…der Nachweis vor, dass von einer Schweiz-Anleihe eine schweizerische Verrechnungssteuer von 35% in Abzug gebracht worden ist, kann in Österreich nicht diese tatsächlich einbehaltene Quellensteuer, sondern gemäß Artikel 11 DBA-Schweiz nur eine 5%ige schweizerische Quellensteuer angerechnet werden. Den übersteigenden Teil der schweizerischen…
…Bezug für frühere Dienstleistungen" (ohne Ähnlichkeitserfordernis mit den Ruhegehältern) doch der Besteuerung in Österreich entzogen und Deutschland als Wohnsitzstaat zugewiesen sind. Unter den gegebenen Umständen vertritt das BM für Finanzen daher die Auffassung, daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur wenn der Nachweis erbracht wird…
…werden, dass Österreich durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland das Besteuerungsrecht an der Abfindungszahlung entzogen wird. Solange dies aber nicht feststeht, wird die inländische Einkommensteuerpflicht wahrzunehmen sein; sollte hingegen der Nachweis erbracht wird, dass Deutschland auf Grund des Abkommens die Besteuerung der Abfindungszahlung tatsächlich vornimmt, könnte…
…ob die Personengesellschaft tatsächlich bloß vermögensverwaltend tätig ist, nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, da dies zu sehr sachverhaltsabhängig ist. Der Umstand, dass sich die Aktivität der Personengesellschaft darauf beschränkt, die Mittel der Gesellschafter - ohne zusätzliche Fremdfinanzierung - zu verwalten und Mittelumschichtungen nur nach jenen…
…Bei einer Überprüfung der "nicht steuerbar" belassenen Umsätze muss daher deren Übereinstimmung mit dem Begünstigungsbescheid und dem Austrittsnachweis leicht kontrollierbar sein. Die Bescheide gemäß § 48 BAO enthalten vorsorglich eine Widerrufsklausel. Denn es muss sichergestellt werden, dass der Steuervorteil tatsächlich an die Organisatoren weitergegeben wird und…
…im Rahmen der Abzugsbesteuerung berücksichtigt werden. Der Steuerabzugsverpflichtete muss hierbei aber den Nachweis über das Vorliegen der abkommensgemäßen Steuerentlastungsvoraussetzungen erbringen können. Insbesondere muss nachgewiesen werden, dass die freigestellten Einkünfte tatsächlich einer natürlichen oder juristischen Person zugeflossen sind, die im anderen Vertragstaat im Sinn der Abkommensbestimmungen…
…fakturierte Betrag von der Filmproduktionsfirma unmittelbar an die Modelagentur bezahlt, wobei die Modelagentur "das auf das Model entfallende Honorar", also offenbar nur einen Teil des an die Filmproduktionsfirma fakturierten Betrages, an das Model weiterleitet, dann ist ernstlich fraglich, ob der Modelagentur tatsächlich nur die Position…
…Bedenken, wenn bis zum Ergehen einer diesbezüglichen Durchführungsregelung zum neuen DBA-USA als Nachweis für den Bestand der persönlichen Abkommensberechtigung folgende Erklärung des amerikanischen Einkünfteempfängers herangezogen wird: a) Vollständiger Name des Einkünfteempfängers und Adresse, an der die Ansässigkeit gegeben ist (Wohnadresse bei natürlichen Personen, Adresse…
…mit dem Eintritt der Wegzugsbesteuerung hinsichtlich der während der Österreich-Ansässigkeit in den ausländischen Gesellschaften gebildeten stillen Reserven verbunden. Anmerkung : Die EAS geht bewusst nicht auf die Frage ein, ob bei Zuzug eines deutschen Industriellen, also eines Steuerausländers, Gefahr droht, dass - auch ohne inländische CFC…
…Besteuerungsnachweis über eine britische Besteuerung wäre daher ein wesentliches Indiz für den Bestand der Steuerfreiheit in Österreich. Der Umstand, dass in Österreich ein Zweitwohnsitz besteht, ist für die vorstehende Beurteilung ohne Bedeutung. 16. Dezember 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…natürlichen Person oder eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit betrieben, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit für die natürliche Person bzw. die Gesellschafter (Mitglieder) nach § 56 BAO, wobei für den Fall, dass die vorwiegende Ausübung oder Verwertung der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Inland maßgeblich…
…Gewinnausschüttung ohne Kapitalertragsteuereinbehalt vorgenommen wird, dann wird in einer solchen Vorgangsweise (die letztlich nur der Verwaltungsvereinfachung dient) weder ein Grund für die Festsetzung eines Säumniszuschlages noch die Begehung einer Finanzordnungswidrigkeit zu sehen sein." 2. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…