…weil eben nur eine natürliche Person von der Hauptversammlung als Aufsichtsrat gewählt werden konnte. Fließt die Aufsichtsratsvergütung in einem solchen Fall eines entsandten Dienstnehmer-Aufsichtsrates demnach der entsendenden Kapitalgesellschaft zu und gelangt das Entgelt für die Aufsichtsratstätigkeit lediglich mittelbar in Gestalt des Arbeitslohnes in die…
…ein solche Ergebnis verhindernde "183-Tage-Klausel" des Art. 9 Abs. 2 kommt nicht zur Anwendung, da kein deutscher Arbeitgeber die Kurzzeitentsendung nach Österreich vornimmt. Denn Arbeitgeber kann immer nur eine "Person" sein, nicht aber ein unselbständiger Teil einer Person, wie die deutsche Zweigniederlassung einer…
…Gutscheine zum unverbindlichen Verkaufspreis oder mit Abschlag verkauft werden. Das Entgelt für die Gutscheine wird von den Einzelhändlern im eigenen Namen vom Kunden vereinnahmt. Die Gutscheine können nur für ein jeweils bestimmtes Fahrzeug eingelöst werden. Der Vertrag, auf dem die Nutzung der elektronischen Dienstleistungen basiert…
…Gesellschafter eine natürliche Person ist - dieses Dividendenbesteuerungsrecht auf 15% eingeschränkt ist. Eine solche estnische Dividendensteuer wäre wohl auf die mit 25% begrenzte österreichische Sondereinkommensteuer des Gesellschafters anrechenbar, würde sie erhoben. Wird aber nur eine estnische Körperschaftsteuer (Steuersubjekt ist die estnische Kapitalgesellschaft), nicht aber eine Dividendensteuer…
…gilt eine dem Art. 17 Abs. 1 OECD-MA nachgebildete Bestimmung nur für natürliche Personen. Die ausländische Trägerorganisation eines in Österreich gastierenden Orchesters (zB Verein, Stadtgemeinde) darf aus dieser Sicht, wenn das DBA nur eine dem Art. 17 Abs. 1 und nicht auch eine dem…
…Gesellschaft nicht mit einem für ihren Geschäftszweck angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt." Im vorliegenden Fall ist daher die Stiftung die an der ausländischen Gesellschaft iSd § 50d Abs. 3 dEStG "beteiligte Person", die in Deutschland bei unmittelbarer Beteiligung nur einen Anspruch auf KESt…
…weil dem Arbeitgeber ein Nachweis über die tatsächliche Besteuerung des Mitarbeiters im Ausland vorliegt. Vielmehr benötigt er zusätzlich die erwähnte bestätigende Belegunterlage des ausländischen Anwaltes (Wirtschaftstreuhänders), die vollinhaltlich den vorstehend angeführten Erfordernissen gerecht werden muss. Kann dem österreichischen Arbeitgeber keine oder nur eine unzureichende Bestätigung…
…weil die Ö-GmbH mit nur zwei Mitarbeitern plus Geschäftsführer ausgestattet ist. Dies legt nämlich nahe, dass in Wahrheit die Ö-GmbH auf Grund eines kurzfristigen Personalengpasses auf eine Personalreserve der deutschen Muttergesellschaft zurückgreift, und die Leistungen der deutschen Arbeitnehmer einen integralen Teil der Geschäftstätigkeit…
…ausschließlicher Weise, wie dies bei Verwendung des Wortes "nur" der Fall wäre. Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta schränkt daher den Besteuerungsanspruch des Ansässigkeitsstaates des Flugpersonals (Österreich) nicht ein und Einkünfte dieser Art können auch im Ansässigkeitsstaat des Flugpersonals (Österreich) besteuert werden. Art. 23 Abs…
…nicht eine Person, deren Nachlaß oder Schenkung in diesem Staat nur mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist." Die Geschenkgeberin hat somit aufgrund ihres Wohnsitzes iSd § 26 Abs. 1 BAO den steuerlichen Wohnsitz iSd Abkommens in Österreich. Die Schenkung des österreichischen Grundstückes durch eine…
…iSd Art. 17 DBA Deutschland nur bei im Rahmen von Veranstaltungen sichtbar wirkenden Künstlern (vgl. EAS 1, EAS 471, EAS 2253; Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, IStR I/1, Z 17 Rz 16), während Einkünfte bloß "hinter der Bühne" tätiger Personen nicht erfasst sind (vgl. EAS…
…Gesellschaftsrecht keine unmittelbaren Leitungs- oder Mitwirkungsaufgaben übernimmt. Denn Art. 16 DBA-Slowakei - der dem seit seiner Erstfassung im Jahr 1963 im Wesentlichen unverändert gebliebenen Art. 16 OECD-Musterabkommen nachgebildet wurde - erfasst nur eine überwachende Tätigkeit (vgl. VwGH 31.7.1996, 92/13/0172, zu Art…
…Dienstleistung gekauft hat und er jetzt nur mehr auf die Auslieferung zu warten hat. Diese Auffassung stützt sich auf Z 33 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA, in der es heißt: "Ist eine Person bevollmächtigt, alle Einzelheiten eines Vertrags verbindlich für das Unternehmen…
…Dienstleistung gekauft hat und er jetzt nur mehr auf die Auslieferung zu warten hat. Diese Auffassung stützt sich auf Z 33 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA, in der es heißt : "Ist eine Person bevollmächtigt, alle Einzelheiten eines Vertrags verbindlich für das Unternehmen…
…Kostenaufschlagsmethode in der Weise angewendet werden, dass auf die durch den Maschineneinkauf verursachten Personalkosten der deutschen Muttergesellschaft ein Aufschlag von 30% vorgenommen wird, so kann hierzu nicht im EAS-Weg eine verbindliche Erklärung über die Angemessenheit dieser Preisgestaltung abgegeben werden, da dies als Sachverhaltsfrage der…
…Person bereits dann eine Verkaufsvollmacht aus, wenn sie berechtigt ist, alle Einzelheiten des Kaufvertrages mit dem Kunden zu besprechen und zu verhandeln. Gemäß dem Verständigungsprotokoll zum DBA-USA ist der OECD-Kommentar für Zwecke der DBA-Auslegung maßgebend. Der Umstand, dass dem Kunden bereits ein…
…hiedurch ein inländischer Ort der Geschäftsleitung begründet, der in weiterer Folge die unbeschränkte Steuerpflicht der Bahamas-Gesellschaft in Österreich nach sich ziehen würde (BFH 1.12.1982, BStBl II 1985, 2). Sollte es so sein, dass die auf den Bahamas errichtete Gesellschaft mangels eigenen Personals…
…einer Gesellschaft bezieht, die in dem anderen Vertragstaat ansässig ist, im anderen Staat besteuert werden. Die Frage, ob diese vom OECD-Musterabkommen abweichende Regelung auch für Pensionszahlungen gilt, oder ob der für Pensionszahlungen maßgebende Artikel 18 Vorrang hat, weil in Artikel 16 Abs. 2 nur…
…15 Abs. 1 DBA Deutschland das deutsche Besteuerungsrecht aus, da mit dem deutschen Stammhaus bereits ein "Arbeitgeber" iSd Art. 15 Abs. 2 lit. b des Abkommens in Deutschland vorliegt. Ein "Arbeitgeber" kann nämlich immer nur eine (natürliche oder juristische) "Person" (Art. 3 Abs. 1 lit…
…wie der Arbeitnehmer. Im vorliegenden Fall hat aber der Arbeitgeber seinen "Wohnsitz" in den USA. Denn Arbeitgeber kann immer nur eine (natürliche oder juristische) "Person" sein; der inländischen Zweigniederlassung der US-Gesellschaft kommt diese Eigenschaft aber nicht zu (siehe auch BFH v. 29.1.1986…