…setzt sich sein Einkommen wie folgt zusammen : a) Gewinnausschüttungen aus verschiedenen deutschen GmbH-Beteiligungen b) Einkünfte aus deutschem Immobilienbesitz c) Verluste aus deutschen Verlustbeteiligungen d) Gewinnausschüttungen von maltesischen Kapitalgesellschaften e) Geschäftsführerbezüge von den maltesischen Gesellschaften dann ist zunächst nach österreichischem Recht das Jahreseinkommen zu ermitteln…
…ertragsteuerliche Mitunternehmerschaft darstellt (EStR 2000 Rz 6015) besteht für sie Rechnungslegungspflicht nach § 189 Abs. 1 Z 1 UGB kraft Rechtsform ("verdeckte Kapitalgesellschaft"; EStR 2000 Rz 430j iVm EStR 2000 Rz 430f, wonach auch die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Unternehmereigenschaft iSd UGB begründen…
Wird von einer deutschen Investorengruppe eine Holdinggesellschaft in Österreich errichtet, die Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Portugal (Madeira) halten soll, und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte…
…gelten auch dann, wenn das Darlehen von dem österreichischen Gesellschafter als Darlehensgläubiger der schweizerischen GmbH-Niederlassung gewährt worden ist (und kein Fall einer verdeckten Einlage vorliegt). Allerdings unterliegen die Zinsenzahlungen in den Händen des in Österreich ansässigen GmbH-Gesellschafters im Inland der Einkommensbesteuerung; der Betriebstättenvorbehalt…
Wird in Österreich eine AG errichtet, an der sich deutsche Investoren als unechte stille Gesellschafter beteiligen, und legt diese AG die investierten Mittel in österreichischen endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen an, dann ist aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts zunächst festzustellen, dass zwischen der AG einerseits und…
…Berücksichtigung von Artikel 3 Abs. 2 DBA-Deutschland (also auf der Grundlage des deutschen innerstaatlichen Rechts) einer deutschen Betriebstätte der GmbH & Still zuzurechnen und in Deutschland zu besteuern sind. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist allerdings eine atypisch stille Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die - losgelöst von…
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…
Werden zwei in Österreich ansässigen Gesellschafter-Vorständen einer österreichischen Aktiengesellschaft von der deutschen Zweigniederlassung 2 PKWs auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt und erblickt die deutsche Betriebsprüfung darin eine verdeckte Gewinnausschüttung an die beiden Gesellschafter, dann steht Artikel 10a des DBA-Deutschland einer steuerlichen…
…Anrechnung der US-Steuer besteht. Wird der Vorgang auf US-Seite nicht als Veräußerung der Anteile an einer österreichischen Gesellschaft, sondern als Minderung des steuerlichen Eigenkapitals des US-Tochtergesellschaft mit der Wirkung einer verdeckten Gewinnausschüttung gesehen und nach innerstaatlichem US-Recht einer Dividenden-Quellenbesteuerung unterzogen…
Sucht ein in Österreich operativ tätiges Unternehmen in Deutschland, Ungarn, Großbritannien und Belgien ausländische Investoren, die sich als atypisch stille Gesellschafter beteiligen, dann gilt zunächst als Grundsatz, dass die inländischen Betriebstätten des Unternehmens auch Betriebstätten der ausländischen stillen Gesellschafter darstellen, mit der Folge, dass die…
…171/2000, eindeutig ergebenden Rechtsfolge löst zwar eine offenkundige verdeckte Ausschüttung aus, kann aber durchaus als minderer Grad eines Versehens zu werten sein, das als bloße leichte Fahrlässigkeit einzustufen ist und damit grobes Verschulden ausschließt. Die Kapitalgesellschaft, die im Gefolge der Transferpreisberichtigung zur Kapitalertragsteuerhaftung herangezogen…
Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer italienischen Tochtergesellschaft, an der sie 90% der Anteile hält, ein Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes…
Bezieht eine österreichische Kapitalgesellschaft Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft, dann dürfen diese Einkünfte einerseits gemäß Artikel 11 DBA-Ö/D in Deutschland einer Abzugsbesteuerung unterworfen werden und unterliegen andererseits in den Händen der österreichischen Kapitalgesellschaft der Körperschaftsbesteuerung. Die deutsche Quellensteuer ist…
…Wenn auf der Grundlage des Handelsrechtes im Fall der Einbringung in ausländische Schwestergesellschaften eine dem Fremdverhaltensgrundsatz entsprechende steuerliche Konsequenz nicht gezogen wird (d.h. es wird keine verdeckte Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft mit Nachfolgeeinlage in die Schwestergesellschaft als gegeben angesehen), so ändert dies nichts daran…
…Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinnes verloren geht. Wurde von der österreichischen Kapitalgesellschaft im Hinblick auf diesen Veräußerungsgewinn noch vor dem 1. Juli 1996 eine Vorweggewinnausschüttung an die österreichischen Gesellschafter vorgenommen, dann unterliegt diese Gewinnausschüttung - wie jede andere offene oder verdeckte Gewinnausschüttung - noch dem 22-prozentigen Kapitalertragsteuersatz. 2…
…Schweiz berechtigt ist oder nicht, darnach zu entscheiden, ob nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttung steuerlich dem Erwerber oder dem Veräußerer zuzurechnen ist. Grundsätzlich kann sowohl eine offene wie eine verdeckte Gewinnausschüttung immer nur den Gesellschaftern der die Ausschüttung vornehmenden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden. Dies auch dann…
Beteiligt sich eine deutsche Bank an einer deutschen GmbH & Co KG, die an der Spitze eines Weltkonzerns steht, als echter stiller Gesellschafter, und hat die deutsche KG die Finanzmittel der Bank ua. auch ihrer österreichischen Tochter-KG unter Anlastung der Gewinnbeteiligung der deutschen Bank zur…
Eine schweizerische Aktiengesellschaft, die an einer österreichischen Kapitalgesellschaft als stiller Gesellschafter beteiligt ist, unterlag bis Ende 1993 mit dieser Beteiligung gemäß § 79 Abs. 1 Z. 7 BewG i.V. mit Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz DBA-Schweiz der österreichischen Vermögensbesteuerung. Dies gilt nicht nur…
Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über eine echte stille Beteiligung, dann dürfen die Gewinnanteile des deutschen stillen Gesellschafters nach Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden. Die Abkommensbestimmung wird so ausgelegt, dass dadurch das Veranlagungsgebot des § 102 Abs…
Wird in Österreich eine GesmbH & Co KG mit deutschen Kommanditisten gegründet, deren Betriebsgegenstand der Handel mit den Erzeugnissen des deutschen Schwesterunternehmens sowie die Beteiligung an österreichischen Unternehmen ist, so ist die Frage, in welchem Umfang dieses österreichische Unternehmen mit (endbesteuerten) Finanzmitteln ausgestattet werden soll…