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BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…zur Abänderung des Bescheides gemäß § 295a BAO führen. Ob ein rückwirkendes Ereignis, das nach Eintritt der formellen Rechtskraft eintritt, auf den Abgabenanspruch rückwirkt, ist eine Frage des Inhaltes bzw. der Auslegung materiellrechtlicher Abgabenvorschriften. Dies gilt ebenso für andere Befristungen für die (rückwirkende) Relevanz von Ereignissen…

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…gestützten Änderungen der Abgabenbescheide ungeachtet zwischenzeitigen Verjährungseintritts erfolgen. Unterliegt die betreffende Berichtigung weder der Bemessungsverjährung noch der Einhebungsverjährung, so ist sie unbefristet zulässig. Würde sich die Berichtigung allerdings nicht mehr auswirken, weil beispielsweise einer Anpassung aller abgeleiteten Abgabenbescheide an eine nachträgliche Änderung von Bescheiden über…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…zulässig. Würde sich die Berichtigung allerdings nicht mehr auswirken, weil beispielsweise einer Anpassung aller abgeleiteten Abgabenbescheide an eine nachträgliche Änderung von Bescheiden über die einheitliche und gesonderte Festsetzung von Einkünften der Eintritt der Bemessungsverjährung entgegenstehen würde, so wird die Berichtigung im Allgemeinen aus Ermessensüberlegungen zu…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…BAO in Betracht, wenn ein Betrag aus der Abgabenerklärung übernommen wird, obwohl sich seine Unrichtigkeit aus der Aktenlage (bei Aktenkundigkeit des Inhaltes des Grundlagenbescheides) im Zeitpunkt der Erlassung des abgeleiteten Bescheides ergibt. Verfahrenstitel zur Abänderung oder Aufhebung von Feststellungsbescheiden sind beispielsweise § 276 Abs. 1 BAO…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…sich, dass grundsätzlich (soweit dies abhängig von der Anzahl der Personen machbar auch ist) "An A, B, C... als ehem. Gesellschafter der X GmbH u. atypisch Stille" zu adressieren wäre. Falls dies aus Platzgründen nicht möglich erscheint, wäre der Bescheid "An A und weitere ehem…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Auf Grund des neuen § 300 Abs. 1 "BAO neu" ist eine Änderung oder Aufhebung von beim Verwaltungsgericht angefochtenen Bescheiden nicht mehr möglich. Der Beschwerdeführer kann jedoch die Herabsetzung der Einkommensteuer vor Erledigung der Bescheidbeschwerde erreichen, indem er der Änderung bzw. Anpassung , dass die Abgabenschuldigkeit herabgesetzt…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…kann mittelbar abhängig sein von der Erledigung einer gegen den Feststellungsbescheid (§ 188 BAO) gerichteten Berufung oder eines einen solchen Bescheid betreffenden Antrages (zB Antrag auf Berichtigung gemäß § 293b BAO oder auf Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens). Daher steht der Eintritt der Verjährung der Änderung abgeleiteter Abgabenbescheide etwa…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…von Abgabepflichtigen und Sozialhilfeverbänden vermehrt Fragestellungen zu den beiden Themen Sozialhilfebezug sowie Verlassenschaftsverfahren auf. Was die beiden Bereiche abgabenverfahrensrechtlich verbindet, ist der Umstand, dass jeweils Abgabenverfahren - hauptsächlich in Form der Arbeitnehmerveranlagung - stattfinden und es daher fraglich sein kann, wer Abgabenerklärungen einreichen, wer Adressat von Bescheiden…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Berufung nur teilweise, eingeschränkt oder unzutreffend begehrten Änderungen (Inhaltserfordernis nach § 250 Abs. 1 lit. c BAO) ist der bekämpfte Bescheid (von Amts wegen) grundsätzlich auf seine insgesamt bestehende Rechtmäßigkeit erforderlichenfalls auch über den in der Berufung geltend gemachten Änderungsumfang hinaus (umfassend) zu prüfen (vgl. insbesondere …

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…Erlassens von Bescheiden betreffend die relevanten Steuerzeiträume berücksichtigt werden kann (s. im Detail D.6.). D.5. Prüfung des Sachverhalts und Führung von Verständigungsgesprächen Nach Einlagen eines (vollständigen) Ersuchens um Abschluss eines APA wird seitens der zuständigen Behörde Kontakt mit dem (oder den) anderen involvierten…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…Vorladung nach § 22 ZustG zweckmäßig sein. 21. Feststellungsverfahren Änderung von Beteiligten 21.1. Bezughabende Norm § 188 BAO 21.2. Sachverhalt Am 3.12.2013 ergeht erklärungsgemäß ein einheitlicher F-Bescheid 2012 (Einkünfte aus V+V einer Hausgemeinschaft) für die natürliche Personen A, B, C und…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen, die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen oder die Rechtswidrigkeit von Staatsverträgen behauptet wird. 1.1. Da nicht nur lediglich die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen bekämpft wird, sondern der Bescheid auch in anderen Punkten angefochten wird, ist der Ausnahmetatbestand nicht erfüllt und muss von der…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…BAO neu geregelt. An Stelle der Berufungen treten ab 1. Jänner 2014 die Bescheidbeschwerden. Die Beschwerdevorentscheidungen (= bescheidmäßige Erledigungen von Bescheidbeschwerden durch die Abgabenbehörde) ersetzen die bisherigen Berufungsvorentscheidungen. Wesentliche Änderungen sind die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung ist idR zwingend (kein Ermessen); sie unterliegt daher der Entscheidungspflicht (…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…einem anderen Verfahren ergangene Entscheidung des unabhängigen Finanzsenats als Abgabenbehörde zweiter Instanz gelten. b) Wiederaufnahme, Vorfragentatbestand (§ 303 Abs. 1 lit. c iVm Abs. 4 BAO): § 303 Abs. 1 lit. c und Abs. 4 BAO sehen eine Wiederaufnahme des Verfahrens dann vor, wenn ein Bescheid von…

BMF-010103/0020-VI/2006Erlass zu den Anzeigepflichten nach den §§ 120 und 139 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0020-VI/200609.03.2006

… 26 BAO) im Inland. Eine Änderung der persönlichen Einkommensteuerpflicht ist der Wechsel von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht sowie umgekehrt. Eine anzeigepflichtige Beendigung der Abgabepflicht liegt etwa bei Aufgabe des für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht maßgebenden Wohnsitzes vor. Hinsichtlich der Umsatzsteuer umfasst die Anzeigepflicht die Begründung…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…Verlustabzuges von der bescheidmäßigen Festsetzung der steuerlichen Ergebnisse in einzelnen Jahren Bezughabende Norm § 18 Abs. 6 und 7 EStG 1988; EStR 2000 Rz 4502 ff, insbesondere EStR 2000 Rz 4505 und EStR 2000 Rz 4533 Sachverhalt Bei einem Abgabepflichtigen bestehen aus der Zeit von 1991…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…Abs. 1 BAO unwirksam und unbeachtlich. Zustellungen sind unmittelbar an den Abgabepflichtigen vorzunehmen. Einzelne eingebrachte Eingaben von einem solchen nicht befugten Vertreter (sofern noch nicht seine bescheidmäßige Ablehnung iSd § 84 BAO erfolgte) sind nach der Rechtsprechung als vom Machthaber selbst (als Einschreiter) eingebracht anzusehen. Mangels…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…ausdrücklichen Anregung auf eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens) eine formlose Mitteilung ergehen, dass für das Finanzamt die Voraussetzungen für eine Bescheidabänderung nicht ersichtlich sind, um der Partei dadurch Gelegenheit zu einer allfälligen Präzisierung ihres Vorbringens zu geben. 21. Wiederaufnahme des Verfahrens - Wiederholte Abgabe von Erklärungen…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…aus dem Bescheid sich ergebende Nachforderung. Beispiel: Einkommensteuervorauszahlungen 2000: 100.000. Zustellung des Einkommensteuerbescheides 2000 am 5. Dezember 2001; Einkommensteuer: 250.000 (Nachforderung daher 150.000). Nachforderungszinsen für 1. Oktober bis 4. Dezember 2001 von einer Bemessungsgrundlage von 150.000. Zustellung einer Änderung des Einkommensteuerbescheides…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…rückwirkenden Änderung einer Abgabenvorschrift, als Folge der Bewilligung der Wiedereinsetzung (§ 308 BAO) der versäumten Beschwerdefrist, nach Aufhebung des ursprünglichen Erkenntnisses oder Beschlusses gemäß § 289 Abs. 1 BAO. Auch eine Sachentscheidung des VwGH gemäß § 42 Abs. 4 VwGG erledigt die Bescheidbeschwerde. Die Abgabenschuldigkeit hängt von dieser…