein Spruch als nicht richtig erweist), § 303 BAO (Wiederaufnahme des Verfahrens), § 42 Abs. 2 VwGG (Aufhebung durch VwGH), § 87 Abs. 1 VfGG (Aufhebung durch VfGH). Die nachträgliche Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides muss zu einem vom bisherigen Spruch des abgeleiteten (bzw…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…für Bescheide anzuwenden, mit denen ausgesprochen wird, dass eine solche Feststellung zu unterbleiben hat. Die Wirksamkeit eines solchen Nichtfeststellungsbescheides setzt voraus, dass der Bescheid im Spruch die Beteiligten, die den Zufluss gemeinschaftlicher Einkünfte geltend machen (insbesondere in der Feststellungserklärung nach § 43 EStG 1988), namentlich bezeichnet…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…3. Rechtswidrigkeit des Inhaltes Eine Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO setzt die Rechtswidrigkeit des Inhaltes des aufzuhebenden Bescheides voraus. Der Inhalt eines Bescheides ist rechtswidrig, wenn der Spruch des Bescheides rechtswidrig ist, sei es, dass er gegen Gesetze, gegen Verordnungen (iSd Art 18 Abs…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…sein, es sei denn, die Bemessungsverjährung steht bereits im Zeitpunkt der Antragstellung der Erlassung bzw. Abänderung der Kommunalsteuerbescheide entgegen. Bei der Festsetzung des Zerlegungsmaßstabes haben die Abgabenbehörden eine billige, globale Abwägung der konkreten Verhältnisse des Einzelfalles vorzunehmen (zB VwGH 27.8.2002, 96/14/0148)…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…bestehen insoweit keine konkurrierenden Zuständigkeiten. Dieser Fall ist daher vom Regelungsziel des § 300 BAO nicht umfasst. Das Außer-Kraft-Setzen des Umsatzsteuerfestsetzungsbescheides durch die Erlassung des Jahresbescheides ist somit nicht als Aufhebung oder Abänderung iSd § 300 Abs. 1 BAO zu beurteilen. Der Jahresbescheid tritt in…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…weil eine Änderung der Beteiligten (Bescheidadressaten) im Zuge der Beschwerdeerledigung nicht zulässig wäre? 11.4. Lösung Dem verfahrensrechtlichen Gebot, dass Feststellungsbescheide nur dann wirksam ergehen, wenn sie in ihrem Spruch den durch die Partei des Feststellungsverfahrens in die Feststellungserklärung aufgenommenen Personenkreis umfassen - das Finanzamt dürfte…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

… 278 Abs. 3 oder 279 Abs. 3 BAO normierten Bindung an die Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtes den Bescheid nicht abändern darf (diese Bindung besteht nur für Abgabenbehörden, nicht jedoch für die Verwaltungsgerichte). Wird in der Bescheidbeschwerde lediglich die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen, die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen oder…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

… 20 AVOG 2010 5.2. Sachverhalt Ein Steuerpflichtiger mit aufrechtem Wohnsitz wird aufgrund eines Vergehens in einer Justizanstalt inhaftiert. Dies begründet einen gewöhnlichen Aufenthalt. 5.3. Frage Ergibt sich dadurch eine Änderung der Zuständigkeit? 5.4. Lösung Gemäß § 20 AVOG 2010 ist Wohnsitzfinanzamt das Finanzamt…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…die Verfügung der Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens (§ 188 BAO) gerichteten Berufung zur Änderung des abgeleiteten Abgabenbescheides. Die Mittelbarkeit betrifft jedoch stets nur die (betroffenen) mit der Berufung im Zusammenhang stehenden Abgabenarten und Veranlagungsjahre. Darüber hinausgehende Folgen der Berufungserledigung - dh. Möglichkeit der Abgabenfestsetzung trotz Eintrittes der Verjährung…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…gegen alle gerichtet) erlassen wird, könnte nicht nur eine Einzelperson sein. Zum Beispiel könnte der Feststellungsbescheid nicht an A (als Einzelperson) ergehen und im Spruch die Einkünfteverteilung an A und B vornehmen. Zulässig wäre es allerdings, bei einer bereits beendeten zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Personengemeinschaft den…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…Stets erforderlicher Inhalt des Bescheidspruches Abgesehen vom Bescheidadressaten (siehe Abschnitt 6) hat der Spruch des Feststellungsbescheides jedenfalls zu enthalten: Art der Einkünfte, Höhe der gemeinschaftlichen Einkünfte, Feststellungszeitraum sowie Name der Beteiligten und Höhe ihrer Anteile. Bereits im Feststellungsverfahren sind zu berücksichtigen allfällige Sondereinnahmen (zB VwGH…

BMF-010103/0138-VI/2009Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (§ 201 BAO) und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0138-VI/200909.10.2009

…4 des § 201 BAO. Zur Anwendung des § 201 BAO für die Festsetzung von Landes- und Gemeindeabgaben siehe Abschnitt 3.2. 1.2. Abgabenbescheid § 201 BAO regelt die erstmalige Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben mit Abgabenbescheid. Zum Spruch des Abgabenbescheides gehören (nach § 93 Abs. 2 BAO bzw. § 198…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…die Sonderausgabe "Verlustabzug" (§ 18 Abs. 6 EStG 1988) abzusprechen ist. Die Bindung (§ 192 BAO) erstreckt sich nur auf Aussagen im Spruch des Grundlagenbescheides (vgl. Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO, Erlass des BMF vom 30.01.2007, BMF-010103/0004-VI/2007, Abschnitt 4). Auch…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…nachträglich, dass ein weiterer Teilbeitrag uneinbringlich geworden ist, so kann ein weiterer (diesen neuen Betrag umfassender) Haftungsbescheid erlassen werden. Dies setzt keine Abänderung des bisherigen Haftungsbescheides voraus. Gesetzwidrig ist eine Haftungsinanspruchnahme, die den gesamten offenen Abgabenbetrag umfasst, obwohl nur ein Teil objektiv uneinbringlich ist (vgl…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…erstmaligen Veranlagungen (Zinsenbemessungsgrundlage: Differenz zwischen festgesetzter Abgabe und allfälligen Vorauszahlungen) Bescheidänderungen, aus denen sich eine höhere Festsetzung gegenüber dem bisherigen Bescheid ergibt, zB Änderung gemäß § 295 BAO (Zinsenbemessungsgrundlage: Differenz zwischen nunmehriger und seinerzeitiger Festsetzung). Der Abgabepflichtige kann Nachforderungszinsen vermeiden oder verringern durch Entrichtung von Anzahlungen…

BMF-010220/0085-IV/5/2019Verbrauchsteuerrechtliche Behandlung von Biermischgetränken
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0085-IV/5/201918.04.2019

…Urteilen abgeleitet werden. Urteile des EuGH wirken zudem grundsätzlich ex tunc, es sei denn, der EuGH beschränkt in seinem Spruch die zeitliche Zurückwirkung, was im gegenständlichen Fall jedoch nicht erfolgt ist. Damit wirkt das Urteil auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der ausgelegten Unionsrechtsvorschrift bzw. (im…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Feststellungsbescheide für die Jahre 2005 bis 2008. Als Beteiligte scheinen A und B im Spruch auf. Im Zuge einer Nachbescheidkontrolle erfolgen Wiederaufnahmsbescheide für die Jahre 2006 bis 2008 (ua. Änderung Beteiligungsverhältnis bei A und B). Dagegen wird Berufung eingebracht. Zudem teilt der A dem Finanzamt…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…BAO 27.2. Sachverhalt Gleichzeitig mit Beschwerde gegen einen Bescheid wird auch ein Wiederaufnahmsantrag (§ 303 BAO) gestellt. Die angefochtenen Punkte und beantragten Abänderungen sind in der Beschwerde und im Wiederaufnahmsantrag ident. 27.3. Fragestellung Wie ist mit dem Wiederaufnahmeantrag umzugehen? 27.4. Lösung Der Vorrang…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

… 118 Abs. 6 lit. b, d und e BAO) in seinem Spruch zu enthalten: die zugesagte abgabenrechtliche Beurteilung, die Bezeichnung der Abgaben oder der Feststellungen (insbesondere Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO), für die der Bescheid wirken soll, die Bezeichnung der Zeiträume, für die der…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…oder abzuwerten ist. Es wurde festgestellt, dass ein Abgabepflichtiger einen überhöhten Teilwert ansetzt. Fragestellung Wie ist mit diesem überhöhten Teilwert in der Bilanz umzugehen? Der Spruch im Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerbescheid nimmt auf diese überhöhten Werte keinen Bezug. Eine steuerliche Auswirkung ergibt sich erst, wenn der…