…sich nicht nur im Bereich der Fremdwährung, sondern auch im Bereich der österreichischen Währung Betriebseinnahme und Betriebsausgabe voll aus. Sollte am 31.12. eine Umwechslung des Fremdwährungsbetrages in ATS erfolgen, dann würde auch darin ein Realisierungsvorgang liegen, der zu einer österreichischen Steuerpflicht der nun realisierten…
…100%ige Tochtergesellschaft der schweizerischen AG) durch den hiebei realisierten Einbringungsgewinn nicht aufgebraucht worden sind und die gem. § 21 Z 1 UmgStG zu keiner Verwertung in den Händen der (ehemaligen) Komplementär-AG Anrecht geben, können nicht auf der Grundlage von Artikel 24 DBA-Schweiz (Betriebstättendiskriminierungsverbot…
…wenn sie Vermögenswerte betreffen, die nicht in österreichischen, sondern in deutschen vermögensverwaltenden KGs gehalten werden. Das DBA-Deutschland würde Deutschland nur dann ein Besteuerungsrecht an den bei diesem letztgenannten Tauschvorgang realisierten Wertzuwächsen einräumen und es gleichzeitig Österreich (unter Progressionsvorbehalt) entziehen, wenn die eingebrachten Vermögenswerte einer…
…inländische Privatstiftung ist, dann unterliegt bei einer Veräußerung dieser KG-Anteile durch diese Privatstiftung der hiebei realisierte Veräußerungsgewinn der 12,5%igen "Zwischensteuer". Da diese Zwischensteuer keine Steuer des Begünstigten, sondern eine Steuer der Privatstiftung ist, kann ihr nicht dadurch ausgewichen werden, dass die Begünstigtenstellung…
… 98 EStG 1988 als Sperre gegen ihre Rückqualifizierung in Einkünfte aus selbständiger Arbeit dar. Es wäre daher gesetzlich nicht gedeckt, die Kammerpensionen als nachträgliche Einkünfte aus der ehemaligen freiberuflichen Tätigkeit zu sehen und sie - weil die zu Grunde liegende freiberufliche Tätigkeit im Inland ausgeübt worden…
…innerstaatliche Qualifizierung. Nach inländischem Recht stellt der Kaufpreis einen Veräußerungserlös dar, wobei der hiedurch realisierte Veräußerungsgewinn der österreichischen Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Wegen der abkommensrechtlichen Bindungswirkung muss die nach schwedischem Recht von der Dividendenausschüttung erhobene Kuponsteuer nach Maßgabe der Bestimmungen der Artikel 10 i.V. mit Artikel…
…der inländischen Immobilien der hierbei realisierte Wertzuwachs nach österreichischem innerstaatlichen Recht nur mehr innerhalb der Spekulationsfrist besteuert werden kann; das weitergehende Besteuerungsrecht nach Artikel 13 Abs. 1 DBA-D bleibt damit unausgenützt, weil ein DBA den Vertragstaaten nur Besteuerungsrechte entziehen, nicht aber für sie begründen…
…Verwaltungskosten zu Verlusten führen, die der österreichischen Betriebstätte anzulasten sind, wird vom BM für Finanzen nicht geteilt. Denn sowohl die aufgenommenen Kredite als auch die Verwaltungstätigkeiten beziehen sich ausschließlich auf den spanischen Liegenschaftsbesitz; es handelt sich aus diesem Grund um Aufwendungen, die nach ihrem wirtschaftlichen…
…Wertzuwachsbesteuerung wird nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen durch das DBA-USA nicht ausgeschlossen, da dieses Abkommen - anders als die jüngeren DBAs - keine Bestimmung enthält, die im Abkommen nicht besonders genannte Einkünfte (hier: ein nicht realisierter Wertzuwachs) dem Ansässigkeitsstaat (im vorliegenden Fall vermutlich USA) zuweist…
…2000 Rz 4606) und andererseits liegt ein steuerwirksamer Zufluss auch bei Anzahlungen auf noch nicht erbrachte Leistungen vor (EStR 2000 Rz 4607). Kommt es in der Folge zu einer Rückzahlung der Beträge, weil die Band aus ihrem Verschulden den Auftritt in Österreich nicht absolviert hat…
…ist. Dies ist aber nicht der Fall. Der Umstand, dass die Provisionen (zu Recht oder zu Unrecht) möglicherweise auch in Russland keiner Besteuerung unterzogen werden, vermag die DBA-Rechtslage nicht zu verändern. Siehe im übrigen die gleichlautende Rechtsauffassung in EAS 13 und EAS 107, wonach…