…Nationalität) in die Dienste des liechtensteinischen Verleihunternehmens, dann unterliegen sie kraft der sie treffenden unbeschränkten Steuerpflicht grundsätzlich mit sämtlichen Bezügen der inländischen Steuerpflicht, die im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist (falls das liechtensteinische Unternehmen keine inländischen Einrichtungen besitzt, die eine "Lohnsteuerbetriebstätte" im Sinn von § 81 EStG begründen…
…zugeführt worden. Wird diesem Mitarbeiter später eine Firmenpension ausgezahlt, dann findet allerdings keine Aufteilung der Besteuerungsrechte an dieser Firmenpension statt, sondern es steht gemäß Artikel 18 des Abkommens das ausschließliche Besteuerungsrecht Österreich zu. Artikel 18 unterscheidet nicht darnach, in welcher Weise die Pension ausgezahlt wird…
…AÖF Nr. 153/1992) und folglich in dem Staat besteuert werden, in dem sich der Geschäftsführer bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit physisch aufhält. Wird auf österreichischem Staatsgebiet keine berufliche Tätigkeit ausgeübt, sind die Bezüge des schweizerischen Geschäftsführers folglich von der österreichischen Besteuerung freizustellen. 01. Oktober…
…als sie auf Tätigkeitszeiträume auf ungarischem Staatsgebiet entfallen; hiezu zählen alle Tage, in denen er seinen beruflichen Aktivitäten ausschließlich auf ungarischem Staatsgebiet nachgekommen ist. Tage, an denen er in der österreichischen Konzerngesellschaft oder auf Dienstreisen in Drittstaaten tätig war, lösen österreichische Lohnsteuerabzugspflicht aus. Die Frage…
…deren Betriebstätten und Geschäftsleitung sich ausschließlich in Kroatien befinden, dann trifft diese GMBH weder eine Lohnsteuerabzugspflicht noch eine Verpflichtung zur Einbehaltung einer Werkvertragsabgabe, wenn die Dienstnehmer und die auf Werkvertragsbasis beschäftigten Konsulenten ausschließlich in Kroatien oder im Drittausland ihren beruflichen Obliegenheiten nachgehen und in Österreich…
…Volontäre während der Ausbildungszeit ausschließlich ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihrem chinesischen Arbeitgeber nach, dann üben die Volontäre ihre unselbständige Arbeit für den chinesischen Arbeitgeber auf österreichischem Staatsgebiet aus. Da allerdings der chinesische Arbeitgeber in Österreich über keine Betriebstätte verfügt und die beruflichen Aufenthalte in Österreich…
…Steueranrechnungsverfahren eingeführt worden ist. Arbeitseinkünfte für auf schweizerischem Staatsgebiet erbrachte berufliche Arbeitsleistungen sind daher seit der Abkommensrevision in Österreich nicht mehr von der Besteuerung freizustellen. Für die Ermittlung der Höhe der schweizerischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist ausschließlich österreichisches Steuerrecht maßgebend. Wenn daher der schweizerische…
Erhält ein in Österreich ansässig gewordener Sportler von seinem Heimatstaat Zuwendungen dafür, dass er an internationalen Sportwettkämpfen unter der Nationalität des Heimatstaates teilnimmt, wobei hierfür keine vertraglichen Abmachungen eingegangen worden sind, dann muss angenommen werden, dass diese Zuwendungen Betriebseinnahmen aus der - aus steuerlicher Sicht als…
…Werden daher die 6 neuen Gebietsdirektoren üblicherweise bei jenen beruflichen Aktivitäten, die als Ausübung der Vollmacht zu werten sind (Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse), auf ungarischem tschechischem, slowakischem Staatsgebiet tätig, dann würde trotz Erteilung einer Abschlussvollmacht keine inländische Vertreterbetriebstätte gegeben sein und es würde dann ebenfalls lediglich…
…der Regelung des Artikels 15 richtet, die für alle Arbeitgeber gilt, denen kein öffentlich-rechtlicher Status zukommt. Ob im individuellen Einzelfall Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beschäftigt sind, muss im Zweifel von jenem Staat entschieden werden, auf dessen Gebiet sich die…
Eine sowohl in Österreich als auch in Argentinien unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person ist bei einer in Argentinien ansässigen Gesellschaft mit Dienstvertrag angestellt und aufgrund dieses Dienstvertrags ausschließlich in Argentinien beruflich tätig. Im Zuge eines Pensionierungsprogramms kommt es zu einem einvernehmlichen Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem…
…von Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland in Anspruch nimmt (siehe auch EAS 1791). Ist die Krankenschwester ausschließlich in dem österreichischen Spital berufstätig und übt sie diese Berufstätigkeit ganzjährig als Grenzpendlerin aus, dann würde Deutschland das Besteuerungsrecht nicht mit der Begründung streitig gemacht, dass im…
"Unternehmensgewinne" im Sinn von Artikel 7 DBA-Liechtenstein und Einkünfte aus "unselbständiger Arbeit" im Sinn von Artikel 15 DBA-Liechtenstein unterliegen bei in Österreich Ansässigen auch dann der inländischen Besteuerung, wenn die Einkunftsquelle (Betriebstätte bzw. Tätigkeitsort) in Liechtenstein gelegen ist. Werden hingegen Einkünfte aus "selbständiger…
…von drei Tagen pro Woche an einem ständig zur Verfügung stehenden eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber wird davon auszugehen sein, dass der Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice nicht verlangt und daher keine faktische Verfügungsmacht über das Homeoffice vorliegt. Somit wird keine Betriebsstätte gemäß Art. 5 Abs…
…Unternehmen selbst über keinerlei Verfügungsmöglichkeit über eine inländische feste Einrichtung verfügt, der in Österreich tätige Arbeitnehmer auch über keine Vollmacht zum Abschluss von Verträgen für das deutsche Unternehmen verfügt und den Arbeitnehmer lediglich mit den für die Ausführung der Bürotätigkeiten erforderlichen Arbeitsmitteln (PC, Mobiltelefon) ausstattet…
…ob, und wenn ja in welcher Art, in Deutschland oder Drittstaaten eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und ob hiebei ein Zusammenhang mit dem inländischen Betrieb besteht. Aus solchen und ähnlichen Ermittlungen lässt sich dann vermutlich ein Schluss ziehen, ob die gewerbliche Tätigkeit nur in der…
Übt ein in Vorarlberg ansässiger und dort berufstätiger Facharzt zweimal wöchentlich seine fachärztliche Tätigkeit auf freiberuflicher Basis auch in einer schweizerischen Privatklinik aus und steht ihm dort ein Untersuchungs-Patientenzimmer zur Verfügung, so steht gem. Artikel 14 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht für die dort ausgeübte…
Bei Anwendung jener Doppelbesteuerungsabkommen, die eine dem Artikel 14 des OECD-Musterabkommens (Fassung vor 2000) entsprechende Zuteilungsregel enthalten, ist den darin verwendeten Begriffen "freier Beruf" und "sonstige selbständige Arbeit" auf österreichischer Seite im Zweifel stets jener Inhalt zugeschrieben worden, der diesen Begriffen im innerstaatlichen Recht…
Der deutsche Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17.12.1997, BStBl. 1999 II 13, entschieden, dass ein Beamter seine Tätigkeit nicht "in der Verwaltung" ausübt, wenn er seine Dienste aufgrund einer Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher…
…im zweiten Fall wäre hingegen keine inländische Abzugspflicht gegeben (denn nur eine physisch in Österreich ausgeübte Beratungstätigkeit löst für gewerbliche Beratungseinkünfte inländische beschränkte Steuerpflicht aus: EAS 727). Infolge der vom OECD-Modell abweichenden Fassung des Artikels 14 DBA-Brasilien wird bei freiberuflichen Beratungseinkünften die inländische…