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BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…300 BAO darf das Finanzamt keine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend USt 2010 vornehmen. Es empfiehlt sich wohl die Kontaktaufnahme mit dem BFG und die Absprache der weiteren Vorgangsweise (bei umfassenden neuen, womöglich umstrittenen Sachverhaltselementen wird wahrscheinlich eine Bescheidaufhebung mit Zurückverweisung der Sache die Folge sein…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…zustehen. 21.2. Frage Ist eine Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens durchzuführen? 21.3. Lösung Der - neuerliche - Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ist zurückzuweisen, da diese Veranlagung bereits rechtskräftig durchgeführt wurde (entschiedene Sache). Soweit in den dargestellten Varianten vom Abgabepflichtigen eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…entsprechender Umstände oder Verhältnisse befugt, sofern dem nicht schwerwiegende Umstände entgegenstehen. Zu Frage 3: Die Rekurslegitimation ist im Firmenbuchgesetz nicht ausdrücklich geregelt; sie richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen. Rekurslegitimiert sind zunächst die Parteien des Verfahrens, darüber hinaus gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 AußStrG auch…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Verfahrens, Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO, Abänderung gemäß § 295a BAO) nicht hätte erfolgen dürfen, wenn in der Begründung (§ 93 Abs. 3 lit. a BAO) der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens kein Wiederaufnahmsgrund genannt ist. 3.3. Abänderung Die Abänderungsbefugnis besteht nur innerhalb der Sache…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…der "Sache der Partei" ist die den Gegenstand des jeweiligen Verfahrens bildende Angelegenheit zu verstehen, in der die Parteistellung besteht. Hinweis: Auch gemäß § 90 BAO in der vor dem AbgÄG 2022 geltenden Fassung bestand das Recht auf Akteneinsicht für den Antragsteller nur in jenen Verfahren…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…Antrag von vornherein offenkundig aussichtslos (weil unzulässig, etwa bei Einbringung von einem hierzu nicht Befugten oder wegen entschiedener Sache), so ist kein Mängelbehebungsauftrag zu erlassen, sondern der Antrag mit Bescheid zurückzuweisen. 3. Bescheidmäßige Erledigungen des Antrages 3.1. Entscheidungspflicht Der Antrag auf Festsetzung von Beschwerdezinsen…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29. Rückzahlungssperre 29.1. Sachverhalt Ein Automaten-Service Unternehmen bringt eine Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen (§ 303 Abs. 4 BAO), und zwar betreffend die Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2008 ein. Nach dem…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…aus der Aktenlage (bei Aktenkundigkeit des Inhaltes des Grundlagenbescheides) im Zeitpunkt der Erlassung des abgeleiteten Bescheides ergibt. Verfahrenstitel zur Abänderung oder Aufhebung von Feststellungsbescheiden sind beispielsweise § 276 Abs. 1 BAO (Berufungsvorentscheidung), § 289 Abs. 1 BAO (Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…EStG 1988 im Sinn des § 5 dritter Satz FOnV 2006 bestätigt. Das Anbringen ist daher rechtzeitig. 11. Steuererklärung - Zwangsstrafe mangels Einreichung im Verfahren FinanzOnline 11.1. Bezughabende Norm § 111 BAO, FinanzOnline-Erklärungsverordnung 11.2. Sachverhalt Ein Notar besitzt einen Zugangscode in eigener Sache zu FinanzOnline…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

… 299 Abs. 1 BAO, in einem neuen Sachbescheid (§ 307 Abs. 1 BAO) bei Wiederaufnahme des Verfahrens, in einem Einkommensteuerbescheid bei Wiederaufnahme gemäß § 37 Abs. 9 EStG 1988 (zB UFS 15.6.2005, RV/0529-W/05). Der Antrag ist grundsätzlich vor Eintritt der Bemessungsverjährung (für…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…im Berufungsverfahren (nach § 289 BAO) Änderungen immer nur innerhalb des Spruches des jeweiligen Bescheides (somit innerhalb der "Sache", die den Inhalt des Erstbescheides gebildet hat) zulässig sind, wäre eine Erhöhung des sicherzustellenden Abgabenbetrages weder im Berufungsweg zulässig. Auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens (nach § 303 BAO)…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…Sie besteht jedoch lediglich für das (weitere) Verfahren - bei unveränderter Sach- und Rechtslage - jener Partei(en), denen gegenüber die jeweilige Berufungsentscheidung des UFS wirksam ergangen ist. Eine Bindungswirkung gilt zudem nur für die Sache, über die entschieden wurde. Selbst spätere Veranlagungsjahre der Partei des Rechtsmittelverfahrens…

BMF-010221/1897-IV/4/2007Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1897-IV/4/200722.11.2007

…Weise entsprochen werden. Kann der Arbeitgeber die Entlastungsverpflichtung nicht nachweisen bzw. glaubhaft machen, wird er zur Haftung heranzuziehen sein. Es ist Sache des zuständigen Finanzamtes, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich für Internationales Steuerrecht, zu entscheiden, ob bei Vorliegen der in der Anfrage aufgelisteten Nachweisunterlagen…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

… 85, 93 und 250 BAO 15.2. Sachverhalt Am 22.7.2015 wurde eine Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 2011 und 2012 durchgeführt. Die Wiederaufnahme wurde mangelhaft begründet - der Wiederaufnahmsgrund wurde genannt -, der Sachbescheid wurde gar nicht begründet. Innerhalb offener Rechtsmittelfrist wurde Beschwerde gegen…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Lösung Gemäß § 3 AVOG 2010 kann die zuständige Abgabenbehörde erster Instanz aus Gründen der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur Vereinfachung oder Beschleunigung des Verfahrens, für die Erhebung einer Abgabe eine andere Abgabenbehörde erster Instanz mit Bescheid bestimmen, sofern nicht überwiegende Interessen der Partei entgegenstehen. Erlässt eine unzuständige…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…mit der die öffentliche Hand Eigentumsrechte zu ihren Gunsten in einer Weise beeinträchtigt, dass - ohne Übertragung des Eigentums - das Eigentumsrecht an einer Sache mit enteignungsähnlicher Wirkung beschränkt wird. Als behördlicher Eingriff kommt daher nur eine Enteignung oder Beschränkung von Eigentumsrechten mit enteignungsähnlicher Wirkung in Betracht…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…Widerspruch des Leistungsempfängers Im Rahmen einer Außenprüfung wird festgestellt, dass Umsatzsteuerbetrug durch Scheinrechnungen vorliegt. Nach langwierigen Verfahren gesteht der Aussteller der Rechnungen ein, dass inländische Lieferungen nicht vorlagen und berichtigt die Rechnungen gegenüber dem Empfänger, gleichzeitig vermindert er das Verrechnungskonto (die Lieferverbindlichkeit des Empfängers) um…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…Schenkungssteuer unterlägen, wären die Tatbestände des § 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 ErbStG 1955 noch im Rechtsbestand. Beispiele: 1. A und B schließen und beurkunden am 15. Oktober 2008 einen Leibrentenvertrag über eine bewegliche Sache. Der gemeine Wert der Sache beträgt 80.000…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…werden kann bzw. - wenn keine/unzureichende Daten übermittelt wurden - welche Daten am einfachsten erhoben werden können. Je nachdem ist das jeweilige Verfahren anzuwenden. Können beide Methoden auf Grund der Beschaffenheit des Grundstückes und der übermittelten/vorliegenden Daten angewendet werden, sind beide Ermittlungsmethoden durchzuführen; der niedrigere…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…die anteilige Wertsteigerung gegen die zusätzlichen Nutzanteile vertauscht. Bemessungsgrundlage beim Tausch ist der Verkehrswert der hingegebenen Sache (hier die anteilige Wertsteigerung). Das ist der Wert der anteiligen Investition (zuzüglich allfälliger weiterer Leistungen, wenn nicht Unentgeltlichkeit vereinbart war), mindestens das Dreifache des anteiligen Einheitswertes. 2.4 §…