…Verständigungsregelungen ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen sind, lediglich klarstellende Bedeutung beizumessen, sodaß diesfalls auch im österreichisch-deutschen Vertragsverhältnis die Verjährung kein Hinderungsgrund für die Umsetzung einer Verständigungslösung wäre. 12. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist zulässig, wobei die Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens als Unterbrechungshandlung zu sehen wäre. Das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthält derzeit noch keine dem OECD-Musterabkommen nachgebildete Anordnung, die das Wirksamwerden der inländischen Verjährungsvorschriften unterdrückt. Eine solche…
…Sollte dies nicht mehr möglich sein, weil die fünfjährige Verjährungsfrist (innerhalb derer eine Bescheidanpassung an die Erfordernisse des DBA-Rechtes gemäß § 299 Abs. 4 BAO noch möglich wäre) bereits abgelaufen und seinerzeit keine bloß vorläufige Veranlagung durchgeführt worden ist, dann tritt hierdurch der Effekt einer…
…Maßnahmen des Steuerpflichtigen, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes führen" durch die Wendung "Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes führen" ersetzt worden. Damit sollte aber keine Rechtsänderung, sondern lediglich eine Klarstellung bewirkt werden (Erläuterungen zu Art. 3 Z 13 der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2007); es wurde…
…2003 als Aufwand behandelt hat. Die Regresszahlung stellt jedenfalls keinen Aufwand des Jahres 2003 dar, sondern wäre lediglich die Tilgung der in den Jahren 1994 und 1995 aufwandswirksam angefallenen Verrechnungspreisverbindlichkeiten. Sollte für die Jahre 1994 und 1995 bereits Verjährung eingetreten sein, dann müsste mit der…
…Sie können daher nicht auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO (innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist) sondern nur auf der Grundlage von § 299 Abs. 2 BAO (innerhalb der einjährigen Frist) der neuen Rechtslage angepasst werden. Eine Aufhebung der heute als rechtswidrig erkannten Bescheide wird bei…
…steuer angerechnet werden, die auf diese nachbesteuerten rumänischen Zinseneinkünfte entfällt. Entsprechende Abänderungen jener Bescheide, in denen die rumänischen Einkünfte der österreichischen Besteuerung unterzogen worden sind, sind bis zum Ablauf der Verjährungsfrist möglich. 1. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Ob auch die ausländische Nichterfassung der von der Personengesellschaft sodann an den Künstler weiterfließenden Vergütungen auf einen Informationsmangel der ausländischen Steuerverwaltungen oder auf die Höhe der in ihrem innerstaatlichen Recht für die Erfassung ausländischer Steuerpflichtiger geltenden Besteuerungsschwellen oder auf den Eintritt der Verjährung zurückzuführen ist…
…der Besteuerung (Betriebstättenregel der Doppelbesteuerungsabkommen). Der bloße Umstand, dass dieser Betriebstätte zuzurechnende Einkünfte aus in Deutschland erbrachten Dienstleistungen stammen, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht aufleben. Denn in Deutschland ansässige Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft, die ausschließlich in Österreich Betriebstätten unterhält, sind in Deutschland von der Besteuerung freizustellen…