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EAS 1086Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 228/1-IV/4/9717.06.1997

…ÖStZB 1991, 530, folgendes: Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt idR eine geringere Bedeutung zu als persönlichen Beziehungen. Darunter sind all jene zu verstehen, die einen…

EAS 1458Wohnsitzverlegung eines Vorstandsmitgliedes einer inländischen Holdinggesellschaft nach Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 423/1-IV/4/9931.05.1999

…stattfindet. Denn entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt idR eine geringere Bedeutung zu als persönlichen Beziehungen (VwGH 22.3.1991, 90…

EAS 39Ansässigkeitsstaat eines international tätigen österreichischen Staatsbürgers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1474/1/1-IV/4/9122.10.1991

…darnach entschieden werden, in welchem der beiden Staaten sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen (der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen) befindet. Der Umstand, dass er Geschäftsführer einer in Stettin angesiedelten Kapitalgesellschaft (Vertretung eines amerikanischen Computererzeugers) ist und in Polen über ein Eigenheim als Wohnstätte verfügt, spricht für…

EAS 2291Hauptwohnsitzverlegung für 5 Jahre in die USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 228/1-IV/4/0312.05.2003

…für diesen Zeitraum der Mittelpunkt der Lebensinteressen aus Österreich in die USA verlegt wird. Denn in diesem Fall hat sich in diesen 5 Jahren der Mittelpunkt sowohl der wirtschaftlichen wie auch der persönlichen Verhältnisse in die USA verlagert. Aus EStR 2000 Rz 7596 ist ersichtlich…

EAS 3109Drittstaatsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3359-IV/4/200917.12.2009

…dass den persönlichen Verhältnissen größeres Gewicht beizumessen ist als den wirtschaftlichen (VwGH 22.03.1991, 90/13/0073) wird von Bedeutung sein, ob sich weiterhin der Schwerpunkt des persönlichen Lebens am deutschen Familienwohnsitz abspielt und die österreichische Wohnung nur als eine Art beruflich unabdingbare "Notunterkunft…

EAS 1608Lebensmittelpunkt eines Deutschen mit Wohnsitzen in drei Staaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 92/1-IV/4/0013.03.2000

…ob Österreich hiedurch im Verhältnis zu Liechtenstein und zu Spanien der "Ansässigkeitsstaaat" im Sinn der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geworden ist. Der Umstand, dass der Deutsche nach wie vor auf Werkvertragsbasis führend an der Produktentwicklung in Liechtenstein mitarbeitet und seine Haupteinnahmsquelle aus diesem wirtschaftlichen Engagement in Liechtenstein…

EAS 1454Jersey Limited Partnership
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/11-IV/4/9910.05.1999

…Gemeinschaft auf (Selbstorganschaft); Beteiligung am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und des Firmenwertes (bei Auflösung der Gesellschaft erhält der einzelne einen Anteil am Gesamtvermögen zurück); kein gebundenes Gesellschaftskapital, das im Eigentum der Gesellschaft als solcher steht; persönliche Haftung für entstandene Verbindlichkeiten, Beteiligung am positiven wie…

EAS 1935Kunstmaler mit österreichisch/irischem Lebens- und Betätigungsfeld
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 211/1-IV/4/0115.10.2001

…gelegen ist. Sollte z.B. die Lebensführung aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen getrennt von der Ehegattin aufgebaut sein und sollten die Aufenthalte in Irland die Österreich-Aufenthalte in zeitlicher Hinsicht wesentlich übersteigen, dann ist angesichts des nur in Irland bestehenden Ateliers nicht auszuschließen, dass sich…

EAS 1252Auslandsentsendungen einer in Deutschland verheirateten Französin durch den inländischen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 248/2-IV/4/9827.04.1998

…ist zunächst festzustellen, ob sich der "Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Lebensinteressen" der Französin tatsächlich am deutschen Wohnsitz befindet. Liegt eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung vor (auf Formular ZS-D1; zu beziehen bei den Finanzlandesdirektionen) und wird dies folglich von der deutschen Steuerverwaltung bestätigt, dann ist der…

EAS 2886US - Individual Retirement Account
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1252-IV/4/200724.09.2007

…in solchen Fällen die Frage der österreichischen Einkommensteuerpflicht unter Außerachtlassung des US-Steuerrechts nach österreichischem Steuerrecht zu erfolgen hat. Dies aber setzt eine tiefer gehendere Auseinandersetzung mit der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltung dieser Pensionsvorsorgeform voraus. Läge beispielsweise eine Beteiligung am Typus eines "discretionary trust" vor…

EAS 3319Finnischer Seemann auf norwegischem Seeschiff mit Wohnsitz in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0065-IV/4/201301.02.2013

…90/13/0073) den wirtschaftlichen Beziehungen idR eine geringere Bedeutung zukommt, wird in erster Linie die Dichte und Intensität der persönlichen Interessenlage im Vergleich zwischen dem österreichischen und dem finnischen Wohnsitz zu beurteilen sein. Lässt sich der Lebensmittelpunkt nicht bestimmen und kann auch durch Vergleich…

EAS 1745Nutzung des amerikanischen ADR-Programmes für die Kapitalbeschaffung im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/16-IV/4/0027.10.2000

…der inländischen Kapitalgesellschaft übernimmt und im Wege börsengängiger ADR-Zertifikate (American Depositary Receipts) auf dem US-Kapitalmarkt anbietet, dann ist die Frage, wem die österreichischen Dividendenerträge steuerlich zuzurechnen sind (der US-Depotbank oder den Erwerbern der ADRs) nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu entscheiden…

EAS 1867Darlehensaufnahme von der nahestehenden Privatstiftung über eine Malta-Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3402/1-IV/4/0102.07.2001

…in dem hier erwähnten Sinn wird dann vorliegen, wenn sich die maltesische Bank im wirtschaftlichen Ergebnis für die Transaktionen ohne unternehmerisches Risiko zur Verfügung gestellt hat. Hat weiters der Stifter persönlich bei einer inländischen Banken-AG um ebenfalls rund 500 Mio S einen 5%igen…