…there" (unternehmerische Tätigkeit). Insbesondere die Faktoren der Dauerhaftigkeit und der Verfügungsmacht sind iZm einer Homeoffice-Betriebsstätte zu prüfen (OECD-MK Art. 5 Z 18): Ein Homeoffice muss dauerhaft zur Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit des Arbeitgebers genutzt werden. Die bloß sporadische oder gelegentliche Nutzung des Homeoffice…
…den im österreichischen Kontaktbüro ausgeübten Funktionen lediglich die Qualität von untergeordneten Hilfsfunktionen für das deutsche Bankhaus zukommt, da das DBA-Deutschland - abweichend von den modernen OECD-konformen Abkommen - darauf nicht Rücksicht nimmt und bloße unternehmerische Hilfsstützpunkte nicht aus dem DBA-Betriebstättenbegriff ausnimmt. Die Aussage von…
…sein, insbesondere das Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit (vgl Rz 6 des OECD-MK zu Art. 5 OECD-MA, Rz 32 des OECD-MK zu Art. 10 OECD-MA). Eine bloß als Vermögensverwaltung zu beurteilende Tätigkeit ist dabei nicht ausreichend (vgl Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, IStR…
…dennoch auf Anwendung der Kostenaufschlagsmethode besteht, muss als Indiz dafür gewertet werden, dass offensichtlich die Eigenschaft der Repräsentanz im Rahmen der Umsatzerzielung des japanischen Unternehmens nicht als bloßer untergeordneter Hilfsstützpunkt anerkannt werden konnte. 29. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…inländischem Recht noch nach DBA-Recht. Die aus der Sicherheitsprüfung erzielten Gewinne unterliegen daher der österreichischen Besteuerung und Mitarbeiter, die nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres in Deutschland tätig sind, verbleiben in der österreichischen Lohnsteuerabzugsbesteuerung. OECD-Entwicklungen, die mit dem OECD-Update…
Eine Ansiedlung von Unternehmen in Österreich kommt der österreichischen Volkswirtschaft nicht nur dann unmittelbar zu Gute, wenn diese Unternehmen ausschließlich innerhalb Österreichs tätig werden. Auch dann, wenn der Wirtschaftsstandort Österreich gewählt wird, um von hier aus internationale Geschäfte abzuwickeln, kommt der wirtschaftliche Erfolg einer solchen…
…Subauftragnehmers nicht gleichzeitig Betriebstätten des Hauptauftragnehmers darstellen (siehe auch EAS 3121 und EAS 3046). Erlangt die deutsche A-GmbH allerdings ihre Aufträge über ein in Österreich unterhaltenes Büro, das bisher nicht als abkommensrechtliche Betriebstätte, sondern als bloße unternehmerische Hilfseinrichtung beurteilt wurde, dann kann nicht ausgeschlossen…
…Zurechnung der Anlagen an den deutschen Partner nicht entgegen. Besteht die Leistung der Innengesellschaft demgegenüber nur im Aufbau von Vermögen und in seiner ertragbringenden Nutzung, dann wäre - wie im Fall einer bloßen Besitzgesellschaft - einerseits keine "Mitunternehmerschaft" gegeben und andererseits wäre das inländische Vermögen nicht geeignet…
…mitbenutzen, so führt dies allein noch nicht zum Entstehen einer inländischen Betriebstätte der ausländischen Tochtergesellschaften. Werden 2 bis 3 Mitarbeiter der ausländischen Tochtergesellschaften nur für Zwecke der Dateneingabe zu der inländischen Muttergesellschaft entsandt und werden den einzelnen Tochtergesellschaften zu diesem Zweck Büroräumlichkeiten zur Verfügung gestellt…
…die ungarische Tochter-GmbH (C-Kft) einer österreichischen BeteiligungsgmbH (S-GmbH) Liegenschaften in Ungarn erworben und darauf Fachmarktzentren errichtet und diese in der Folge durch Abschluss von (verlängerbaren) Generalmietverträgen der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung überlassen…
…österreichischen Hauptauftragnehmers ausgehen sollte, wäre Litauen durch Artikel 7 DBA-Österreich/Litauen daran gehindert, Gewinne des Hauptauftragsnehmers zu besteuern, die nicht auf Funktionen zurückzuführen sind, die seitens des Hauptauftragnehmers an der Baubetriebstätte tatsächlich ausgeführt worden sind (Funktionsanalyse). Sind aber alle Funktionen, die der Hauptauftragnehmer im…
…mit der deutschen Finanzverwaltung am 7. Juni 1991 getroffenen Verständigungsvereinbarung werden Räumlichkeiten in der Regel ab einer Nutzungsdauer von 6 Monaten als Betriebstätte gewertet. Der Umstand, dass das österreichische Unternehmen in Deutschland über eine Betriebstätte verfügt, bedeutet indessen nicht, dass der gesamte aus der Gerätevermietung…
…Der bloße Umstand, dass in diesem Büro keine Dienstnehmer tätig sind und es "de facto nie besetzt ist" bedeutet nicht notwendigerweise, dass keine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO vorliegt. Denn ein Büro, das nicht einmal einer geringfügigen betrieblichen Nutzung dient, wird - zumindest im Regelfall…
…in Österreich Geschäftslokale gemietet und diese nach diversen Adaptierungsarbeiten an österreichische Betreibergesellschaften untervermietet, dann unterliegt sie mit den aus der Untervermietung erzielten Einkünften der österreichischen Besteuerung. Die inländische Steuerpflicht gründet sich ab der Veranlagung 2006 nicht mehr auf § 98 Abs. 1 Z 6 EStG 1988…
…Gesellschaft zu vermieten, dann wird in dieser durch Nutzungsüberlassung des eigenen Vermögens angestrebten Ertragserzielung bloße Vermögensverwaltung zu sehen sein (EStR 2000 Rz 5418 ff), die nicht zum Entstehen einer inländischen Personengesellschaftsbetriebstätte für die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft führen kann. Dies hat zur Folge, dass die deutsche…
…der Gesellschaftsanteile" erscheint im beschriebenen Sachverhaltsbild nicht verständlich. Denn Verkäufer kann - wenn das vorstehende Sachverhaltsbild im konkreten Fall der Realität entspricht - nur der Unternehmer und Eigentümer des E-Werkes sein, wobei er den Veräußerungsgewinn mit seinen (nach außen nicht in Erscheinung tretenden und daher "stillen…