…Artikel 15 Abs. 2 DBA-Großbritannien in Österreich Steuerfreiheit eintreten. Der Umstand, dass durch die geplante Schließung des Wiener Büros und durch die Aufgabe der Tätigkeit in Österreich keine Auswirkung auf die Höhe der Bezüge des Direktors des britischen Zentrums eintreten wird, spricht für das…
…die auf die Tätigkeit in Deutschland entfallen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen sein. Der Umstand, dass zivilrechtlich das Dienstverhältnis mit der österreichischen Gesellschaft auch ab Oktober 1997 weiterbestand, führt dann zu keiner anderen Beurteilung, wenn in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ab diesem Zeitpunkt die deutsche Gesellschaft…
…Dies wird insbesondere dann vorliegen, wenn im Sinn der deutschen Steueroasenjudikatur entweder wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe für die Errichtung der Organgesellschaft fehlen oder wenn diese Gesellschaft keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet (zB BFH 29.1.1975, BStBl II S 553). Vorsorglich ist allerdings anzumerken…
…werden. Keine Abschlussvollmacht kann daher gegeben sein, wenn der Außendienstmitarbeiter nicht berechtigt ist, über diverse wichtige Einzelfragen zu entscheiden, wie zB die Frage der Rabatt- oder Skontogewährung, die Währungsfrage die Spezifizierung des zu liefernden Produktmodells. In Fällen dieser Art ist sonach der österreichische Kunde genötigt…
…Sicht unmittelbar von der österreichischen Filmproduktionsgesellschaft beziehen; hier geht es daher um die Frage, ob von Einkünften der US-Schauspieler in Österreich ein Steuerabzug vorzunehmen ist. Nach § 99 EStG besteht für eine Mitwirkung an Auslandsdreharbeiten keine derartige Verpflichtung, da eine künstlerische Tätigkeit im Inland gefordert…
…wirtschaftliche Überlegungen nicht mehr begründbaren Ausmaß Kapitalvermögen aus Deutschland in die österreichische KG verlagert wird, wenn daher z.B. nach österreichischem Recht das Kapitalvermögen und die Kapitalerträge dem Privatvermögensbereich des deutschen Kommanditisten zuzurechnen sind, würde im allgemeinen für Zinsenertrag gemäß § 98 Z 5 EStG keine…
…Staaten in Österreich eine im Mehrheitseigentum der Österreicher stehende GmbH gegründet, die ihrerseits auf den Bermuda-Inseln eine Tochterkapitalgesellschaft errichtet, deren Aufgabe im Aufspüren und Heben von historischen Schiffswracks im Atlantik besteht, dann sind Gewinnausschüttungen der Bermuda-Gesellschaft aus dieser Tätigkeit an die österreichische GmbH…
…alle für den Inlandsvertrieb wesentlichen manipulativen Tätigkeiten von diesem österreichischen Produzenten selbst besorgt werden. Es wird unter solchen Umständen ausreichend zu dokumentieren sein, dass die Einschaltung des schwedischen Unternehmens nicht bloß formal erfolgt, sondern tatsächlich durch wesentliche wirtschaftliche Gründe motiviert ist (Problematik der "wirtschaftlichen Betrachtungsweise"). …
…beitragen und andererseits der Besteuerung dadurch entgehen, weil hievon keine gesonderte Abzugssteuer einbehalten worden ist. Wird eine Abzugssteuer einbehalten, dann haben allerdings auch die betreffenden Künstler ihrerseits die Möglichkeit der Antragsveranlagung. Gastiert ein ausländisches Theater in verschiedenen österreichischen Städten, dann wird sich unter den gegebenen…
…werden, so könnte allein dadurch noch keine Betriebsstätte iSd Art. 5 DBA-Ungarn unterstellt werden (vgl EAS 2071 zur Maschinenbereitstellung an deutschen Lohnabfüller; EAS 2242 zur Verpachtung einer Produktionsbetriebstätte). Selbst wenn aber die Tätigkeit eine betriebliche ist und zu einer Betriebsstätte in Ungarn führt, so…
…AÖF Nr. 127/2006, Abs. 20). Zu den Dokumentationserfordernissen zählt auch die in § 3 DBA-Entlastungsverordnung genannte Erklärung, aus der hervorgeht, dass der Einkünfteempfänger keine substanzlose Holding- und/oder Briefkastengesellschaft ist. Zeigt die Erklärung, dass eine substanzlose Holding- und/oder Briefkastengesellschaft vorliegt, oder fehlt diese…
…deren zu je 50% beteiligte Kommanditisten die beiden in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen sind, und beschränkte sich die Funktion der deutschen Personengesellschaft auf die bloße Vermietung der Betriebsliegenschaft an die nahestehende deutsche Fabriks-GmbH, liegt nach österreichischem Steuerrecht keine betriebliche, sondern nur eine vermögensverwaltende Tätigkeit vor…
…kein Besteuerungsrecht, wenn es den Bestand einer Baubetriebsstätte für den Generalunternehmer annehmen sollte. Denn wenn vor Ort an der Baustelle keine Funktionen des Generalunternehmers, sondern ausschließlich nur solche des IT-Subunternehmers ausgeübt werden, kann nur der IT-Subunternehmer, nicht aber der IT-Generalunternehmer in Österreich…
…die Tochtergesellschaft entfaltet keine wirtschaftlich beachtliche Tätigkeit und es liegt aus diesem Grund Rechtsmissbrauch vor (siehe insb. BFH v. 29.1.1975, BStBl. II S. 533). Entscheidend wird daher im gegebenen Zusammenhang sein, ob die in Luxemburg errichtete Tochtergesellschaft tatsächlich eigenständige wirtschaftlich beachtliche Funktionen erfüllt…
…Lohnsteuerabzugspflicht auf jene Bezüge beschränken, die auf eine in Österreich verwertete Tätigkeit entfallen. Um festzustellen, ob dieser "Verwertungstatbestand" erfüllt ist, wäre zu klären, ob die österreichische Kapitalgesellschaft ihrer US-Tochtergesellschaft mit der Entsendung eine Assistenzleistung (Aktivleistung des österreichischen Arbeitgebers) erbringt, oder ob der Fall einer…
…für Finanzen vorgenommen werden kann. Fallen die Vorstandsbezüge unter Artikel 15 des DBA-CSFR so tritt bei dem in der CSFR ansässigen Vorstandsvorsitzenden inländische Steuerpflicht nur insoweit ein, als seine Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet erbracht wird; keine Steuerpflicht besteht sonach für jenen Teil der Vorstandsbezüge…
…auch kein Fall eines echten Heimarbeiters gegeben ist. Im Ergebnis kann daher aufgrund der Homeoffice Tätigkeit des inländischen Arbeitnehmers für das deutsche Unternehmen eine Betriebsstätte nach rein nationalem Recht begründet werden. In einem zweiten Schritt stellt sich die Frage, ob ein innerstaatlicher Besteuerungsanspruch Österreichs auch…
…die Auftragsvergabe an den österreichischen Subunternehmer im Rahmen von einzelnen und voneinander unabhängigen Werkverträgen und Einzelbestellungen an wechselnden Teilen des gesamten Bahnnetzes und stellt die Auftragsvergabe somit kein einheitliches Projekt des Subunternehmers dar, so sind diese Tätigkeiten des Subunternehmers nicht als wirtschaftlich zusammenhängend zu sehen…
…Österreich Lohneinkünfte zu besteuern, die vor dem Zuzug durch eine Tätigkeit für eine britische Investmentbank in London erwirtschaftet worden sind. Solange daher die britische Investmentbank für ihre Mitarbeiter als Abgeltung für die in Großbritannien ausgeübte Tätigkeit Einzahlungen in einen "Employee Trust" vornimmt, besteht keine österreichische…
…2010). Solange es sich daher in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bei der durch die T-GmbH ausgeführten Filmproduktion nicht um eine Tätigkeit der M-GmbH handelt, führen die Tätigkeiten der T-GmbH zu keiner Betriebsstätte in Österreich. Die im OECD-MA idF 2017 enthaltene Anti-Fragmentierungsregelung (Art…