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BMF-010106/0031-IV/2/2012Erlass über Auskünfte zu sachverhaltsbezogenen Anfragen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010106/0031-IV/2/201217.12.2012

…gleichgültig, ob sie verpflichtend oder freiwillig erfolgen, haben nicht den Charakter eines Bescheides und können daher weder den Steuerpflichtigen noch die Abgabenbehörde binden. Eine Bindung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben tritt nur unter den in Punkt 2.7 genannten Bedingungen ein. 3.2…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…89 BAO) in Betracht. Rechtsauskünfte dürfen nicht vorbehaltlich sich nicht ändernder Rechtsprechung oder vorbehaltlich nicht später ergehender Erlässe oder Weisungen der Oberbehörde erfolgen. Zulässig ist der Hinweis, dass die Auskunft nicht in Bescheidform ergeht sowie dass der Schutz des Vertrauens auf die Auskunft (nach dem…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

… 134 Abs. 2 BAO), die obengenannten Bescheide ändernde (zB gemäß § 295 Abs. 1 BAO) oder aufhebende (zB gemäß § 299 Abs. 1 BAO) Bescheide, Verfügungen und Bewilligungen von Wiederaufnahmen des Verfahrens (§ 303 BAO). Aufhebbar sind auch Berufungsvorentscheidungen und andere von der Abgabenbehörde erster Instanz erlassene Entscheidungen…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…endgültigen Bescheides wegen Wegfalles der Ungewissheit (im Sinn des § 200 Abs. 1 BAO) gerichtete Anbringen, Anregungen auf amtswegige Fortschreibung von Einheitswerten.   6. Zuständigkeit Auf § 295 BAO gestützte Änderungen und Aufhebungen obliegen (grundsätzlich) der Abgabenbehörde erster Instanz. Dies gilt auch dann, wenn der zu ändernde…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…Abs. 1 UStG 1994 wird der Umsatz im Falle von Lieferungen und sonstigen Leistungen nach dem Entgelt bemessen. Zum Entgelt gehört auch, was ein anderer als der Empfänger dem Unternehmer für die Lieferung oder sonstige Leistung gewährt ( § 4 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 ). Ob…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…3 BAO nicht dahingehend auszulegen, dass ein Bescheid EINES ABGABEPFLICHTIGEN nach dieser Bestimmung zu ändern ist, wenn der Spruch dieses Bescheides anders hätte lauten müssen, wäre bei seiner Erlassung ein "anderer" Bescheid EINES ANDEREN ABGABEPFLICHTIGEN bereits abgeändert, aufgehoben oder erlassen gewesen. Nur in einem speziellen…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…werden (VwGH 22.12.2016, Ro 2016/16/0020). Die Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit ist nicht Folge der Bescheidbeschwerde, wenn die entrichtete Abgabenschuldigkeit vorläufig festgesetzt war und erst später - außerhalb des Beschwerdeverfahrens gegen den vorläufigen Bescheid - in anderer Höhe endgültig festgesetzt wird. Wird daher eine Abgabenschuldigkeit…

BMF-010220/0133-III/11/2019Information zur Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erkenntnis des VwGH vom 27. März 2019, Ro 2019/13/0006
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0133-III/11/201917.07.2019

…keinen Grund für eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO oder für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO. Auch wenn die geänderte Rechtsprechung als solche keinen Grund für eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 oder § 303 BAO darstellt, kann es sein, dass aufgrund anderer Umstände eine Bescheidaufhebung gemäß …

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…die abgeleiteten Verfahren anderer an dem zugrunde liegenden Feststellungsverfahren Beteiligter eine Bindungswirkung entfalten. Sofern nicht ein Rechtsmittelverfahren im zugrunde liegenden Feststellungsverfahren ohnehin anhängig ist - auch in diesem Verfahren wird sich die Frage eines Nichtbescheides stellen - erscheint ein Überprüfung (und eigene Beurteilung) der Wirksamkeit (Bescheidqualität) des…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…keinen Inlandsbezug in Form von Staatsbürgerschaft, Wohnsitz etc. Dies ist nicht von Bedeutung, da die Beschenkte ihren Hauptwohnsitz in Wien hat und der Wert der Schenkung die 50.000 € Grenze übersteigt. Demzufolge ist eine Schenkungsmeldung zu machen. 6. Schenkungsmeldung - Aktienschenkung, internationale Schenkung 6.1…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…zurückzuweisen. 4. BAO-Novelle - Tangentenänderung während anhängigem Beschwerdeverfahren 4.1. Bezughabende Norm FVwGG 2012 4.2. Sachverhalt Ein Bescheidbeschwerdeverfahren ist beim Bundesfinanzgericht anhängig (nach rechtzeitiger Stellung des Vorlageantrags). Ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO wird nachträglich geändert und der Gewinnanteil des Beschwerdeführers herabgesetzt. 4.3. Frage…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

Aufgrund bestehender europarechtlicher sowie anderer internationaler Verpflichtungen sind nunmehr Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide ("Rulings") und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung ("Advance Pricing Arrangements") automatisch bzw. verpflichtend spontan auszutauschen. Hierdurch werden die allgemeinen Bestimmungen betreffend den Informationsaustausch nicht berührt (zB Spontaninformationen auf Grundlage des § 8 EU-AHG…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…dem BiBuG 2014 ergeben. Die den Bilanzbuchhaltungsberufen angehörenden Personen können Abgabepflichtige grundsätzlich vor Abgabenbehörden vertreten. Wenn sie im Rahmen der Vertretungshandlung als eine den Bilanzbuchhaltungsberufen angehörige Person auftreten, betreiben sie die Vertretung anderer geschäftsmäßig im Sinn des § 84 Abs. 1 BAO. Die Vertretungsbefugnisse der einzelnen…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…es daher fraglich sein kann, wer Abgabenerklärungen einreichen, wer Adressat von Bescheiden der Abgabenbehörde sein und wer Rückzahlungsanträge stellen kann. Im Kontext des Sozialhilfebezugs ergingen drei Beschlüsse des Obersten Gerichtshofs (OGH 2 Ob 72/19f, OGH 2 Ob 161/18t, OGH 2 Ob 128/19s…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…1. Grundsätzliches Mit dem Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) sind im Zusammenhang mit unentgeltlichen Vermögensübertragungen mit Wirkung ab 1.8.2008 wichtige steuerliche Änderungen erfolgt: Es entfällt die Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grundstücke unterliegen stattdessen auch bei unentgeltlicher Übertragung der Grunderwerbsteuer, die Schenkung anderer Vermögenswerte (Sparbücher, Aktien…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…sollen, können eine Akteneinsicht nicht begründen. Ein Verfahren, welches der Behörde Sachverhaltsgrundlagen zur Prüfung der Frage liefern soll, ob bescheidförmige Maßnahmen zu setzen sind oder ob solche zu unterbleiben haben, etwa die Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen nach § 143 BAO, ist hingegen ein derartiges behördliches Verfahren (vgl…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…im Bescheid ist jedoch unschädlich. Es kommt auf den Inhalt des Mängelbehebungsauftrages und in weiterer Folge des Zurücknahmebescheides an. Es liegt auch kein Nichtbescheid vor. Die Berichtigung der falschen Gesetzeszitierung nach § 293 BAO wäre im Anlassfall zulässig. Im Hinblick auf die anhängige Berufung (mit anderer…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…neuerlich wegen Begehung eines weiteren Finanzstrafverfahrens (das in keiner Weise mit der Firma M AG in Zusammenhang steht) angeklagt. Variante: Die Verurteilung zu einer Geldstrafe ist nicht nur wegen eines Finanzdeliktes, sondern auch wegen anderer strafrechtlich relevanter Delikte (zB schwerer Betrug, Urkundenfälschung) erfolgt. 1.2…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Erhebungen vornehmen. 3.10.5. Sachverständige Begutachtung Das Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen nach § 21 RKSV hat das Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Manipulationssicherheit des geschlossenen Gesamtsystems zu bescheinigen. Die Softwarekomponente, die die Verkettung der Barumsätze durchführt, ist im Gutachten zu identifizieren…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn überwiegende, schutzwürdige Interessen des wirtschaftlichen Eigentümers oder anderer Personen, deren Interessen durch die vollständige Offenlegung des Urkundeninhaltes unmittelbar betroffen wären oder sein könnten (zB in der Urkunde genannte Personen oder Organe der involvierten Rechtsträger), der Übermittlung der Urkunde entgegenstehen…