…handelt, kann in besonders gelagerten Fällen (zB ein Begünstigter verlegt seinen Wohnsitz aus Österreich nach Deutschland) im Rahmen eines Verständigungsverfahrens eine Prüfung dahingehend angestellt werden, ob und in welchem Umfang eine Zurechnungsbesteuerung in Deutschland auf der Grundlage der Prinzipien des DBA unterbleiben kann. 10. Juni…
…Sollte es dabei zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen beider Vertragsstaaten kommen, so wäre eine allenfalls entstehende Doppelbesteuerung grundsätzlich im Wege eines Verständigungsverfahrens zu klären. Im Fall einer Doppelbesteuerung kann im Übrigen nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass ein Qualifikationskonflikt auf Grundlage unterschiedlicher innerstaatlicher Bestimmungen entstanden ist und…
…von über 2 Mio. Euro an eine andere niederländische Gesellschaft (eine Tochtergesellschaft der Großmutter-Holding-Gesellschaft, sonach eine "Tantengesellschaft") überwiesen werden, dann kann der Quellensteuerabzug unterbleiben, wenn die österreichischem GmbH in der Lage ist nachzuweisen, dass die Voraussetzungen des Artikels 13 Abs. 1 und nicht…
…kaufmännischen Beratung" liege, wurde in die EStR 2000 nicht übernommen und wird daher in dieser Form nicht mehr aufrechterhalten. Auf Grund eines mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahrens ist auf den gegenständlichen Fall allerdings nicht die Zuteilungsregel für Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sondern jene für Einkünfte…
…ein Begünstigter verlegt seinen Wohnsitz aus Österreich nach Deutschland) im Rahmen eines Verständigungsverfahrens eine Prüfung dahingehend angestellt werden, ob und in welchem Umfang eine Zurechnungsbesteuerung in Deutschland auf der Grundlage der Prinzipien des DBA unterbleiben kann." Wurde daher von den Eltern und ihren drei Töchtern…
…z.B. ein Begünstigter verlegt seinen Wohnsitz aus Österreich nach Deutschland) im Rahmen eines Verständigungsverfahrens eine Prüfung dahingehend angestellt werden, ob und in welchem Umfang eine Zurechnungsbesteuerung in Deutschland auf der Grundlage der Prinzipien des DBA unterbleiben kann." In dieser Verständigungsvereinbarung kommt zum Ausdruck, dass…
Die Grundsätze des Orchestererlasses, AFÖV. Nr. 112/1995, sind auch auf Gastspiele ausländischer Chöre (EAS 1555) und Theater (Z 8 des Ergebnisprotokolls über österr.-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni 1991) anwendbar; ihre Anwendung ist daher auch für Ballettgruppen gegeben. Gemäß Abs. 4 Z 1…
…des Umstandes, ob der Zufluß der Einkünfte noch während oder erst nach Aufgabe dieser Tätigkeit stattfindet. In einer österreichisch-deutschen Verständigung wurde der allgemeine Grundsatz festgehalten, daß im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflußprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr.134…
…Steuerentlastung von der sonst in Österreich nach § 99 EStG anfallenden Abzugsbesteuerung zu erfolgen. Denn es wird im Gefolge eines in der gleichen Frage mit den Niederlanden geführten Verständigungsverfahren nunmehr die Ansicht vertreten, dass das in Artikel 12 Abs. 2 DBA-Großbritannien vorgesehene 10%ige Quellenbesteuerungsrecht…
…Anspruch genommen werden; in diesem Fall hat eine Einzelentlastung gegenüber den Zertifikatsinhabern zu unterbleiben. Die Schweiz-Lösung beruht auf der Erlassregelung vom 19. August 1960, Zl. 53.467-8/1960; diese Regelung wurde auf Grund einer vorangegangenen österreichisch-schweizerischen Verständigung getroffen. 21. April 1997 Für…
…diesfalls gemäß § 25 Abs. 1 EStG 1988 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, die im Inland ausgeübt und/oder verwertet worden ist. Die Geltendmachung dieser Steuerpflicht hat nur dann zu unterbleiben, wenn dies durch das im Verhältnis zur Slowakei anzuwendende DBA-CSSR (BGBl. Nr. 34/1979…
…dass auf deutscher Seite keine korrespondierende Praxis gehandhabt wurde. So wurde im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens Folgendes vereinbart: "Mitwirkende an einer Workshop-Veranstaltung sind in der Regel als Vortragende im Sinn des Artikels 8 Abs. 2 letzter Satz des Abkommens zu qualifizieren und unterliegen…
…Besteuerung. Angesichts des Umstandes, dass das deutsche Orchester wiederholt in Österreich gastiert, würde sich empfehlen, die Besteuerungsfrage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens, das beim deutschen BM für Finanzen zu beantragen wäre, zu klären; denn österreichische Veranstalter werden idR nicht bereit sein, bei ungeklärter Sach- und…