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SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

… Tabelle B (Rechengrößen für Rentenbewertung Frauen) ab 1.Jänner 2009 | y | q y | l y | ä y | y | q y | l y | ä y | 0 | 0,000 150 | 100.000,00 | 18,960…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…ist: K 0 = abgezinster Betrag bei nachschüssiger Zahlungsweise K n = abzuzinsender Betrag p' = Zinssatz mit dem die Forderung oder Schuld tatsächlich verzinst wird p = Zinssatz mit dem abgezinst wird (= 5,5 - p') n = Zeitraum Bewertungsstichtag bis Fälligkeit in Jahren…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…Erwerber für den Erwerb des Grundstücks aufwenden muss. Das ist nach ständiger Judikatur (vgl. zB VwGH vom 10.04.2008, 2007/16/0223 ; 28.02.2007, 2005/16/0193 ; 18.12.1995, 95/16/0286 uva.) und Lehre jede Leistung, die in einem unmittelbaren, tatsächlichen…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…Telos der Richtlinie keinen tatsächlichen Geldfluss, sondern lediglich einen abzugsfähigen Aufwand voraus. Meldepflichtig ist die grenzüberschreitende Steuergestaltung als Ganzes, nicht jede einzelne als Betriebsausgabe abzugsfähige Zahlung. § 5 Z 7, 8 und 9 EU-MPfG regeln die Meldepflicht bei bestimmten Verrechnungspreisgestaltungen. Für den Begriff Verrechnungspreisgestaltungen sind…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 2/2

…abhängig von der Erledigung einer Berufung gegen den Stammabgabenbescheid (vgl. Ritz , BAO 4 , § 205 Tz 36). Dem Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Anspruchszinsen ist somit im konkreten Fall bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 212a BAO stattzugeben. Bundesministerium für Finanzen, 8. Oktober 2013  

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…1 letzter Satz BAO ordnet an, dass die Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen ist. Dies gilt gleichermaßen für die Verbuchung von Zahlungen und (sonstigen) Gutschriften im Rahmen der Gebarungsverrechnung nach den §§ 213 ff BAO. Nach…

BMF-010221/1897-IV/4/2007Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1897-IV/4/200722.11.2007

…so ist der tatsächliche Sachverhalt im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu ermitteln. Ergibt sich dabei, dass die in § 1 der DBA-Entlastungsverordnung normierten Grundvoraussetzungen des Steuerentlastungsverfahrens an der Quelle nicht vorliegen, bedarf es keiner weiteren Prüfung der für die Unzulässigkeit der Entlastung an der Quelle…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…1955; daher bleiben die Abschläge bzw. Zuschläge für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen unverändert, sofern nicht eine Aktualisierung auf Grund geänderter tatsächlicher Verhältnisse oder eine Fehlerberichtigung erforderlich ist. Änderungen der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen können insbesondere bei Verkauf oder Zukauf von größeren landwirtschaftlichen Flächen und nach Kommassierungen eintreten. 3…

BMF-010203/0437-VI/6/2008Geltendmachung der Aufschub-Option nach § 124b Z 134 EStG 1988 bei gewerblicher Vollpauschalierung - Vorgangsweise bei der Veranlagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0437-VI/6/200805.09.2008

Da in der Einkommensteuererklärung 2007 (Formular E 1) kein Ankreuzkästchen für die Inanspruchnahme der Aufschub-Option nach § 124b Z 134 EStG 1988 bei Inanspruchnahme der Pauschalierung für Lebensmitteleinzelhändler und Gemischtwarenhändler oder der Gastwirtepauschalierung vorhanden ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn Steuerpflichtige, die von diesen…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…da sie die tatsächlich vorhandene Innenfinanzierung einer Kapitalgesellschaft auf Grund mancher in der Vergangenheit verwirklichter Sachverhalte möglicherweise nicht adäquat wiedergibt (insbesondere bei nicht durchgebuchten Großmütterzuschüssen, , Aufwertungsumgründungen mit steuerlicher Buchwertfortführung oder bei unternehmensrechtlich als Beteiligungsertrag verbuchten Einlagenrückzahlungen). Gleichzeitig ist es für schon seit mehreren Jahrzehnten bestehende…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…Kostenersätze (zB Kilometergeld, Tagesgeld, Nächtigungsgeld) gehören jedenfalls zur Bemessungsgrundlage. Tatsächlich (belegmäßig) nachgewiesene Aufwendungen für ein Reiseticket (zB Bahnticket, Flugticket) oder eine Nächtigungsmöglichkeit (zB Hotelrechnung) im Zusammenhang mit einer beruflichen Reise (unabhängig davon, ob diese von der Gesellschaft oder vom Geschäftsführer bezahlt werden), erhöhen nicht die…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG-NoAG) vom jeweils zuständigen Finanzamt nach den Abgabenvorschriften der BAO vollzogen. Die Aufgabe der Entscheidung über Förderanträge werden…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…wie die Einnahmen einbrechen. Verbindlichkeiten, etwa in Form von Kreditlinien von Banken können von Unternehmen nicht mehr bedient werden. Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer existenzbedrohlichen Gefährdung für österreichische Unternehmen kommt, wird dieser befristete Schwerpunkt in die gegenständliche Richtlinie aufgenommen. Damit soll ein…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

… 2 Abs. 1 DBA-Entlastungsverordnung). Bestehen Zweifel an einer tatsächlichen abkommensrechtlichen Ansässigkeit in Thailand, so wäre eine Entlastung an der Quelle jedenfalls zu versagen, da die pensionsauszahlende Stelle für einen unrichtigerweise unterlassenen Lohnsteuerabzug in Haftung genommen werden kann. Behält hingegen die pensionsauszahlende Stelle (zB zur…

2021-0.270.356Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 2 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.270.35615.04.2021

…Die vorliegende Richtlinie mit Stand 15. April 2021 ersetzt die vom Bundesminister für Finanzen in der Findok veröffentlichte Richtlinie vom 17. November 2020 (2020-0.729.437). Die WKÖ hat bei der Ausgestaltung der Förderungsvereinbarungen neben dem europäischen Beihilfenrecht die vorliegende Richtlinie zu berücksichtigen. 2…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…einem PKW" (Gästewagen - Gewerbe) befugt. Der Abgabepflichtige preist dieses Fahrzeug in Werbeprospekten als "Haustaxi für Ausflugsfahrten" an. Das Kraftfahrzeug wird vom Abgabepflichtigen tatsächlich für die Beförderung von Hotelgästen verwendet. Der Abgabepflichtige führt jedoch auch von der ihm erteilten, oben genannten Konzession nicht umfasste Fahrten (beispielsweise …

BMF-010216/0071-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und Umgründungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0071-VI/6/201022.10.2010

…es kommt zu einer Aufteilung nach dem Verhältnis der tatsächlichen Nutzungszeiten. Alternativer Fall 2: Neben der Nutzung durch den Stifter (für fünf Wochen) kommt es auch zu einer Fremdvermietung im Ausmaß von 10 Wochen. In diesem Fall sind die Kosten der Nichtnutzung nach betriebswirtschaftlichen (nachvollziehbaren…

06 0101/4-IV/6/02Einkommensteuerprotokoll 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0101/4-IV/6/0226.11.2002Teil 1/2

…80 oder für die Türkei 37,80. Es wird mit dieser Begründung eine Abwertung der Forderungen an Kunden dieser Staaten von 6,20 % (Schweiz) oder 62,20 % (Türkei) vorgenommen und mit Rz 2378 EStR 2000 begründet. Dabei wird keine Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse genommen…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…Käuferin entstandene Zuschussforderung gegenüber der Verkäuferin PS war zweckgebunden für den Erwerb der Muttergesellschaft GV-GmbH zu verwenden und wurde in weiterer Folge mit dem Kaufpreis aufgerechnet, sodass letztendlich nach Abzug der übernommenen Verbindlichkeiten ein tatsächlich zu leistender Kaufpreis von 46.000.000 Euro verblieb…