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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…sind anhand der Angaben im Firmenbuch, der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde (sofern eine Zusatzurkunde errichtet wurde) festzustellen. Bei Personen ohne Wohnsitz im Inland ist eine Reisepasskopie einzuholen und die Identität anhand dieser Reisepasskopie zu überprüfen. Hervorzuheben ist, dass die Stifter, die Mitglieder des Stiftungsvorstandes und…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Schritt 3: Anschließend ist durch Einsicht in die Trusturkunde oder ein ähnliches Dokument, aus dem sich das wirtschaftliche Eigentum ergibt, oder durch Zusammenschau geeigneter Dokumente der wirtschaftliche Eigentümer festzustellen und zu überprüfen. Eine Kopie der Urkunden ist zum Nachweis aufzubewahren oder kann gemäß § 5a Abs…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…lit. b Variante 2 WiEReG" erfolgt. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlichen Dokumente oder Informationen nicht eingeholt werden konnten, beispielsweise, weil die Übermittlung solcher Dokumente durch rechtliche und/oder wirtschaftliche Eigentümer verweigert wurde. Diese…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Dokumente zu übermitteln: Stiftungsurkunde Stiftungszusatzurkunde (sofern vorhanden) Alle weiteren Nachweise, die für die Feststellung und Überprüfung aller Begünstigten der Privatstiftung gemäß WiEReG notwendig sind (zB Beschluss des Stiftungsvorstands oder eines anderen Stiftungsorgans, sofern mit diesem Begünstigte oder Einmalbegünstigte bestimmt werden) Bestehen berechtigte Gründe gegen eine…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…und auch keine verbindliche Beurteilung ausländischer Rechtsformen durch das Bundesministerium für Finanzen darstellen. Die Verantwortung für die Beurteilung der erforderlichen rechtsformspezifischen Nachweise und für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer liegt bei den Rechtsträgern bzw. den Adressaten der jeweiligen gesetzlichen Sorgfaltspflichten. 7.5 Aktenvermerke …

2020-0.611.973Kundmachung des BM für Finanzen vom 7. August 2020, GZ. 2020-0.179.796, betreffend Ergebnisse der Schätzung von Bundesmusterstücken (Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 Bodenschätzungsgesetz 1970) - 7. Teilkundmachung, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 19./20. September 2020
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.611.97325.09.2020

…erhalten durch diese Kundmachung rechtsverbindliche Kraft. Die Wertzahlen werden in den Spalten 15 und 18 der Zusammenstellung ausgewiesen. Hinsichtlich der grundsätzlichen Ausführungen zur Überprüfung der Musterstücke gemäß § 2 Abs. 1 BoSchätzG 1970 sowie der näheren Erläuterungen zu den einzelnen Feststellungen und Daten der nachstehenden Zusammenstellung…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 2/2

In Überprüfungsfällen, bei denen die Nachweise nicht iSd VO, BGBl. Nr. 401/1996, vorliegen, wird somit eine jeweils auf den konkreten Sachverhalt bezogene Einzelentscheidung unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen zur Glaubwürdigkeit bzw. Aussagekraft etwaiger Alternativnachweise erforderlich sein. Art. 7 Abs. 2 UStG 1994 Innergemeinschaftliches Verbringen…

2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…Inkrafttreten Die Vollziehung des § 30a FinStrG (auch die Entscheidung über Zulässigkeit und Höhe der Abgabenerhöhung) obliegt den Bediensteten, die die zugrundeliegenden Überprüfungsmaßnahmen gesetzt haben. Die Erledigung der Anträge gemäß § 30a FinStrG obliegt dem aktenführenden Team. Im Zusammenhang mit Eingangs- und Ausgangsabgaben sowie mit § 11 Abs…

04 0610/188-IV/4/96Anwendung der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze 1995
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0610/188-IV/4/9608.07.1996

…einer am 13. Juli 1995 verabschiedeten Empfehlung den Mitgliedstaaten der OECD ua empfohlen, dass ihre Steuerverwaltungen bei der Überprüfung sowie bei der gegebenenfalls erforderlichen Berichtigung von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen für Zwecke der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte die Grundsätze im Bericht 1995 befolgen, um Fremdpreise…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…wenn er die Grunderwerbsteuer unrichtig berechnet hat. Die Angabe des gemeinen Wertes, falls dieser der Besteuerung zugrunde zu legen ist, obliegt ausschließlich den Steuerschuldnern. Den Parteienvertreter trifft keine Überprüfungspflicht. Er kann die Angaben des Steuerschuldners den Anzeigen bzw. Selbstberechnungen zu Grunde legen. Dies gilt nicht…

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

…Übersetzung in die deutsche Sprache beigelegt wird. Die Authentizität der ausländischen Bestätigung muss überprüfbar und verifizierbar sein (zB durch Kontrolle eines Überprüfungscodes auf der Website der ausländischen Steuerverwaltung oder durch Einscannen eines auf der Bestätigung angebrachten QR-Codes). Eine Überbeglaubigung oder Apostille ist nicht erforderlich…

2026-0.475.070MinBestG: Steuerhoheitsgebiete mit anerkannter PES- oder NES-Regelung samt NES-Safe-Harbour-Status (1. Juni 2026)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.475.07008.06.2026

…beschlossen ("Transitional Qualification Mechanism"). Es handelt sich dabei um ein vereinfachtes Verfahren basierend auf einem Self-Assessment des umsetzenden Steuerhoheitsgebietes, das die rasche Anerkennung der Rechtsvorschriften der umsetzenden Steuerhoheitsgebiete vorübergehend bis zum Abschluss einer umfassenden Überprüfung ermöglicht. Mit Stand 1. Mai 2026 haben einschließlich Österreich…

2024-0.081.962Konsultationsvereinbarung mit Griechenland betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.081.96213.02.2024

…Falls die elektronische Ansässigkeitsbestätigung widerrufen wurde, erscheint das Original-PDF der elektronischen Ansässigkeitsbestätigung mit dem Wasserzeichen "CANCELLED". (6) Sollte sich das Formular oder das Verfahren für die Überprüfung ändern, wird die zuständige Behörde der Hellenischen Republik die österreichische zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen und…

2023-0.451.130Konsultationsvereinbarung mit Belgien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.451.13021.06.2023

…elektronischen Ansässigkeitsbestätigung. Das elektronische Siegel und die von der belgischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung können anschließend überprüft werden (beim Öffnen des Medaillonzeichens neben dem einzigartigen Link des Dokuments (im Browser Ihrer Wahl)). (6) Sollte sich das Formular oder das Verfahren für die Überprüfung ändern, wird die…

2022-0.171.130Konsultationsvereinbarung mit Portugal betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.171.13015.03.2022

…Ansässigkeitsbestätigung hat aufgrund eines Validierungscodes und eines QR-Codes ein starkes Authentifizierungssystem. Die österreichische Steuerverwaltung kann ihre Gültigkeit online durch einen Login auf der Website der portugiesischen Steuerverwaltung (www.portaldasfinancas.gov.pt) überprüfen, indem sie unter Cidadãos → Serviços → Documentos e Certidões → Validação…

2021-0.390.150Konsultationsvereinbarung mit Spanien betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.390.15006.06.2021

…beizulegen. 3. Die Ansässigkeit einer Person in Spanien gemäß Artikel 4 des Abkommens wird in Form einer elektronischen Ansässigkeitsbestätigung bestätigt, die mittels eines sicheren Überprüfungscodes der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) verifizierbar ist. Ein Muster des Formulars ist dieser Konsultationsvereinbarung im Anhang I angeschlossen. 4. Das…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…Sachverhalten und Umständen (ua. Angaben zu den Beziehungen zwischen den betroffenen Personen, zB Beteiligungsstruktur und -verhältnisse). Dazu gehören auch Informationen, die eine Überprüfung der fristgerechten Einreichung des Antrags ermöglichen; d)Angabe der betroffenen Besteuerungszeiträume; e)Kopien der betreffenden Steuerveranlagungen bzw. Steuerbescheide, Betriebsprüfungsberichte oder von vergleichbaren…

2020-0.549.140Konsultationsvereinbarung mit Chile betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.549.14008.09.2020

…hinweist, dass die vorgelegte Ansässigkeitsbestätigung nicht von der chilenischen Steuerbehörde ausgestellt wurde. 6. Sollte sich das Formular oder das Verfahren für die Überprüfung chilenischer Ansässigkeitsbestätigungen ändern, wird die chilenische Steuerverwaltung die österreichische Steuerverwaltung davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars übermitteln. 7…

BMF-010221/0099-IV/8/2019Bilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten über den Austausch länderbezogener Berichte.
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0099-IV/8/201905.04.2019

…Rechtsträgers festgelegt wurde und dem Bericht von 2015 entspricht (für Zwecke der vorstehenden Bestimmungen umfasst der Schwellenwert alle Änderungen, die sich gegebenenfalls nach der im Bericht von 2015 vorgesehenen Überprüfung im Jahr 2020 ergeben); d)der Ausdruck "Geschäftseinheit" bedeutet: (i) in Bezug auf eine multinationale…