…der Verlustvortragsmöglichkeit für Steuerausländer (beschränkt Steuerpflichtige) durch das AbgÄG 1989 beruht auf dem Prinzip, dass primär der Heimatstaat eines Abgabepflichtigen dazu berufen ist, Auslandsverluste zu verwerten. Nur wenn dies wegen mangelnder positiver Einkünfte dem Heimatstaat nicht möglich ist, tritt subsidiär in Österreich die Verlustvortragsfähigkeit ein…
Übernimmt die inländische Niederlassung eines internationalen Konzerns die Aufgabe, Lizenzrechte des ausländischen Hauptsitzes international zu verwerten und wird der Wert dieser Lizenzrechte auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG mit dem Verkehrswert als Vermögen der inländischen Niederlassung angesetzt, ist den erzielten Lizenzeinnahmen eine…
…verwerten, so unterliegen die von der österreichischen Tochtergesellschaft an die Antillen-Gesellschaft gezahlten Lizenzgebühren dem 20-prozentigen Steuerabzug gemäß § 99 EStG. Das DBA-Niederlande ist nicht anwendbar, da dieses die niederländischen Antillen nicht in seinen territorialen Anwendungsbereich einschließt. Die inländische Steuerabzugspflicht knüpft an die "Verwertung…
…zuteil geworden. Wurden diese deutschen Verluste, die bereits einmal die österreichische Besteuerungsgrundlage voll aufgezehrt haben, in der Folge ein zweites Mal in Deutschland durch Minderung der deutschen Besteuerungsgrundlage verwertet, dann ist damit eine Situation eingetreten, die nach dem Auslandsverlusterkenntnis des VwGH (25.09.2001, 99…
…urheberrechtlich geschütztes Werk zu verwerten. In einem solchen Fall wären die von der deutschen Fernsehanstalt gezahlten Honorare vermutlich als "Lizenzgebühren" im Sinn von Artikel 12 DBA-Deutschland anzusehen und wären folglich insgesamt in Österreich steuerpflichtig. Liegt kein Fall einer Abgeltung von Verwertungsrechten vor, sondern hat…
…wenn der österreichische Kunde Zahlungen dafür leistet, dass er die erworbene Software selbst vervielfältigen und gewinnbringend verwerten kann, wären solche Zahlungen als von Artikel 12 erfasste Lizenzgebühren zu werten (Ziffer 17.4 des OECD-Kommentars). 21. Juni 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…Produkten und Investitionsgütern, Verwertung von Patenten und Lizenzen sowie Halten von Beteiligungen ist, die Errichtung einer österreichischen Tochtergesellschaft, deren Aufgabe darin besteht, über eine ihr erteilte Generallizenz die sich im Eigentum der liechtensteinischen Gesellschaft befindlichen Patente im Gebiet der Europäischen Union zu verwerten, dann wird…
…und "Auflagenhonorar") ist solange unerheblich, als durch solche Zahlungen die Genehmigung (= passive Leistung) des in Österreich lebenden Dichters abgegolten wird, sein urheberrechltich geschütztes geistiges Schaffen in China kommerziell verwerten zu dürfen. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der Gedichtband beispielsweise im Selbstverlag des…
…Nutzung der gewerblichen Erfahrung durch den "Lizenznehmer" nicht mehr einwirken darf, wenn die Verwertungsmöglichkeit bei Einhaltung des Vertrages nie mehr an ihn zurückfällt und er die gewerbliche Erfahrung auch keinem Dritten mehr überlassen darf. Eine solche "Veräußerung" einer gewerblichen Erfahrung kann sich allerdings insoweit auf…
…negativen deutschen Einkommens des deutschen Kommanditisten gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 in Österreich zum Verlustvortrag zugelassen und verwertet Deutschland diesen Verlust im deutschen Gewinnjahr 1994 ebenfalls, dann führt die Regelung der Z 12 lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des DBA…
…Vorbehalt, dass er keine internationalen Doppelverlustverwertungen bewirkt. Soweit daher die deutsche M-GmbH die in Österreich erlittenen Verluste durch Abwertungen ihrer Beteiligung an der österreichischen T-GmbH zur Minderung ihrer deutschen Steuerlast verwerten konnte, steht eine zweitmalige Verwertung solcher Verluste in Österreich nicht zu. 30…
…ihr selbst abgeschlossenen Verträge zufließen, werden vermutlich nur mehr Einkünfte aus der Verwertung der ihr im Erbweg zugefallenen Urheberrechte darstellen und sind folglich in Österreich in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" zu besteuern und in Deutschland steuerlich zu entlasten. Einkünfte, die der Witwe auf Grund…
… 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 fallen. In letztgenannte Kategorie fallen lediglich Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, der…