…Betriebsvermögen zu 95% aus einer Liegenschaft besteht, ein Darlehen gewährt, dann unterliegt die darlehensgebende Gesellschaft der inländischen beschränkten Steuerpflicht nicht nur bei einer unmittelbaren, sondern auch bei einer mittelbaren Besicherung. Eine solche mittelbare Besicherung liegt nach der EStR 2000 Rz 7968 vor, wenn das Betriebsvermögen…
…sonstige Einkunft" erhalten. In diesem Fall bedarf es daher der Auslegung des in Artikel 13 des Abkommens verwendeten Begriffes "Veräußerung". Denn das Besteuerungsrecht an Gewinnen aus der Veräußerung von unbeweglichem oder beweglichem Betriebsvermögen wird nicht dem Ansässigkeitsstaat, sondern dem Lagestaat des Vermögens zugewiesen; wird die…
…Betriebsstätte zuzurechnen ist. Die Zurechnung der Beteiligung ist nach den Grundsätzen des AOA zu beurteilen, wobei es selbst bei Vorliegen von notwendigem Betriebsvermögen an einem funktionalen Zusammenhang zwischen der Beteiligung und der Betriebsstätte fehlen kann (vgl VwGH 18.10.2017, Ro 2016/13/0014; siehe…
…Betriebstättenmitarbeitern gegründet worden ist, dann bildet dieses inländische Betriebsvermögen der deutschen GmbH (die verpachtete Produktionsbetriebstätte) für die deutsche GmbH keine inländische Betriebstätte mehr. Anlässlich der Verpachtung einer inländischen Fabriksanlage durch eine deutsche Kapitalgesellschaft hat der VwGH in seinem Erkenntnis vom 19.06.1968, 1561/67…
…zugerechnete) Einkünfte aus bulgarischem unbeweglichem Vermögen nach Österreich ausschüttet, gestattet nicht, sie dem Artikel 14 bzw. 15 DBA-Bulgarien (Artikel betreffend unbewegliches Vermögen) zuzuordnen und hierfür Steuerfreiheit in Österreich zu reklamieren. Da die Beteiligung an der bulgarischen KapGes zum Betriebsvermögen der inländischen Betriebstätten der österreichischen…
…maßgebend; und zwar auch dann, wenn die Grundstücke zum Betriebsvermögen der seinerzeit enteigneten ostdeutschen KG gehörten. Allerdings ist zu beachten, dass die im Fall der geplanten Liegenschaftsveräußerung erzielten Einkünfte gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen sind. 23. Dezember…
…21 Abs. 2 DBA-Australien) eine australische Erfassung des Veräußerungsgewinnes stattfinden, dann würde damit wohl ein Qualifikationskonflikt ausgelöst (Österreich qualifiziert den Vorgang im Wesentlichen als Verkauf von unbeweglichem australischem Betriebsvermögen, während Australien darin den Verkauf von Anteilen an einer Grundstücksgesellschaft sieht), der aber unechter Natur…
…Kommanditist seinen Anteil an einer Land- und Forstwirtschaft betreibenden deutschen KG gegen Übernahme einer privaten Verbindlichkeit und gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente) dann wird hierbei - anders als im Parallelfall der EAS 2646 - nicht deutsches Privatvermögen, sondern deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher zu nachträglichen Einkünften…
…des Abkommens) wohnhaft und außerdem weniger als 5 Jahre in dem in der Bestimmung genannten 10-jährigen Beobachtungszeitraum in Österreich wohnhaft. Österreich hätte daher in einem solchen Fall nur bei Vorliegen von inländischem unbeweglichen Vermögen oder inländischem Betriebsvermögen ein Besteuerungsrecht an dem Nachlass; eine Prüfung…
…wenn sie ihre Inlandseinkünfte nicht aus inländischen Betriebstätten, sondern unmittelbar aus inländischem unbeweglichen Vermögen bezieht; eine Anwendung der isolierenden Betrachtung und eine steuerliche Erfassung der gewerblichen Einkünfte in der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" ist sonach nicht mehr erforderlich. Ob die liechtensteinische AG betrieblich oder nur…
Veräußert ein österreichischer Kommanditist seinen Anteil an einer deutschen vermögensverwaltenden KG gegen Übernahme einer privaten Verbindlichkeit und gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente), dann wird hierbei nach österreichischem Recht nicht deutsches Betriebsvermögen, sondern deutsches Privatvermögen (nämlich das von der deutschen Gesellschaft verwaltete Immobilien- und Kapitalvermögen) veräußert. Sind…
…EAS 694). Die Frage nach der Beweglichkeit oder Unbeweglichkeit des Hochregals wird nach österreichischem innerstaatlichen Steuerrecht zu beantworten sein, da das Doppelbesteuerungsabkommen selbst keine für beide Staaten bindende Definition des Begriffes "unbewegliches Vermögen" enthält, sondern in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf das Recht des Belegenheitsstaates verweist…
…vgl Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht I/130 Z 13 Rz 17). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Beurteilung eines Wirtschaftsgutes als beweglich oder unbeweglich weder nach bürgerlichem Recht noch nach Bewertungsrecht, sondern nach der Verkehrsauffassung zu treffen, worunter die Auffassung einer Mehrheit…
…Niederlassung als Betriebstätte zu werten ist, ist im gegebenen Zusammenhang unerheblich, weil es sich jedenfalls um Erträge handelt, die die S-GmbH & Co KG aus der ertragbringenden Nutzung von unbeweglichem Vermögen (gegebenenfalls samt Zubehör, siehe VwGH v. 19.6.1968, Zl. 1561/67) in Ungarn…
…gelegenem unbeweglichen Vermögen besteht, in Österreich der Besteuerung zu unterziehen ist. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird es bei der Beurteilung, ob dieses Erfordernis gegeben ist, auf das Verhältnis der Teilwerte des Grundvermögens zur Summe der Teilwerte des Aktivvermögens ankommen. Der Anteil des unbeweglichen…
…zu untersuchen sein, ob den Speicherwerken samt ihren Verbindungsleitungen die Eigenschaft als unbewegliches Vermögen zukommt. Auf der Grundlage der in EAS 2422 angestellten Überlegungen dürfte die Vermutung für die Einstufung als unbewegliches Vermögen sprechen (analog zu der Behandlung von Erdgashochdruckleitungen und Wassertransportleitungen). In diesem Fall…
Hat eine deutsche GmbH in Österreich ein Büro angemietet und als Zweigniederlassung im Firmenbuch eintragen lassen, weil man dadurch einen günstigeren Zugang zum österreichischen Markt erhoffte, dann ist vorweg zu beurteilen, ob und gegebenenfalls welche Funktionen in diesem Büro noch ausgeübt werden, oder ob es…
Unterhält eine in Deutschland ansässige Filmproduktions-GmbH (M-GmbH) aufgrund ihrer dauerhaften Tätigkeiten durch eine feste Einrichtung im Inland eine Betriebsstätte in Österreich und hält diese 100% der Anteile an einer ebenfalls in Deutschland ansässigen Tochter-GmbH (T-GmbH), welche einmalig für rund sechs Wochen…
Durch den bloßen Umstand, dass einem mit der Getränkeabfüllung beauftragten deutschen Unternehmen die hiefür erforderlichen Maschinen zur Verfügung gestellt werden, wird keine deutsche Betriebstätte des österreichischen Getränkeherstellers in Deutschland begründet. Denn der Fall ist mit einer entgeltlichen Vermietung der Maschinen vergleichbar, wobei durch eine bloße…