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12 Treffer1276 msnur geltende Fassungen
EAS 440Auslandssteueranrechnung auf die KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9404.05.1994

…der Nachweis vor, dass von einer Schweiz-Anleihe eine schweizerische Verrechnungssteuer von 35% in Abzug gebracht worden ist, kann in Österreich nicht diese tatsächlich einbehaltene Quellensteuer, sondern gemäß Artikel 11 DBA-Schweiz nur eine 5%ige schweizerische Quellensteuer angerechnet werden. Den übersteigenden Teil der schweizerischen…

EAS 1531Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 84/1-IV/4/9927.09.1999

…Bezug für frühere Dienstleistungen" (ohne Ähnlichkeitserfordernis mit den Ruhegehältern) doch der Besteuerung in Österreich entzogen und Deutschland als Wohnsitzstaat zugewiesen sind. Unter den gegebenen Umständen vertritt das BM für Finanzen daher die Auffassung, daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur wenn der Nachweis erbracht wird…

EAS 1662Freiwillige Abfindung an ein Vorstandsmitglied einer deutschen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/0029.05.2000

…werden, dass Österreich durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland das Besteuerungsrecht an der Abfindungszahlung entzogen wird. Solange dies aber nicht feststeht, wird die inländische Einkommensteuerpflicht wahrzunehmen sein; sollte hingegen der Nachweis erbracht wird, dass Deutschland auf Grund des Abkommens die Besteuerung der Abfindungszahlung tatsächlich vornimmt, könnte…

EAS 2411KESt-Haftung einer depotführenden Bank einer inländischen Investmentpersonengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 253/1-IV/4/0403.02.2004

…ob die Personengesellschaft tatsächlich bloß vermögensverwaltend tätig ist, nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, da dies zu sehr sachverhaltsabhängig ist. Der Umstand, dass sich die Aktivität der Personengesellschaft darauf beschränkt, die Mittel der Gesellschafter - ohne zusätzliche Fremdfinanzierung - zu verwalten und Mittelumschichtungen nur nach jenen…

EAS 169Umsatzsteuerentlastung für internationale Hilfsgüterlieferungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/96-IV/4/9230.09.1992

…Bei einer Überprüfung der "nicht steuerbar" belassenen Umsätze muss daher deren Übereinstimmung mit dem Begünstigungsbescheid und dem Austrittsnachweis leicht kontrollierbar sein. Die Bescheide gemäß § 48 BAO enthalten vorsorglich eine Widerrufsklausel. Denn es muss sichergestellt werden, dass der Steuervorteil tatsächlich an die Organisatoren weitergegeben wird und…

EAS 2578Nichtexistente belgische Künstleragentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0124-IV/4/200525.02.2005

…im Rahmen der Abzugsbesteuerung berücksichtigt werden. Der Steuerabzugsverpflichtete muss hierbei aber den Nachweis über das Vorliegen der abkommensgemäßen Steuerentlastungsvoraussetzungen erbringen können. Insbesondere muss nachgewiesen werden, dass die freigestellten Einkünfte tatsächlich einer natürlichen oder juristischen Person zugeflossen sind, die im anderen Vertragstaat im Sinn der Abkommensbestimmungen…

EAS 842Internationale Modelagentur ohne Steuerabzugspflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 49/1-IV/4/9613.03.1996

…fakturierte Betrag von der Filmproduktionsfirma unmittelbar an die Modelagentur bezahlt, wobei die Modelagentur "das auf das Model entfallende Honorar", also offenbar nur einen Teil des an die Filmproduktionsfirma fakturierten Betrages, an das Model weiterleitet, dann ist ernstlich fraglich, ob der Modelagentur tatsächlich nur die Position…

EAS 1253Nachweis des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen für die Anwendung des DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/13-IV/4/9814.04.1998

…Bedenken, wenn bis zum Ergehen einer diesbezüglichen Durchführungsregelung zum neuen DBA-USA als Nachweis für den Bestand der persönlichen Abkommensberechtigung folgende Erklärung des amerikanischen Einkünfteempfängers herangezogen wird: a) Vollständiger Name des Einkünfteempfängers und Adresse, an der die Ansässigkeit gegeben ist (Wohnadresse bei natürlichen Personen, Adresse…

EAS 1956Wohnsitzverlegung aus Deutschland nach Österreich und in der weiteren Folge nach Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/0126.11.2001

…mit dem Eintritt der Wegzugsbesteuerung hinsichtlich der während der Österreich-Ansässigkeit in den ausländischen Gesellschaften gebildeten stillen Reserven verbunden. Anmerkung : Die EAS geht bewusst nicht auf die Frage ein, ob bei Zuzug eines deutschen Industriellen, also eines Steuerausländers, Gefahr droht, dass - auch ohne inländische CFC…

EAS 58Direktor eines britischen Studienzentrums mit Teilbeschäftigung in Wiener Büro
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 581/1/1-IV/4/9116.12.1991

…Besteuerungsnachweis über eine britische Besteuerung wäre daher ein wesentliches Indiz für den Bestand der Steuerfreiheit in Österreich. Der Umstand, dass in Österreich ein Zweitwohnsitz besteht, ist für die vorstehende Beurteilung ohne Bedeutung. 16. Dezember 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 738Antragsveranlagungen schweizerischer Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/8-IV/4/9520.10.1995

…natürlichen Person oder eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit betrieben, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit für die natürliche Person bzw. die Gesellschafter (Mitglieder) nach § 56 BAO, wobei für den Fall, dass die vorwiegende Ausübung oder Verwertung der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Inland maßgeblich…

EAS 897Gewinnausschüttungen an EU-Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 198/1-IV/4/9602.07.1996

…Gewinnausschüttung ohne Kapitalertragsteuereinbehalt vorgenommen wird, dann wird in einer solchen Vorgangsweise (die letztlich nur der Verwaltungsvereinfachung dient) weder ein Grund für die Festsetzung eines Säumniszuschlages noch die Begehung einer Finanzordnungswidrigkeit zu sehen sein." 2. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…