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13 Treffer1596 msnur geltende Fassungen
EAS 302Auslandssteueranrechnung auf die KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 844/10/1-IV/4/9315.09.1993

…kann diese Anrechnung unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass ausreichende Nachweise über den tatsächlichen Bestand einer DBA-Anrechnungsverpflichtung im konkreten Einzelfall der Bank vorliegen. Die Bank ist aus steuerrechtlicher Sicht aber nicht zur unmittelbaren Anwendung des DBA verpflichtet. Wird seitens der Bank…

EAS 2159Shopmanagement durch eine deutsche OHG für eine österreichische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 52/3-IV/4/0228.10.2002

…ist, bei komplexen und neuartigen Geschäftsstrukturen die steuerlichen Rechtsfolgen mit der in der Anfrage erhofften Exaktheit und Verbindlichkeit festzulegen. Denn die Beurteilung, welche Sachverhaltsgegebenheiten in einem konkreten Besteuerungsfall steuerliche Wirkung entfalten, muss den Abgabenbehörden erster Instanz vorbehalten bleiben. 28. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 700Inländischer wissenschaftlicher Mitarbeiter einer liechtensteinischen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/1-IV/4/9517.08.1995

…Ebene nicht möglich, Sachverhaltsentscheidungen über Bestand oder Nichtbestand einer Betriebstätte mit Wirkung für einen konkreten Besteuerungsfall zu treffen, da dies eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten des betreffenden Steuerfalles voraussetzen würde, die seitens der zuständigen Abgabenbehörde erster Instanz vorgenommen werden müsste. 17. August 1995 Für…

EAS 764Unterrichtstätigkeit oder Vortragstätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3455/2/2-IV/4/9521.11.1995

…Sachverhaltsfrage, die für den konkreten Einzelfall nicht im EAS-Verfahren entschieden werden kann. Denn Ermittlungen, ob im konkreten Einzelfall die im Erlass AÖF Nr. 184/1984 genannten Voraussetzungen für die eine oder andere Einstufung erfüllt sind, müssen der Abgabenbehörde erster Instanz überlassen werden. Wesentlich ist…

EAS 2898Konzerninterne Finanzierungen durch luxemburgische und belgische Finanzierungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1705-IV/4/200729.10.2007

…Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren nicht mit bindender Wirkung beantwortet werden. Dies würde eine umfassende Auseinandersetzung mit allen relevanten Sachverhaltsgegebenheiten erfordern und muss daher der Ermittlungsarbeit der zuständigen Abgabenbehörde vorbehalten werden. Stützt die Parteienseite ihre Auffassung auf die Anwendung der Preisvergleichsmethode, so ist zu bedenken…

EAS 339Endbesteuerte schweizerische Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3368/1/1-IV/4/9324.11.1993

…Diese Anrechnung kann unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden, vorausgesetzt, dass ausreichende Nachweise über den tatsächlichen Bestand einer DBA-Anrechnungsverpflichtung im konkreten Einzelfall der Bank vorliegen; eine Kopie des finanzamtlich bestätigten Vordruckes "Form 84" kann als derartiger Nachweis angesehen werden. Die Bank ist aus…

EAS 3164Grenzdurchschnittenes Flusskraftwerk
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1598-IV/4/201021.06.2010

…der Betriebstätte zuzurechnen sein. Der Restgewinn muss diesfalls bei der Stammhausbetriebstätte verbleiben. Ob im konkreten Besteuerungsfall die Sachverhaltsgegebenheiten diese Vermutung einer bloßen Auftragsproduktion durch die E-Werksbetriebstätte zu tragen vermögen, muss allerdings der Sachverhaltsermittlung und -würdigung im abgabenbehördlichen Ermittlungsverfahren vorbehalten bleiben. Eine entscheidende Rolle wird…

EAS 1763Internet-Heimarbeitsleistungen für ein US-Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 332/1-IV/4/0005.12.2000

…Heimarbeit" an österreichische Arbeitskräfte wäre diesfalls nicht mit dem Eintritt der inländischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht des US-Unternehmens verbunden. Wegen der besonderen Sachverhaltsabhängigkeit muss die endgültige Entscheidung dieser Frage in konkreten Besteuerungsfällen allerdings der Abgabenbehörde erster Instanz vorbehalten werden. 5. Dezember 2000 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 914Russisch-amerikanisches Ost-Joint-Venture im Wege einer österreichischen Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/12-IV/4/9601.08.1996

…Dividendenausschüttungen verloren gehen. Im EAS-Verfahren kann nicht mit Bindungswirkung für die nachgeordneten Dienststellen darüber abgesprochen werden, ob die vorgenannten Voraussetzungen in einem konkreten Einzelfall erfüllt sind oder nicht, da die hiefür nötige Nachweisführung bzw. Glaubhaftmachung von der zuständigen Abgabenbehörde 1. Instanz zu beurteilen ist…

EAS 1160Konzernentsendungsvertrag nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 183/1-IV/4/9731.10.1997

…der Entsendungszeit) nicht mit Wirkung für einen konkreten Besteuerungsfall entschieden werden, denn dies setzt eine eingehendere Auseinandersetzung mit allen im konkreten Fall maßgebenden Gegebenheiten voraus, wie dies nur im Rahmen eines auf der Grundlage der freien Beweiswürdigung von den Abgabenbehörden zu führenden Ermittlungsverfahrens möglich ist…

EAS 3367Deutsche Fußballtrainer in österreichischer Fußballschule
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0525-VI/8/201513.10.2015

…nur auf Fälle konzerninterner Personalgestellung und nicht auf eine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes anzuwenden. Die Beurteilung des konkreten Sachverhalts kann jedoch nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Verfahrens erfolgen, da dies weitere Sachverhaltsermittlungen erfordern würde, die der zuständigen Abgabenbehörde überlassen sind…

EAS 3392Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte bei inländischem „Home Office“
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0333-IV/8/201706.11.2017

…BMF auch für den Anwendungsbereich des DBA Deutschland Bedeutung beigemessen würde, das Vorliegen einer Betriebsstätte in Österreich zu verneinen. Wegen der besonderen Sachverhaltsabhängigkeit muss die endgültige Entscheidung dieser Frage in konkreten Besteuerungsfällen allerdings der Abgabenbehörde erster Instanz vorbehalten werden (EAS 1763). Bundesministerium für Finanzen, 6…

EAS 795Multinationales Musikquartett
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 17/1-IV/4/9629.01.1996

…Musikprofessor mit Hauptwohnsitz in Österreich an einem Hamburger Kammermusikquartett mit (Violine), für das in Deutschland als Mitunternehmerschaft eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung durchgeführt wird, und bestreitet dieses Quartett auch in Österreich Konzerte, dann unterliegt jener Teil der österreichischen Honorare, der auf das österreichische Quartettmitglied entfällt…