Gründet eine österreichische Kapitalgesellschaft in Luxemburg eine 100%ige Tochtergesellschaft, wobei die täglichen Geschäfte an eine professionelle luxemburgische Managementgesellschaft delegiert werden sollen und das Leitungsorgan der Tochtergesellschaft (der Verwaltungsrat) durch Mitarbeiter der österreichischen Muttergesellschaft besetzt wird, dann reichen diese Angaben nicht aus, um zu entscheiden…
…sich die USA bei der steuerlichen Behandlung von Gesellschaftsformen im Grunde - wie Deutschland und Österreich - von den gesellschaftlichen Strukturen leiten lässt. Von amerikanischer Seite wurde eine LLC grundsätzlich als "pass through company", sonach als eine Rechtsform eingestuft, die im Grunde eine Besteuerung auf der Ebene…
…auch die USA bei der steuerlichen Behandlung von Gesellschaftsformen im Grunde - wie Deutschland und Österreich - von den gesellschaftlichen Strukturen leiten lässt. Von amerikanischer Seite wurde eine LLC grundsätzlich als "pass through company", sonach als eine Rechtsform eingestuft, die im Grunde eine Besteuerung auf der Ebene…
…Vermögens. Der Umstand, dass Australien die LP steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, führt dazu, dass Australien (vermutlich) den Veräußerungsfall nach Art. 13 Abs. 2 lit. b sublit. iii DBA-Australien steuerlich erfassen wird. Sollte auf dieser Grundlage (oder auf der Grundlage von Art. 21 Abs…
…auch die USA bei der steuerlichen Behandlung von Gesellschaftsformen im Grunde - wie Deutschland und Österreich - von den gesellschaftlichen Strukturen leiten lässt. Von amerikanischer Seite wurde eine LLC grundsätzlich als "pass through company", sonach als eine Rechtsform eingestuft, die im Grunde eine Besteuerung auf der Ebene…
…Gesellschaft hinsichtlich ihres Aufbaues und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln (zB EAS 303, 493). Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Ein Gutachten…
Über die grenzüberschreitende steuerliche Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds wurde am 6. Oktober 1994 folgende Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung getroffen: "Betreibt eine deutsche Kapitalanlagengesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage…
Über die grenzüberschreitende steuerliche Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds wurde am 6. Oktober 1994 folgende Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung getroffen: " Betreibt eine deutsche Kapitalanlagengesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage, wem…
…der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Dividenden können nur von jenen Personen gestellt werden, denen die Dividenden nach österreichischem Steuerrecht zuzurechnen sind. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist. Werden von einem Steuerausländer Aktien an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an einen…
Gründet ein in Österreich ansässiger Unternehmer auf den Bahamas eine Kapitalgesellschaft, deren Aufgabe die Errichtung eines Hotelneubaues und die anschließende Vermietung an eine Hotelbetriebsgesellschaft ist, wobei die hierbei erzielten Gewinne in der Bahamas-Gesellschaft während der Zeit der nationalen Steuerbefreiung (10 Jahre) thesauriert werden und…
…gegründeten (steuerfreien) "non-resident-company" wäre dann nach § 10 KStG 1988 im Grunde als steuerfreie Schachteldividende begünstigungsfähig. Nach den bisherigen Erfahrungen handelt es sich bei den sogenannten "non-resident-companies" idR um reine Briefkastengesellschaften, die nach der Judikatur des VwGH keine Leistungen erbringen können (VwGH…
…ansässiges Ehepaar, das in Deutschland Alleingesellschafter einer seminarveranstaltenden GesmbH ist, und das dort deren Geschäftsführung betreibt, den Seminarbetrieb auf Österreich aus und gründet es zu diesem Zweck in Österreich ebenfalls eine seminarveranstaltende GesmbH, wobei der Ehemann die Geschäftsführung besorgt, so kann die Frage, ob sich…
…Vorgang der Ausschüttung dieser Einkünfte an den deutschen Begünstigten zwei verschiedene steuerliche Tatbestände sind und auch nach österreichischem innerstaatlichem Recht beide Tatbestände einer Besteuerung unterliegen. Es ist richtig, dass die nach Deutschland fließenden Stiftungszuwendungen auf Grund der DBA-Steuerfreistellung in Österreich nicht mehr im Steuerabzugsweg …
…zwei polnischen Staatsbürgern und einer von ausländischen Investoren gehaltenen slowakischen AG) Rohproduktlieferungen in die Slowakei in der Weise organisiert, dass diese Investoren in Zypern eine Kapitalgesellschaft gründen, die ihrerseits in Österreich eine Tochtergesellschaft (die A-GmbH) zwecks kommissionsweisem Einkauf der Rohprodukte auf den Weltmärkten errichtet…
…wird die Konstruktion sich möglicherweise als steuerlich nicht anzuerkennende Missbrauchsgestaltung darstellen. Dies wird insbesondere dann vorliegen, wenn im Sinn der deutschen Steueroasenjudikatur entweder wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe für die Errichtung der Organgesellschaft fehlen oder wenn diese Gesellschaft keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet (zB BFH…
…Art. 11 DBA-Großbritannien keiner Quellensteuerbelastung ausgesetzt werden, so dass allein aus diesem Grund schon kein Anrechnungstatbestand vorliegt; die 5-prozentige britische Steuer auf den Gewinnausschüttungen der britischen Tochtergesellschaft an die A-GMBH (die im übrigen nur bis zum österreichischen EU-Beitritt gemäß Art. 10…
Hält eine österreichische GmbH (GmbH 1) alle Gründerrechte an einer zur Liquidation anstehenden liechtensteinischen Anstalt und ist diese wiederum alleinige Gesellschafterin einer weiteren österreichischen GmbH (GmbH 2), dann stellt ein der österreichischen GmbH 1 zufließender Liquidationsgewinn einen Veräußerungsgewinn (im weiteren Sinne) dar; und zwar auch…
…verrechneten Zinsen steuerpflichtig gemacht werden. Diese Rechtsbeurteilung beruht auch auf Überlegungen, wie sie § 3 Z 4 der VO zu Grunde liegen, denen zufolge Unterschiede in den nationalen Bestimmungen über die Verlustverwertung nicht als Anlass für den Methodenwechsel zu werten sind. Denn nach § 3 Z 4…
…die von Auslands-Basisgesellschaften Gewinnausschüttungen bezieht, die im Sinn der VO BGBl. Nr. 57/1995 aus im Ausland nicht ausreichend steuerlich vorbelasteten Passiveinkünften besteht, dann würde die Steuerbefreiung nach § 10 KStG für diese bezogenen Gewinnausschüttungen nur dann nicht verloren gehen, wenn an der österreichischen Holding…
…richtet sich daher nicht nach der steuerlichen Behandlung im ausländischen Recht, sondern ist darnach zu entscheiden, wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (zB EAS 1756). Gründen daher zwei in Österreich ansässige natürliche Personen eine operativ tätige bulgarische Personengesellschaft (eine der österreichischen KG…