…den Jahren 1995 bis 1997 Verluste, im Jahr 1998 hingegen einen Gewinn erzielt, wobei in den Jahren 1995 bis 1997 auf deutscher Seite es unterlassen worden ist, den - durchaus zulässigen - Antrag auf Berücksichtigung dieser Österreich-Verluste nach § 2a Abs. 3 3. Satz dEStG zu stellen…
…bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen (EAS 1648). In Fällen dieser Art, in denen berechtigte Sorge besteht, dass möglicherweise gar keine Freistellungsberechtigung aus dem Doppelbesteuerungsabkommen ableitbar sein könnte, wird zur Vermeidung von Haftungsfolgen vorsorglich der Steuerabzug vorzunehmen sein und es…
…diesem Fall wäre der Abzug als Betriebsausgabe, nicht aber die Anrechnung nach der § 48 BAO-Verordnung zulässig; denn die Verordnung verlangt als Anwendungsvoraussetzung das Vorliegen einer der österreichischen Einkommens- oder Körperschaftsbesteuerung vergleichbaren Auslandsbesteuerung. 06. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen Immobilieninvestmentfonds beteiligt, dann werden diese Fonds gemäß § 42 Abs. 1 iVm § 1 Abs. 2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung kann auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgegeben werden. Haben sich daher in Österreich…
…angemieteten Büroraum als Zweigniederlassung an, dann wäre es nur dann zulässig, diese Geschäftseinrichtung nicht als Betriebstätte im Sinn des Art. 5 DBA-Ö/CSSR zu werten, wenn sie bloß der Erbringung von "vorbereitenden" Tätigkeiten oder von "Hilfstätigkeiten" dient. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit in der…
…ausländischer Gesellschaften erfolgt in Österreich auf der Grundlage eines Typenvergleiches. Die Frage, ob eine ausländische Gesellschaft als Steuersubjekt (als Körperschaft) oder als transparent (im Fall einer Personengesellschaft) anzusehen ist, richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist darnach zu entscheiden…
…des Umstandes, ob Italien daran ein Besteuerungsrecht besitzt oder nicht, jedenfalls der österreichischen Besteuerung, weil im DBA-Italien nicht das Befreiungssystem, sondern das Anrechnungssystem zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung vorgesehen ist. Eine Anrechnung der italienischen Steuer wäre aber in Österreich nur insoweit zulässig, als die…
…die in Tschechien von den Dividenden und Lizenzgebühren abkommensgemäß erhobene Quellensteuer auf die vom Einkommen des österreichischen Einkünfteempfängers erhobene österreichische Steuer anzurechnen. Ziel und Zweck dieser Anrechnungsverpflichtung ist allerdings - wie sich aus der Überschrift des Artikels 23 entnehmen lässt - bloß die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung…
…unterliegt gem. § 98 Abs. 1 Z 3 EStG in Verbindung mit § 99 Abs. 1 Z 5 EStG der Steuerabzugspflicht. Diese Besteuerung ist gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Indien zulässig, aber auf 10% des Bruttobetrages herabzusetzen. Die Steuerentlastung kann nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl…
…wenn der Arbeitgeber eine ausländische Tochtergesellschaft des österreichischen Unternehmens ist (VwGH 15.4.1980, 2805/79), wäre keine unmittelbare Verwertung in Österreich mehr gegeben. Eine gleiche Sichtweise wird für die Ortskräfte einer im Ausland eingerichteten Zweigniederlassung gelten (VwGH 20.10.1982, 81/13/0083). 28…