…EStG freigestellt werden (AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988). Die Vergütungen können in einem solchen Fall weiters auf der Grundlage der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 als unecht umsatzsteuerbefreit behandelt werden. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Schuldner der Umsatzsteuer, sodass diesfalls die Rechnung von dem britischen Unternehmen ohne Umsatzsteuerausweis zu legen ist. Der Umstand, dass der inländischen Bank unechte Umsatzsteuerbefreiung zukommt, steht den Wirkungen des Reverse Charge Systems nicht entgegen. Werden von dem britischen Unternehmen nicht nur eigene Dienstnehmer, sondern auf…
…Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausüben. 25. November 1992 Für…
…der Steuerabzug unterbleiben, vorausgesetzt, dass der ausländische Unternehmer (im vorliegenden Fall die Träger-GesBR des Orchesters) auf der Grundlage der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 die unechte Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nimmt. 30. September 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…5 Z 1 UStG 1994 weiterhin anwendbar ist, die unechte Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nimmt. Wird in einem solchen Fall von der Agentur eine Rechnung über einen Betrag von S 7.400,- gelegt, der sich wie folgt zusammensetzt: | Gage | ATS 22.000,- | 20…
…genannte "unterrichtende" Tätigkeit, sondern auch jede "ähnliche Tätigkeit", zu der auch die Vortragstätigkeit gerechnet wird. In beiden Fällen kann die unechte Umsatzsteuerbefreiung nach der VO 800/1974 in Anspruch genommen werden. 23. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…lit. a UStG ähnlich, sodass der Leistungsort der schweizerischen und deutschen Vortragenden in Österreich gelegen ist. Nach Maßgabe der Verordnung BGBl. 1974/800 kann eine unechte Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch genommen werden. 07. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
In den Niederlanden und in Belgien ansässige Physikotherapeuten, die in Österreich Vorträge abhalten und sich hiebei keiner ihnen dauerhaft zur Verfügung stehenden festen Einrichtung (z.B. Arbeitszimmer) bedienen, sind in Österreich gemäß Artikel 15 DBA-Niederlande bzw. 14 DBA-Belgien von der Einkommensbesteuerung freizustellen…
Die UNIDO ist gemäß Abschnitt 16 lit. b des Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, berechtigt, für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit…
Veranstaltet eine schweizerische Genossenschaft in verschiedenen österreichischen Hotels Fachseminare und werden hiefür von einem in Österreich tätigen Arbeitskreis freiberuflich schaffender Psychotherapeuten Anmeldungen entgegengenommen und das Inkasso durchgeführt, so ist nicht auszuschließen, dass diesem Arbeitskreis die Funktion eines ständigen Vertreters im Sinn von Artikel 5 Abs…
Vertreibt eine österreichische KG ein Softwareprodukt, das von einer deutschen GmbH entwickelt worden ist, in der Form, dass der österreichische Käufer in die Lage versetzt wird, mit Hilfe eines Freischaltcodes die Software direkt von Servern des deutschen Unternehmens herunter zu laden, dann stellt der hierfür…
Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…
…nicht vom Vorliegen einer österreichischen Betriebstätte ausgeht, spricht für ein korrespondierendes Vorgehen auf österreichischer Seite. Sollte für die deutschen Handelsvertreter eine inländische Betriebstätte seitens des zuständigen Finanzamtes für gegeben angesehen werden, wäre die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 (ab Betriebstätteneröffnung)…
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…
Vermietet ein in Österreich ansässiges Unternehmen in Deutschland an die Teilnehmer von Führungen in Kunstausstellungen oder anderen Sehenswürdigkeiten Geräte, die eine Führungsteilnahme in Fremdsprache ermöglichen, und erfolgen Geräteausgabe, Geräterücknahme sowie alle anderen Manipulationen durch Personal des österreichischen Unternehmens im Lagerraum eines Kioskverkäufers, dann deutet alles…
Tritt bei einer österreichischen Kulturveranstaltung eine deutsche Künstlergruppe eines gemeinnützigen deutschen Vereins auf, dann unterliegt das vom österreichischen Veranstalter an den deutschen Verein gezahlte Entgelt nach Maßgabe von Artikel 17 Abs. 3 DBA-Deutschland nicht der österreichischen Besteuerung. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der…
Wird ein E-Werk, das von einem in Österreich ansässigen Unternehmer betrieben wird und an dem vier in Deutschland ansässige Familienangehörige als unechte stille Gesellschafter beteiligt sind, verkauft, ist gemäß Artikel 13 Abs. 1 und 3 DBA-Deutschland das gesamte Besteuerungsrecht Österreich zugewiesen. Die seitens…
Veranstaltet ein gemeinnütziger Verein mit Sitz und Geschäftsleitung in einem EU-Staat eine 5-tägige Konferenz in Österreich, die der Ausbildungsförderung in einer wissenschaftlichen Fachdisziplin gewidmet ist, und erzielt der Verein Einnahmen aus der Teilnahmegebühr von Mitgliedern und Nichtmitgliedern, sowie aus Gebühren für Zusatzveranstaltungen, für…
Schließt ein inländischer Konzertveranstalter mit einem deutschen Unternehmer (Ausstatter) einen Vertrag, in dem sich dieser verpflichtet, für eine Konzertveranstaltung in Österreich eine Reihe von Leistungen zu erbringen (Bereitstellung von Licht, Ton, Technik usw. inklusive Personal für dieses Equipment, jedoch ohne Künstler und Musiker), so steht…
Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG verwendete Begriff "Vortragender" kann nicht in engem Wortsinn verstanden werden, sondern umfasst jedenfalls auch die durch Vortrag gestaltete Unterrichtstätigkeit, die Betreuung von Workshops durch Lehrpersonen und das vornehmlich mündlich betriebene Managementtraining. Denn Sinn und Zweck der…