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EAS 1668Deutsche vermögensverwaltende KG mit gewerblicher Prägung und österreichischem Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/12-IV/4/0031.07.2000

…darstellt, die Deutschland gemäß Art. 4 des Abkommens ebenfalls das Besteuerungsrecht an den Einkünften von der Tochter-AG einräumt (positiver Qualifikationskonflikt). Der Qualifikationskonflikt wird allerdings durch das Abkommen selbst bereinigt, da Artikel 15 des DBA-Ö/Deutschland im gegebenen Zusammenhang in gleicher Weise ausgelegt wird…

EAS 3003Progressionsvorbehalt in Bezug auf durch Verlustrücktrag aufgebrauchte Auslandseinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2507-IV/4/200826.09.2008

…darf daher nach österreichischem inländischem Recht die österreichische Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Da sich aber auch aus dem DBA-Deutschland keine Verpflichtung ergibt, den im Veräußerungsjahr in Deutschland angefallenen Verlust für einen "negativen Progressionsvorbehalt" heranzuziehen, fehlt es hierfür an einer gesetzlichen Rechtsgrundlage. Es ist allerdings einzuräumen…

EAS 934Warteverlustbestimmung und negativer Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/5-IV/4/9621.08.1996

…des § 2 Abs. 2 EStG im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes in Österreich nutzbar. Sollten allerdings in Folgejahren progressionserhöhende deutsche Gewinne anfallen, würde der Wartecharakter der deutschen Verluste diese zur Gegenverrechnung bei der Anwendung des (positiven) Progressionsvorbehaltes berechtigen. 21. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 892Österreichische Immobilien-GesnbRs mit spanischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/3-IV/4/9612.06.1996

…aber auch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes ausländische (positive und negative) Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln sind, bedarf es noch der Überprüfung, ob die Spanien-Verluste die Kriterien von Liebhabereiverlusten aufweisen; diesfalls würde eine Verlustverwertung auch im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes unzulässig sein. Vorsorglich…

EAS 254Verluste aus einer Beteiligung an einer ungarischen KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/58/1-IV/4/9309.04.1993

…sinngemäß auch für Verlustanteile; eine Verlustverwertung kann sonach im Rahmen des "negativen Progressionsvorbehaltes" in Österreich erfolgen. Der Umstand, dass eine ungarische KG in Ungarn der Körperschaftsbesteuerung unterliegt und zum Verlustvortrag berechtigt ist, hat keinen Einfluss auf die steuerrechtliche Behandlung der positiven bzw. negativen Beteiligungsergebnisse im…

EAS 2055Zur Vortragsfähigkeit inländischer Betriebstättenverlustüberhänge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 170/1-IV/4/0214.05.2002

…1993 bis 1997 Verluste aus einer inländischen Kommanditbeteiligung erlitten, die mit seinem positiven Welteinkommen in diesen Jahren in Deutschland zwar nicht formell ausgeglichen wurden, die aber im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes den gleichen Effekt bewirkt haben, dann würde eine Verlustverwertung auch in Österreich zu einer…

EAS 557Errichtung eines Verkaufslokals in Slowenien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4502/41-IV/4/9402.01.1995

…Ausnahmegenehmigungen gemäß § 48 BAO eine internationale Doppelbesteuerung unter Steuerfreistellung der der slowenischen Betriebstätte zuzurechnenden Gewinne (unter Progressionsvorbehalt) zu beseitigen. Hiedurch würde ein Ausgleich von Anlaufverlusten mit dem positiven Inlandsergebnis des Unternehmens nicht ausgeschlossen (ein solcher Effekt würde nach der geltenden Rechtslage indessen eintreten, sobald die…

EAS 2842Zur Frage der "Verlustdoppelverwertung" im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0206-IV/4/200725.04.2007

…bei der Besteuerung in Deutschland hinsichtlich der dort mit 100 erzielten positiven Einkünfte ebenso progressionsmindernd auswirkt wie luxemburgische Verluste in Höhe von 60, dann bleiben die deutschen positiven Einkünfte im Verlustentstehungsjahr im Ergebnis unbesteuert, wenn Deutschland die Auslandsverluste nur im Rahmen des "negativen Progressionsvorbehaltes" berücksichtigt…

EAS 1351Beteiligung von Steuerausländern als atypisch stille Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/95-IV/4/9808.10.1998

…stillen Gesellschafter zuweisen. Bei jenen Staaten, die das Befreiungssystem zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung anwenden (Deutschland, Ungarn und Belgien) führt dies zur Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt in den Ansässigkeitsstaaten der Investoren. Die Abkommen verpflichten diesfalls die Ansässigkeitsstaaten aber nicht, allfällige Verlustzuweisungen zum Verlustausgleich zuzulassen (wenngleich derartige…

EAS 978Deutscher Geschäftsführer inländischer GMBHs mit deutschen Immobilienverlusten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 32/4-IV/4/9602.12.1996

…österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens zurück, das die steuerliche Erfassung der positiven und negativen Ergebnisse aus der Nutzung von deutschem unbeweglichen Vermögen der Bundesrepublik Deutschland überträgt. Auch die Frage, ob ein deutscher Immobilienverlust zu einer Berücksichtigung im Wege des "negativen Progressionsvorbehaltes" heranzuziehen ist, ist nicht wegen des…

EAS 2902Zweitwohnsitz und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2059-IV/4/200711.12.2007

…daher im "Methodenartikel" eines DBA ein Progressionsvorbehalt nur für den Ansässigkeitsstaat vorgesehen ist (dies ist die allgemeine Regel), wird in den Fällen eines österreichischen Zweitwohnsitzes, also in Fällen, in denen die Ansässigkeit im Sinn des DBA nachweislich im DBA-Partnerstaat gelegen ist, kein Progressionsvorbehalt angewendet…

EAS 1978Progressionsvorbehalt bei Nachversteuerung nach einem Auslandsverlustausgleich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/47-IV/4/0109.01.2002

…in Vorjahren in Österreich ausgeglichenen Verlust dieser Auslandsbetriebstätte übersteigen, dann ist nicht der gesamte Gewinn der ausländischen Betriebstätte, sondern nur der in Österreich steuerfrei gestellte Gewinnteil für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. 09. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1798Progressionsvorbehalt bei deutscher Antragsveranlagung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/12-IV/4/0105.02.2001

…erzielten Einkünfte nach deutschem Steuerrecht als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gewertet und in Deutschland besteuert werden, dann sind diese Einkünfte in Österreich auch dann (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen, wenn sie aus der Sicht des österreichischen Steuerrechts als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen sind…

EAS 778Berechnung des erbschaftssteuerlichen Progressionsvorbehaltes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 547/1/1-IV/4/9515.12.1995

  Für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes gilt wohl der Grundsatz, dass zunächst die gesamte Besteuerungsgrundlage in jener Höhe zu ermitteln ist, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden ausländischen Staat bestünde. Hierbei ist allerdings eine ausländische Erbschaftssteuer, nicht gem. § 6 Abs. 3 ErbStG. als Abzugspost…

EAS 3268Progressionsvorbehalt bei deutschen Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0132-IV/4/201228.02.2012

…die aber nicht den Grad einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung erreicht, da mit dem Progressionsvorbehalt nicht die deutschen Sozialversicherungspensionen ein zweites Mal besteuert werden, sondern lediglich die Steuerleistung von den übrigen Einkünften dem österreichischen Besteuerungsniveau angepasst wird. Aus den in EAS 3075 genannten Gründen kann jedenfalls auch…

EAS 2828US-Sozialversicherungspension und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0086-IV/4/200719.02.2007

…1999 anzuwendenden österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 31. Mai 1996 in Österreich steuerfrei (EAS 2056). Allerdings steht diese Steuerbefreiung nur unter "Progressionsvorbehalt" zu. Die US-Pension ist daher für die Ermittlung des auf das übrige Einkommen anzuwendenden Steuersatzes anzusetzen. Hierbei sind die US-Einkünfte mit dem…

EAS 872Negativer Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/10-IV/4/9630.04.1996

  Ergibt sich für einen österreichischen Steuerpflichtigen (bei ausschließlicher Anwendung des österreichischen Steuerrechtes) infolge von Auslandsverlusten ein zu veranlagendes negatives Welteinkommen, dann ist die darauf im Veranlagungsweg entfallende Steuer mit S 0,00 anzusetzen; nach der geltenden Verwaltungspraxis wird dies so gesehen, dass die Steuerbelastung…

EAS 3222Veranlagungsfreibetrag bei Progressionseinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1103-IV/4/201101.07.2011

…begründen, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgegeben sind. Es kann daher auch nicht durch den "Progressionsvorbehalt" des DBA-Deutschland, auf Grund dessen die deutschen Sozialversicherungspensionen einerseits von der österreichischen Besteuerung freizustellen, andererseits aber für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen sind, eine Anhebung der inländischen Steuerpflicht eintreten…

EAS 1208Negativer Progressionsvorbehalt bei unterjähriger Wohnsitzverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 422/1-IV/4/9819.01.1998

…Steuerverwaltung zur Gegenverrechnung mit den im 1. Jahresquartal zugeflossenen deutschen NSA-Einkünften zugelassen wird, steht der Verlustverwertung im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes in Österreich nicht entgegen. Der Fall ist damit insoweit mit dem in EAS 66 behandelten Fall vergleichbar, als es in beiden Fällen zu…

EAS 289Negativer Progressionsvorbehalt durch Verlustvortrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2249/1/1-IV/4/9304.08.1993

…die sich daraus ergeben, dass durch ein nach dem Befreiungssystem arbeitendes DBA Auslandsverluste unberücksichtigt bleiben, könnten daher durch Ansatz solcher Auslandsverluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes beseitigt bzw. gemildert werden. Voraussetzung ist aber nicht nur, dass die Verluste im Ausland von der Verwertbarkeit ausgeschlossen sind…