…Leistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird. In diesen Fällen hat das US-Unternehmen gem. § 27 Abs. 7 UStG 1994 grundsätzlich einen Fiskalvertreter zu bestellen. Die Frage des Vorliegens einer Betriebsstätte in Österreich ist in den genannten Fällen für die Beurteilung des Ortes der sonstigen…
…Umsatz vor [der sonstigen Leistung der Beherberung und Verköstigung steht die (anteilige) sonstige Leistung des Künstlers gegenüber], sodass im Ergebnis das inländische Umsatzsteueraufkommen nicht um die in den Aufenthaltskosten enthaltene Umsatzsteuer geschmälert wird; der genannte Umsatz des inländischen Veranstalters wird im Allgemeinen als Besorgungsleistung dem…
…Allerdings liegt für den österreichischen Veranstalter dann ein tauschähnlicher Umsatz vor [der sonstigen Leistung der Beherberung und Verköstigung steht die (anteilige) sonstige Leistung der Stelligmachung des US-Künstlers gegenüber], sodaß im Ergebnis das inländische Umsatzsteueraufkommen nicht um die in den Aufenthaltskosten enthaltene Umsatzsteuer geschmälert wird…
…GmbH&CoKG seine Anteile an der Kommanditgesellschaft und an der Komplementärgesellschaft gegen Leistung einer Versorgungsrente von monatlich 8.000 Euro an seinen Sohn und wird in der Folge der Wohnsitz in die Schweiz verlegt, dann unterliegt die Versorgungsrente, die in der Einkunftsart "sonstige Einkünfte" zufließt…
…Anlagenbauunternehmen für die Entwurfskonstruktion (Basic Engineering) sowie für das Detail Engineering der Kerneinrichtungen und sonstigen maschinellen Anlagen einer Fabrik von seinem spanischen Auftraggeber erhält, können nicht als "Lizenzgebühr" im Sinn von Artikel 12 des DBA-Spanien qualifiziert und demzufolge einer 5%igen spanischen Quellenbesteuerung unterworfen…
…für die Haftungsübernahme gegenüber der das Bauvorhaben finanzierenden Bank werden für den betreffenden Gesellschafter ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Art. 4 DBA-Deutschland) oder - falls die Haftungsübernahme in der Privatsphäre erfolgt - Sonstige Einkünfte aus Leistungen darstellen, die dann unter Artikel 13 Abs. 1 des Abkommens fallen…
…für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit. b des Amtssitzabkommens mit der IAEO, BGBl. Nr. 82/1958, für diese Organisation. Da im Allgemeinen …
…umsatzsteuerliche Seite anlangt, so stellt die Veräußerung der fertiggestellten Appartements eine "Lieferung" dar, sodass darauf die Regelung des auf "sonstige Leistungen" abstellenden § 3a Abs. 6 UStG 1994 keine Anwendung findet. Da allerdings die Lieferung gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1994 im Ausland stattfindet, tritt ein…
…gewerbliche Gewinne, wenn die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wurde und als sonstige Einkünfte, falls die Beteiligung im Rahmen des Privatvermögens bestand. Im erstgenannten Fall käme die Halbsatzbesteuerung nicht zur Anwendung, da § 37 Abs. 4 Z 2 lit. a EStG (betr. Beteiligungen im Betriebsvermögen) auf § 37…
…Auslandsmärkten nicht bewirken kann, darin eine bloße Hilfstätigkeit des inländischen Marketingbüros für das deutsche Unternehmen zu sehen. Denn bei einer solchen Sichtweise müssten im schließlichen Endergebnis sämtliche inländischen Personengesellschaften (= Personengesellschaftsbetriebstätten) deutscher Unternehmen, von denen aus ausschließlich der osteuropäische Markt beliefert wird, als bloße Hilfsbetriebstätten…
…ist jedenfalls im Geltungsbereich des DBA-Deutschland-1954 unerheblich. Aber auch im zeitlichen Geltungsbereich des DBA-2000 (ab 1. Jänner 2003) muss bezweifelt werden, dass den von den vier Mitarbeitern unter dem Titel "Kundenbetreuung" erbrachten Leistungen eine bloß unterstützende Hilfsfunktion bei der Produktvermarktung in Österreich…
…Rechtsüberlassung zu lösen ist, dürfte kein Fall einer Bewirtschaftung ausländischer Märkte vorliegen. Denn der einzige Kunde (die konzernzugehörige B-Ltd) stellt noch keinen "Markt" dar, auf dem sich die A-Ltd im Konkurrenzkampf zu behaupten hat. Hinzu kommt, dass der eigentliche Markt, auf dem das…
Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…
…sonstigen Leistungen, im vorliegenden Fall sonach auf eine Darlehensgewährung, anzuwenden ist. Auf das Problem, dass in einer unentgeltlichen Darlehensgewährung eine Nutzungseinlage der österreichischen Muttergesellschaft in ihre italienische Tochtergesellschaft gesehen werden könnte, wobei die Unentgeltlichkeit der Finanzierung als solche kein einlagefähiges Wirtschaftsgut darstellt, ist damit im…
…einer deutschen GmbH, damit betraut, in Osteuropa Aufträge für Arbeiten im Servicebereich, in der Maschinenwartung und für die Adaptierung von Produktionsstraßen in der Automobilindustrie zu akquirieren, wobei der deutschen GmbH in Österreich kein Büro zur Verfügung steht und auch die deutsche Steuerverwaltung keine inländische Betriebstätte…
…wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen, dass hiedurch eine inländische Betriebstätte im Sinn von Art. 4 DBA-Deutschland begründet wird. Dies selbst dann, wenn die Bestellungen von den österreichischen Wiederverkäufern direkt…
…und sonstigen Inneneinrichtung sowie der Geschirrbeschaffung als Teile der Bauausführung anzusehen sind. Liegt keine 12 Monate übersteigende Mitwirkung an der Bauausführung vor, könnte nur der Bestand einer inländischen festen Geschäftseinrichtung, die durch mindestens 6 Monate von dem ausländischen Planungs- oder Beratungsbüro hindurch genutzt wird (im…
…so führt dies allein bereits zur Begründung einer deutschen Betriebstätte im Sinn der Ziffer 10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland. Verluste, die in der deutschen Betriebstätte anfallen, sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich lediglich im Rahmen des "negativen Progressionsvorbehaltes" verwertbar. Wird in den Bilanzen…
…als auch auf Grund der mit osteuropäischen Ländern abgeschlossenen Abkommen würde das Besteuerrecht von Österreich nur dann auf die DBA-Partnerstaaten übergehen, wenn die Leistungen dort in "Betriebstätten" oder "festen Einrichtungen" im Sinn der jeweiligen Abkommensbestimmungen ausgeübt werden. 07. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr…
…Bundesministeriums für Finanzen nicht dazu, dass hiedurch eine inländische "DBA-Betriebstätte" der ausländischen Konzerngesellschaften begründet wird, solange sich der Tätigkeitsbereich der inländischen Einkaufsgesellschaft im Rahmen einer bloß unterstützenden Hilfsfunktion für die osteuropäischen Konzerngesellschaften bewegt. Dies wäre nicht mehr der Fall, wenn die österreichische Gesellschaft Aufgaben…