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EAS 1956Wohnsitzverlegung aus Deutschland nach Österreich und in der weiteren Folge nach Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/0126.11.2001

…setzt sich sein Einkommen wie folgt zusammen : a) Gewinnausschüttungen aus verschiedenen deutschen GmbH-Beteiligungen b) Einkünfte aus deutschem Immobilienbesitz c) Verluste aus deutschen Verlustbeteiligungen d) Gewinnausschüttungen von maltesischen Kapitalgesellschaften e) Geschäftsführerbezüge von den maltesischen Gesellschaften dann ist zunächst nach österreichischem Recht das Jahreseinkommen zu ermitteln…

EAS 3130Österreichische Immobilienholding-KG mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0626-IV/4/201015.03.2010

…ertragsteuerliche Mitunternehmerschaft darstellt (EStR 2000 Rz 6015) besteht für sie Rechnungslegungspflicht nach § 189 Abs. 1 Z 1 UGB kraft Rechtsform ("verdeckte Kapitalgesellschaft"; EStR 2000 Rz 430j iVm EStR 2000 Rz 430f, wonach auch die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Unternehmereigenschaft iSd UGB begründen…

EAS 575Österreichische Finanzholding mit Beteiligungen in Madeira
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/11/1-IV/4/9507.02.1995

Wird von einer deutschen Investorengruppe eine Holdinggesellschaft in Österreich errichtet, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Portugal (Madeira) halten soll, und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte…

EAS 928Gesellschafterdarlehen an die schweizerische Betriebstätte einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 27/3-IV/4/9620.08.1996

…gelten auch dann, wenn das Darlehen von dem österreichischen Gesellschafter als Darlehensgläubiger der schweizerischen GmbH-Niederlassung gewährt worden ist (und kein Fall einer verdeckten Einlage vorliegt). Allerdings unterliegen die Zinsenzahlungen in den Händen des in Österreich ansässigen GmbH-Gesellschafters im Inland der Einkommensbesteuerung; der Betriebstättenvorbehalt…

EAS 1043Inländische AG+Still mit deutschen Kapitalanlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/9724.03.1997

Wird in Österreich eine AG errichtet, an der sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und…

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

…Berücksichtigung von Artikel 3 Abs. 2 DBA-Deutschland (also auf der Grundlage des deutschen innerstaatlichen Rechts) einer deutschen Betriebstätte der GmbH & Still zuzurechnen und in Deutschland zu besteuern sind. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist allerdings eine atypisch stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die - losgelöst von…

EAS 676Feststellung verdeckter Gewinnausschüttungen nach Österreich durch die deutsche Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/81/1-IV/4/9501.08.1995

  Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…

EAS 1079Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zurverfügungstellung von PKWs durch die deutsche Niederlassung einer österreichischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 220/1-IV/4/9726.05.1997

Werden zwei in Österreich ansässigen Gesellschafter-Vorständen einer österreichischen Aktiengesellschaft von der deutschen Zweigniederlassung 2 PKWs auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt und erblickt die deutsche Betriebsprüfung darin eine verdeckte Gewinnausschüttung an die beiden Gesellschafter, dann steht Artikel 10a des DBA-Deutschland einer steuerlichen…

EAS 1364Veräußerung von Anteilen an der österreichischen Muttergesellschaft an die US-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 532/1-IV/4/9823.11.1998

…Anrechnung der US-Steuer besteht. Wird der Vorgang auf US-Seite nicht als Veräußerung der Anteile an einer österreichischen Gesellschaft, sondern als Minderung des steuerlichen Eigenkapitals des US-Tochtergesellschaft mit der Wirkung einer verdeckten Gewinnausschüttung gesehen und nach innerstaatlichem US-Recht einer Dividenden-Quellenbesteuerung unterzogen…

EAS 1351Beteiligung von Steuerausländern als atypisch stille Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/95-IV/4/9808.10.1998

Sucht ein in Österreich operativ tätiges Unternehmen in Deutschland, Ungarn, Großbritannien und Belgien ausländische Investoren, die sich als atypisch stille Gesellschafter beteiligen, dann gilt zunächst als Grundsatz, dass die inländischen Betriebstätten des Unternehmens auch Betriebstätten der ausländischen stillen Gesellschafter darstellen, mit der Folge, dass die…

EAS 3009Säumniszuschlagspflicht bei Transferpreis-Sekundärberichtigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2810-IV/4/200822.10.2008

…171/2000, eindeutig ergebenden Rechtsfolge löst zwar eine offenkundige verdeckte Ausschüttung aus, kann aber durchaus als minderer Grad eines Versehens zu werten sein, das als bloße leichte Fahrlässigkeit einzustufen ist und damit grobes Verschulden ausschließt. Die Kapitalgesellschaft, die im Gefolge der Transferpreisberichtigung zur Kapitalertragsteuerhaftung herangezogen…

EAS 1818Zinsenfreie Darlehensvergabe an eine italienische Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/0112.03.2001

Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer italienischen Tochtergesellschaft, an der sie 90% der Anteile hält, ein Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes…

EAS 1438Stille Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/4-IV/4/9922.04.1999

Bezieht eine österreichische Kapitalgesellschaft Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft, dann dürfen diese Einkünfte einerseits gemäß Artikel 11 DBA-Ö/D in Deutschland einer Abzugsbesteuerung unterworfen werden und unterliegen andererseits in den Händen der österreichischen Kapitalgesellschaft der Körperschaftsbesteuerung. Die deutsche Quellensteuer ist…

EAS 269Betriebseinbringung in Schwestergesellschaften durch Steuerausländer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1468/3/1-IV/4/9325.05.1993

…Wenn auf der Grundlage des Handelsrechtes im Fall der Einbringung in ausländische Schwestergesellschaften eine dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechende steuerliche Konsequenz nicht gezogen wird (d.h. es wird keine verdeckte Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft mit Nachfolgeeinlage in die Schwestergesellschaft als gegeben angesehen), so ändert dies nichts daran…

EAS 898Veräußerung der Anteile an einer steuerfreien südafrikanischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 19/3-IV/4/9602.07.1996

…Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinnes verloren geht. Wurde von der österreichischen Kapitalgesellschaft im Hinblick auf diesen Veräußerungsgewinn noch vor dem 1. Juli 1996 eine Vorweggewinnausschüttung an die österreichischen Gesellschafter vorgenommen, dann unterliegt diese Gewinnausschüttung - wie jede andere offene oder verdeckte Gewinnausschüttung - noch dem 22-prozentigen Kapitalertragsteuersatz. 2…

EAS 759Gewinnausschüttungsvorbehalt anlässlich der Veräußerung einer Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 162/26/1-IV/4/9521.11.1995

…Schweiz berechtigt ist oder nicht, darnach zu entscheiden, ob nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttung steuerlich dem Erwerber oder dem Veräußerer zuzurechnen ist. Grundsätzlich kann sowohl eine offene wie eine verdeckte Gewinnausschüttung immer nur den Gesellschaftern der die Ausschüttung vornehmenden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden. Dies auch dann…

EAS 2979Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1678-IV/4/200801.07.2008

Beteiligt sich eine deutsche Bank an einer deutschen GmbH & Co KG, die an der Spitze eines Weltkonzerns steht, als echter stiller Gesellschafter, und hat die deutsche KG die Finanzmittel der Bank ua. auch ihrer österreichischen Tochter-KG unter Anlastung der Gewinnbeteiligung der deutschen Bank zur…

EAS 599Vermögensteuerpflicht schweizerischer stiller Beteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 896/3/1-IV/4/9516.03.1995

Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…

EAS 2256Keine Veranlagungspflicht für echte stille Gesellschafter nach dem DBA-Deutschland 1954
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 717/1-IV/4/0324.03.2003

Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über eine echte stille Beteiligung, dann dürfen die Gewinnanteile des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs…

EAS 585Umfang der Kapitalausstattung inländischer Personengesellschaften deutscher Investoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2158/2/1-IV/4/9527.02.1995

  Wird in Österreich eine GesmbH & Co KG mit deutschen Kommanditisten gegründet, deren Betriebsgegenstand der Handel mit den Erzeugnissen des deutschen Schwesterunternehmens sowie die Beteiligung an österreichischen Unternehmen ist, so ist die Frage, in welchem Umfang dieses österreichische Unternehmen mit (endbesteuerten) Finanzmitteln ausgestattet werden soll…